Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5128
OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93 (https://dejure.org/1994,5128)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.1994 - 2 W 117/93 (https://dejure.org/1994,5128)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 2 W 117/93 (https://dejure.org/1994,5128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 885, 750 Abs. 1; ZVG § 93
    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 27.06.1991 - 316 T 60/91
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Er schließt sich vielmehr der in jüngerer Zeit zunehmend vertretenen Gegenauffassung an, der zufolge es - allgemeinen Regeln entsprechend - auch im Fall der beabsichtigten Räumungsvollstreckung gegen Eheleute eines Räumungstitels gegen jeden Besitzer bedarf (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 .; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 20. Aufl. 1988, § 885 , Rdn. 10 ff.; Zöller/Stöber, ZPO , 18. Aufl. 1993, § 885 , Rdn. 5 a; vgl. auch LG Mannheim, NJW-RR 1993, 147 f.).

    Auch die Regelung des § 885 Abs. 2, 3 ZPO vermag - entgegen einer verschiedentlich vertretenen Ansicht (vgl. Schilken in: Münchener Kommentar zur ZPO , 1992, § 885 , Rdn. 9 mit weit. Nachw.) - eine solche Erstreckung nicht zu rechtfertigen: Die genannten Bestimmungen sagen nichts über das "Ob", sondern nur etwas über das "Wie" der Räumungsvollstreckung (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 f.; Brunn, NJW 1988, 1362, 1364; Zöller/Stöber, aaO., § 885, Rdn. 5 a; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, aaO., § 885, Rdn. 12).

    Denn mit dem Wesen der Ehe wäre die Auffassung unvereinbar, dass einer der Ehegatten hinsichtlich der Ehewohnung weisungsgebundener Besitzdiener des anderen sein könnte (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 ; Palandt/Bassenge, BGB , 53. Aufl. 1994, § 855 , Rdn. 8; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 470, zum "Lebensgefährten").

  • LG Mannheim, 25.03.1992 - 4 T 54/92
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Er schließt sich vielmehr der in jüngerer Zeit zunehmend vertretenen Gegenauffassung an, der zufolge es - allgemeinen Regeln entsprechend - auch im Fall der beabsichtigten Räumungsvollstreckung gegen Eheleute eines Räumungstitels gegen jeden Besitzer bedarf (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 .; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 20. Aufl. 1988, § 885 , Rdn. 10 ff.; Zöller/Stöber, ZPO , 18. Aufl. 1993, § 885 , Rdn. 5 a; vgl. auch LG Mannheim, NJW-RR 1993, 147 f.).

    Für eine solche Erstreckung besteht auch kein praktisches Bedürfnis, weil sich der Gläubiger dann, wenn es an einem Besitzrecht des anderen, nicht im Titel bezeichneten Ehegatten fehlt, auch gegen ihn einen Räumungstitel beschaffen kann: In Betracht kommt dann - jedenfalls - eine Klage aus § 985 BGB (vgl. LG Mannheim, NJW-RR 1993, 147 ; Stein/Jonas/Münzberg, aaO., § 885, Rdn. 15), in deren Rahmen dann im Erkenntnisverfahren zu klären ist, ob ein solches Besitzrecht gegeben ist oder nicht.

  • OLG Celle, 15.12.1987 - 16 U 242/86
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Entsprechend kann nach allgemeiner Meinung aus einem Räumungstitel, den der Gläubiger gegen den Schuldner erwirkt, nicht gegen dessen Untermieter vollstreckt werden (vol. OLG Celle, NJW-RR 1988, 913; LG Hamburg, aaO.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., § 885, Rdn. 17; Thomas/Putzo, aaO., § 885, Rdn. 5; Zöller/Stäber, aaO., § 825, Rdn. 5 g), obwohl das abgeleitete Besitzrecht des Untermieters mit dem des Hauptmieters erlischt (§ 556 Abs. 3 BGB .).
  • OLG Frankfurt, 31.07.1987 - 20 W 251/87
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Vielmehr wird in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten, dass dann, wenn ein behauptetes Mietverhältnis zwischen dem Schuldner des Zwangsversteigerungsverfahrens und einem nahen Angehörigen mit großer Wahrscheinlichkeit wegen mangelnder Ernstlichkeit des Vertragsabschlusses nicht wirksam zu Stande gekommen ist, dem Ersteher die Vollstreckungsklausel zu dem Zuschlagsbeschluss auch gegen diesen Angehörigen zu erteilen ist und dieser Angehörige damit auf den Klageweg nach § 771 ZPO verwiesen ist (vgl. OLG Frankfurt, RPfleger 1989, 209; LG Freiburg, RPfleger 1990, 2660, 267; Schiffhauer, aaO., § 93 Rdn. 22, 23).
  • OLG Frankfurt, 15.05.1985 - 17 U 53/84

    Veräußerungsketten bei Streckengeschäften; Übergabe der Sache; Geheiß des

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Denn mit dem Wesen der Ehe wäre die Auffassung unvereinbar, dass einer der Ehegatten hinsichtlich der Ehewohnung weisungsgebundener Besitzdiener des anderen sein könnte (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1993, 146 ; Palandt/Bassenge, BGB , 53. Aufl. 1994, § 855 , Rdn. 8; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 470, zum "Lebensgefährten").
  • OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Nicht erfüllt sein müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen allerdings, soweit von der Räumungsvollstreckung auch bloße Besitzdiener (§ 855 BGB ) betroffen sind, weil sie an dem Vollstreckungsobjekt keinen Gewahrsam haben (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 909 ; Zöller/ Stöber, aaO., § 885 Rdn. 5 d).
  • LG Köln, 12.07.1993 - 19 T 196/93
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93
    Durch Beschluss vom 12.07.1993 - 19 T 196/93 - hat das Landgericht auf diese sofortige Beschwerde den Beschluss des Amtsgerichts vom 23.06.1993 geändert und den Antrag des Gläubigers abgelehnt, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, das vom Gläubiger ersteigerte Grundstück auch hinsichtlich des Antragsgegners zu räumen.
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 16 U 180/02

    Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss gegen den mitbesitzenden Ehegatten;

    Er ist dagegen nicht von der Verpflichtung befreit, den im Titel nicht genannten Ehepartner in die Vollstreckungsklausel aufnehmen zu lassen (vgl. hierzu z. B. LG Lübeck, Beschluss vom 26. April 1989 und OLG Köln, Beschluss vom 7. Februar 1994, Az.: 2 W 117/93, jeweils zitiert nach Juris, WuM 1994, 285).
  • AG Gelsenkirchen, 07.07.1995 - 3a C 681/94
    8) So Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann, Fn. 1, § 811 Rdnr. 23; Zöller-Stöber, Fn. 1, § 811 Rdnr. 15.9) So Mattern, Zur Unpfändbarkeit von Sachen nach § 350 AO mit § 811 Nr. 5 ZPO, DStZ A 1958, 179 (183); Kühn/Kutter/Hoffmann, Fn. 3, § 295 Anm. 3.10) S. OFD Hannover, Fn. 6. WuM 1994, 285 ff; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 715; Becker-Eberhard, Die Räumungsvollstreckung gegen Ehegatten und sonstige Hausgenossen, FamRZ 1994, 1296 ff. m. w. N.).

    Denn diese Regelungen sagen nichts über das "Ob" sondern nur über das "Wie" der Zwangsvollstreckung aus (OLG Köln, WuM 1994, 285, 286; vgl. auch ausführlich Becker-Eberhard, aaO, 1300).

  • OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02

    Ehewohnung / Räumungsvollstreckung / Vollstreckungstitel // Räumungsvollstreckung

    Der Senat tritt daher der vom Landgericht vertretenen und inzwischen wohl herrschenden Meinung bei, dass im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.) beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz an der Ehewohnung ausüben, so dass es zur Vollstreckung eines Titels gegen beide Eheleute bedarf (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715 m.w.N.; OLG Köln WuM 1994, 285 m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 713 m.w.N.; Zöller/Stöber, a.a.O. m.w.N.; a. A. OLG Hamm NJW 1956, 1681; OLG Köln NJW 1958, 598).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2004 - 19 W 9/04

    Streitwertfestsetzung für Räumungsklage gegen Ehepartner des Mieters

    Demgemäß war sie Mitbesitzerin der von dem Ehemann angemieteten Wohnung (vergl. OLG Jena WuM 2002, 221; OLG Köln WuM 1994, 285; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715) aufgrund des Mietvertrages zwischen ihrem Ehemann und der Klägerin, und ihr gegenüber bestand nach der Kündigung des Mietverhältnisses ein Anspruch der Klägerin auf Räumung der Mietwohnung gemäß § 546 BGB.
  • AG Limburg, 14.04.2004 - 81 M 854/04
    Andernfalls kann gegen den Ehepartner, wenn es an einem eigenen Besitzrecht des Ehegatten fehlt, in gleicher Weise wie gegen einen Dritten, der das ersteigerte Grundstück im Besitz hat, eine entsprechende titelergänzende Klausel erwirkt werden (vgl. OLG Köln, WuM 1994, 285).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht