Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 18.04.1991

Rechtsprechung
   AG Dortmund, 19.01.1993 - 125 C 13911/92   

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https://dejure.org/1993,6218
AG Dortmund, 19.01.1993 - 125 C 13911/92 (https://dejure.org/1993,6218)
AG Dortmund, Entscheidung vom 19.01.1993 - 125 C 13911/92 (https://dejure.org/1993,6218)
AG Dortmund, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 125 C 13911/92 (https://dejure.org/1993,6218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietminderung; Minderungsgrund; Veräußerung der Mietsache; Rechtseintritt des Erwerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1, § 571
    Mietminderung bei Mängeln der Badewannenbeschichtung, der Fliesenmischbatterie sowie der Zimmertüren

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Hamburg, 06.01.1988 - 44 C 1519/88
    Auszug aus AG Dortmund, 19.01.1993 - 125 C 13911/92
    In einem solchen Fall kann der Vermieter nachträglich nicht mehr die Berechtigung zur Mietzinsminderung bestreiten (so auch Amtsgericht Kiel WuM 1991, 30).
  • LG Lüneburg, 12.12.2001 - 6 S 153/01
    Nicht nur der Verlust des Minderungsrechts des Mieters, sondern auch ein Verlust von Nachzahlungsansprüchen des Vermieters ist nach längerer widerspruchsloser Hinnahme einer Minderung anzunehmen (vgl. Auch HansOLG ZMR 1999, 328, 329; LG Hamburg WuM 1994, 608; AG Dortmund WuM 1994, 535).

    Deshalb ist nicht nur der Verlust des Minderungsrechts des Mieters in entsprechender Anwendung des § 539 BGB (a.F.), sondern auch der Verlust von Nachzahlungsansprüchen des Vermieters nach längerer widerspruchsloser Hinnahme einer Mietzinsminderung anzunehmen (HansOLG ZMR 1999, 328, 329; LG Hamburg WuM 1994, 608 f.; AG Dortmund WuM 1994, 535).

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.04.1991 - 334 S 160/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6661
LG Hamburg, 18.04.1991 - 334 S 160/90 (https://dejure.org/1991,6661)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.1991 - 334 S 160/90 (https://dejure.org/1991,6661)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 1991 - 334 S 160/90 (https://dejure.org/1991,6661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    bb) Im Gegensatz dazu halten ein Teil der Instanzgerichte und des Schrifttums eine großzügigere Betrachtungsweise für geboten (LG Hamburg, WuM 1994, 535; NJW-RR 2000, 602 f.; ZMR 2001, 973 f.; LG Berlin, GE 1993, 653; NJW-RR 1994, 1289; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.

    Nach dieser Ansicht soll eine Anwendung des § 553 Abs. 1 BGB nur dann ausscheiden, wenn der Mieter der Sache nach die Wohnung zu Gunsten eines anderen vollständig aufgibt, also die Sachherrschaft endgültig und vollständig verliert (LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602; WuM 1994, 535; LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; Staudinger/Emmerich, aaO; Hinz, aaO, 2. Aufl., § 553 Rn. 8).

    Daher sei die genannte Vorschrift anzuwenden, wenn der Mieter weiterhin Mitgewahrsam ausübe, etwa indem er ein Zimmer für sich belege, persönliche Gegenstände in der Wohnung belasse oder im Besitz von Schlüsseln sei (LG Berlin, GE 1993, 653; NJW-RR 1994, 1289; LG Hamburg, WuM 1994, 535; Erman/Lützenkirchen, aaO; aA LG Berlin, GE 1982, 947).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

    Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung

    Das Berufungsgericht hat den von den Klägern vorgetragenen Wunsch nach einer Entlastung von den Reise- und Wohnungskosten, die ihnen aus beruflichen Gründen entstehen, zutreffend als berechtigtes Interesse zur Untervermietung eines Teils der Wohnung angesehen (vgl. auch LG Berlin, NJW-RR 1994, 1289; LG Hamburg, WuM 1994, 535; Blank, aaO, Rdnr. 5 m.w.Nachw.).
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