Rechtsprechung
   BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4734
BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93 (https://dejure.org/1994,4734)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.1994 - 2Z BR 129/93 (https://dejure.org/1994,4734)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 1994 - 2Z BR 129/93 (https://dejure.org/1994,4734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Erstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter; Grundsätze und Anforderungen für die Erstellung einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung ; Rechtmäßigkeit eines Entlastungsbeschlusses in Bezug auf den Verwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    Die Einzelabrechnungen sind aus der Gesamtabrechnung abzuleiten; deshalb können sie ohne beschlossene Gesamtabrechnung in der Regel keinen Bestand haben (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 /1108).

    Neben einer vollständigen Gesamtabrechnung über alle Ausgaben und Einnahmen des abgerechneten Jahrs (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108) muß das vollständige Abrechnungswerk auch Auskunft über die Zu- und Abgänge der Instandhaltungsrücklage geben und vor allem den Anfangs- und Endstand der für die Wohnungseigentümer bestehenden Bank- und Sparkonten mitteilen (BayObLG NJW-RR 1989, 1163/1164).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    Neben einer vollständigen Gesamtabrechnung über alle Ausgaben und Einnahmen des abgerechneten Jahrs (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108) muß das vollständige Abrechnungswerk auch Auskunft über die Zu- und Abgänge der Instandhaltungsrücklage geben und vor allem den Anfangs- und Endstand der für die Wohnungseigentümer bestehenden Bank- und Sparkonten mitteilen (BayObLG NJW-RR 1989, 1163/1164).

    Wenn ihm aber wirksam Entlastung erteilt wurde, ist auch dieser Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung ausgeschlossen (BayObLG NJW-RR 1989, 1163 /1164).

  • BayObLG, 07.11.1990 - BReg. 2 Z 116/90
    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    a) Der vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 22.2.1994 neu gestellte Antrag, die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses vom 1.12.1992 zu TOP 3 über die Bestellung eines neuen Verwalters ab 1.1.1993 festzustellen, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren unzulässig (BayObLG WE 1992, 49).
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    Selbst wenn sie infolgedessen ihre fehlerhafte und lückenhafte Abrechnung nicht mehr selbst richtigzustellen hätte (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1993, 847), könnte sie doch haftbar gemacht werden für eine zusätzliche Vergütung, die die Nachfolgeverwalterin für die Erledigung dieser Arbeiten von den Wohnungseigentümern verlangt.
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    Wenn einzelne Teile dieses Abrechnungswerks fehlen, braucht zwar der billigende Eigentümerbeschluß nicht für ungültig erklärt zu werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ), aber der Verwalter muß eine ergänzte Abrechnung fertigen und den Wohnungseigentümern zur Beschlußfassung vorlegen.
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    b) Zutreffend hat das Landgericht die Grundsätze und Anforderungen dargestellt, denen eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung des Verwalters entsprechen muß (BayObLG WuM 1993, 92 ).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93
    Zudem wirkt sich die Berichtigung einer Einzelabrechnung zumeist auf die anderen Einzelabrechnungen aus, so daß die isolierte Ungültigerklärung einer Einzelabrechnung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (vgl. BayObLGZ 1987, 86/96).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Gemessen daran kann die Ungültigerklärung auch bei einem fehlerhaften Verteilungsschlüssel wirksam beschränkt werden (BayObLG, WuM 1994, 568, 569 f.; ZMR 2000, 853, 854; KG, WE 1998, 225; WuM 2001, 357; NJW-RR 2006, 383; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 500, 502; 2003, 228, 229; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG, Rdn. 553 und 555; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 24; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 30a; anders noch KG, NJW-RR 1996, 844, 846; vgl. auch Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 551; Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 54; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 115; KK-WEG/Happ, § 28 Rdn. 51; Abramenko, aaO, 404).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Angesichts der oben festgestellten mehreren Unrichtigkeiten der Jahresabrechnung und - wie noch zu zeigen sein wird - des Wirtschaftsplans kommt eine Teilungültigerklärung des angefochtenen Eigentümerbeschlusses über die Entlastung der ehemaligen Verwalterin, der Beteiligten zu 3), in Anwendung des § 139 BGB nicht mehr in Betracht (vgl. BayObLG WE 1988, 76; WuM 1994, 568; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 122, Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 561, mit weiteren Nachweisen).

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Beteiligte zu 3) inzwischen aus der Verwaltung ausgeschieden ist (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 568).

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Auch in diesem Fall ist der Entlastungsbeschluss auf Anfechtung eines Wohnungseigentümers insgesamt aufzuheben und nicht auf Teile der Abrechnung zu beschränken (BayObLG WuM 1994, 568; ferner OLG Düsseldorf ZMR 2005, 720; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 165).
  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es ist allgemein anerkannt, dass bei formeller Unvollständigkeit der Jahresabrechnung, die auf das Rechnungswerk als solches keinen Einfluss hat, lediglich ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Ergänzung besteht (OLG Hamm NZM 1998, 923; KG NJW-RR 1996, 526; WE 1988, 17; BayObLG WuM 1994, 568; Weitnauer/Gottschalg a.a.O. § 28 Rn. 30a; Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 556).

    Dies entspricht dem mutmaßlichen Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer, bei dem zu Grunde zu legen ist, dass möglichst effizient verfahren wird (vgl. BayObLG NJOZ 2004, 2885; WuM 1994, 568; NJW-RR 1990, 1107).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 225/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen beim

    Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist der Eigentümerbeschluss im Übrigen - bei einer eventuellen Anfechtung - noch nicht für ungültig zu erklären, jedoch kann jeder Wohnungseigentümer eine entsprechende Ergänzung verlangen (vgl. BayObLGZ 89, 310; BayObLG WuM 1994, 568).

    Daraus sind dann die jeweiligen Einzelabrechnungen abzuleiten (vgl. BayObLG WuM 1994, 568).

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung muss ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums ( BGH NJW 2003, 3554; BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; ZMR 1997, 323; BayObLG - 08.05.2003, 2Z BR 8/03; OLG Köln OLGR Köln 2001, 267), insbesondere der Instandhaltungsrücklagen und die Zinserträge , ausweisen (BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG WuM 1989, 530, 531; BayObLG WuM 1994, 568, 569), um zu überprüfen, ob Geld gewinnbringend angelegt wurde und ob die Rücklagen für zukünftige Maßnahmen ausreichen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 323).
  • OLG Rostock, 20.12.2011 - 3 W 67/09

    Wohnungseigentum: Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung

    Ein Beschluss, der - ohne dass dies in der Gemeinschaftsordnung wirksam vorgesehen ist - eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Kosten- und Lastenverteilung vornimmt, ist nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar (BGH NJW 1994, 1866 ff.; BayObLG, WuM 1994, 568 ff.; Staudinger/Bub, § 28 WEG Rn. 555).
  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Sollte der Verteilerschlüssel fehlerhaft bei der Aufteilung der Kosten angewandt worden sein, führt dies lediglich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses und nicht zur Nichtigkeit (BayObLG, 3.3.1994, 2 Z BR 129/93 (nach JURIS); Staudinger, BGB, 2005, § 28 WEG, Rn. 555).
  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die

    a) Zutreffend hat das Landgericht den Eigentümerbeschluss zu TOP 3b im beantragten Umfang unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 3.3.1994 (WuM 1994, 568) für ungültig erklärt.
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99

    Zur Rechnungslegungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Diese Kontostände sind allerdings in der vorliegenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung für 1993 nicht ausgewiesen, wie es zu einer ordnungsmäßigen, vollständigen Jahresabrechnung gehört hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ; WuM 1994, 568/569; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 366 m.w.N.).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht