Weitere Entscheidung unten: KG, 19.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92   

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https://dejure.org/1993,3084
OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92 (https://dejure.org/1993,3084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.1993 - 20 W 208/92 (https://dejure.org/1993,3084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 1993 - 20 W 208/92 (https://dejure.org/1993,3084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer uneinheitlichen Entscheidungsfindnug durch Abweichung vom Verteilerschlüssel der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2 § 22 Abs. 2
    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien Fertigstellung des steckengebliebenen Baues der Wohnungseigentumsanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fertigstellung eines "steckengebliebenen Baus" nach dem WEG (IBR 1994, 233)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 36
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 08.03.1979 - 11 W 98/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
    Es ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 II WEG eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (bejahend: OLG Karlsruhe NJW 81, 466; verneinend: Röll NJW 81, 467; 78, 1507; LG Bonn ZMR 85, 63; offen gelassen: Bay ObLG Mitt Bay Not 83, 68; OLG Hamm NJW 84, 2708; vgl. auch OLG Hamburg OLGZ 90, 308; Deckert ETW 3, 109; Weitnauer, WEG, 7. Aufl.; § 22 Rn. 11 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl.; § 22 Rn. 128).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
    Das Landgericht ist freilich zutreffend davon ausgegangen, daß die Gemeinschaft in entsprechender Anwendung des § 22 II WEG die mangelfreie Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums mehrheitlich beschließen kann (Senatsbeschluß 20 W 114/90 vom 15.3.1991 = OLGZ 91, 293; OLG Köln ZMR 89, 384; Weitnauer DNotZ 77, 45; Röll NJW 78, 1507; BayOblG Mitt Bay Not 83, 68).
  • OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85

    Änderung von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümer und der Verwaltung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
    Die Wohnungseigentümer sind daher entgegen der Annahme des Landgerichts gehindert, mehrheitlich eine andere "praktikable Regelung" zu treffen, zumal dann, wenn dies in Abweichung vom Verteilerschlüssel der Teilungserklärung geschieht, der nur einstimmig abgeändert werden kann (Senatsbeschlüsse 20 W 362/85 vom 15.7.1986, 20 W 175/88 vom 28.6.1988; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 2. Aufl.; § 16 Rn. 3, 4; Palandt/Bassenge, BGB, 52. Aufl., § 16 WEG Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83

    Folgen eines sogenannten steckengebliebenen Baus einer Wohnungseigentümeranlage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
    Es ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 II WEG eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (bejahend: OLG Karlsruhe NJW 81, 466; verneinend: Röll NJW 81, 467; 78, 1507; LG Bonn ZMR 85, 63; offen gelassen: Bay ObLG Mitt Bay Not 83, 68; OLG Hamm NJW 84, 2708; vgl. auch OLG Hamburg OLGZ 90, 308; Deckert ETW 3, 109; Weitnauer, WEG, 7. Aufl.; § 22 Rn. 11 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl.; § 22 Rn. 128).
  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
    Es ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 II WEG eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (bejahend: OLG Karlsruhe NJW 81, 466; verneinend: Röll NJW 81, 467; 78, 1507; LG Bonn ZMR 85, 63; offen gelassen: Bay ObLG Mitt Bay Not 83, 68; OLG Hamm NJW 84, 2708; vgl. auch OLG Hamburg OLGZ 90, 308; Deckert ETW 3, 109; Weitnauer, WEG, 7. Aufl.; § 22 Rn. 11 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl.; § 22 Rn. 128).
  • RG, 30.09.1887 - II 126/87

    Solidarische Haftung im Deliktsrecht bei gleichzeitiger Verwirklichung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
    Im übrigen haben die Antragsgegner einen Verstoß gegen § 16 II WEG und die Teilungserklärung eingeräumt (Schriftsatz vom 7.12.1987 im Verfahren 32 UR II 126/87 für den vergleichbaren Inhalt des Eigentümerbeschlusses vom 17.9.1987).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Ein solcher Beschluss fällt unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 22 Abs. 2 WEG in die Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümer und kann nach § 21 Abs. 3 WEG mit Mehrheit gefasst werden, wenn die Wohnanlage - wie hier - weitgehend, jedenfalls zu deutlich mehr als der Hälfte ihres endgültigen Werts hergestellt ist (vgl. OLG Frankfurt WuM 1994, 36; BayObLG WUM 1998, 556/567; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03

    Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als

    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99

    Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers

    Bei einer wegen Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers nahezu, aber nicht vollständig und mangelfrei fertiggestellten Wohnanlage gehört die Fertigstellung einschließlich der Beseitigung vorhandener Mängel zu den Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die von den Wohnungseigentümern nach § 21 Abs. 3 WEG durch Stimmenmehrheit beschlossen und von jedem Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden kann; § 22 Abs. 2 WEG ist entsprechend anzuwenden (BayObLG MittBayNot 1983, 68 f.; OLG Frankfurt WuM 1994, 36 ; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 29; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 16 Rn. 44 und Bärmann/ Merle § 22 Rn. 276 ff.).
  • OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05

    Baukostentragung; Bauträger; Fertigstellungsbeschluss; Grundstückseigentümer;

    Entgegen der von dem Antragsteller vertretenen Ansicht handelt es sich bei den für eine mangelfreie Fertigstellung der Wohnanlage aufzubringenden Kosten nach unumstrittener Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG RPfleger 193, 346 = MittBayNot 1983, 68 f.; ZWE 2000, 214, 216; OLG Frankfurt WuM 1994, 36), der sich der Senat anschließt, um solche im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.
  • AG Wetter, 11.01.2007 - 30 II 3/06

    Steckengebliebener Bau, Beteiligung der Eigentümer an den Herstellungskosten

    Hinsichtlich der zwischen den Parteien des weiteren umstrittenen Frage der Berücksichtigung gezahlter Kaufpreise bei der Heranziehung zu den Kosten der Ersterstellung ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 Abs. 2 WEG, der eine Kostentragung nach Miteigentumsanteilen vorsieht, eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen - wie hier - die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (dafür OLG Karlsruhe NJW 1981, 466; OLG Hamm NJW 1984, 2708; Bärmann WEG § 22 Rn. 282 m. w. N., a. A. OLG Frankfurt WuM 1994, 36; Ott NZM 2003, 134/137 m. w. N.).
  • AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12

    Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?

    Es entspricht herrschender Meinung, dass die Kosten der sogenannten Erstherstellung der Wohnungseigentumsanlage, wozu auch die Fertigstellung einer solchen Maßnahme durch entsprechende bauliche Maßnahmen gehört, von allen Wohnungseigentümern gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu tragen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main in WuM 1994, 35 und WuM 1994, 36; BayObLG in ZWE 2000, 214, 215).
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Rechtsprechung
   KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4412
KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93 (https://dejure.org/1993,4412)
KG, Entscheidung vom 19.11.1993 - 24 W 1118/93 (https://dejure.org/1993,4412)
KG, Entscheidung vom 19. November 1993 - 24 W 1118/93 (https://dejure.org/1993,4412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Höhe des Verwalterhonorars in einer Wohnungseigentumsanlage; Auslegung des Begriffs "Verwaltungskosten"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Vereinbarung; Verwalterhonorar

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 20 Abs. 2 § 21 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Festlegung des Verwalter-Honorars

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 402
  • MDR 1994, 372
  • WuM 1994, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84

    Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines

    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Der in dieser Bestimmung der Teilungserklärung verwandte Begriff "Verwaltungskosten" unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207; BayObLGZ 1983, 73, 78).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Der in dieser Bestimmung der Teilungserklärung verwandte Begriff "Verwaltungskosten" unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207; BayObLGZ 1983, 73, 78).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Ohne nähere Begründung ist das Landgericht allerdings zutreffend von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde ausgegangen, obwohl sich die Rechtsmittelbeschwer des § 45 Abs. 1 WEG allein nach dem Vermögenswerten Interesse der Antragsteller an der Änderung der amtsgerichtlichen Entscheidung und nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens bemißt (BGH, NJW 1992, 3305) und es den Antragstellern bei Vereinbarung eines Verwalter-Honorars von 25,- DM/mtl.
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
    Der in dieser Bestimmung der Teilungserklärung verwandte Begriff "Verwaltungskosten" unterliegt der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148; Senat, WuM 1985, 236 = ZMR 1985, 207; BayObLGZ 1983, 73, 78).
  • AG Gladbeck, 19.05.2006 - 18 II 61/04

    Zur Nichtigkeit von in der Teilunsgerklärung vereinbarten Verwaltergebühren /

    Z w a r hat das Kammergericht (NJW-RR 1994, 402 f.) entschieden, daß eine Vereinbarung d e r Wohnungseigentümer, durch die das Verwalterhonorar der Höhe nach für die Zukunft unabänderbar festgelegt wird, gegen § 20 Abs, 2 W E G verstößt.
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