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   BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94   

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BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94 (https://dejure.org/1994,3295)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94 (https://dejure.org/1994,3295)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1994 - 2Z BR 34/94 (https://dejure.org/1994,3295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung; Eigentümerbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43, § 45; ZPO § 322
    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1425
  • Rpfleger 1995, 333
  • BayObLGZ 1994, 216
  • WuM 1994, 637
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79

    Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
    Dies bedeutet, daß über den Verfahrensgegenstand zwischen denselben Beteiligten und deren Rechtsnachfolgern (§ 10 Abs. 3 WEG ) keine weitere Entscheidung mehr getroffen werden kann (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; BayObLG WuM 1989, 350; 1994, 160; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 16; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
    Sofern eine Vereinbarung nicht zustande kommt, besteht ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung nach § 242 BGB nur, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BayObLGZ 1984, 50, 53; 1991, 396, 398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 und 685).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
    Sofern eine Vereinbarung nicht zustande kommt, besteht ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung nach § 242 BGB nur, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BayObLGZ 1984, 50, 53; 1991, 396, 398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 und 685).
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.1987 - 506 II 52/87
    Auszug aus BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
    Dies bedeutet, daß über den Verfahrensgegenstand zwischen denselben Beteiligten und deren Rechtsnachfolgern (§ 10 Abs. 3 WEG ) keine weitere Entscheidung mehr getroffen werden kann (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; BayObLG WuM 1989, 350; 1994, 160; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 16; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
    Dies bedeutet, daß über den Verfahrensgegenstand zwischen denselben Beteiligten und deren Rechtsnachfolgern (§ 10 Abs. 3 WEG ) keine weitere Entscheidung mehr getroffen werden kann (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; BayObLG WuM 1989, 350; 1994, 160; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 16; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83
    Auszug aus BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
    Sofern eine Vereinbarung nicht zustande kommt, besteht ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung nach § 242 BGB nur, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BayObLGZ 1984, 50, 53; 1991, 396, 398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 und 685).
  • OLG Hamburg, 30.12.2003 - 2 Wx 73/01

    Wohnungseigentumsrecht: Mehrheits- oder Einstimmigkeitsbeschluss der

    Selbst wenn die Wohnungswasserzähler zum Sondereigentum einer Wohnung gehören sollten und diese Zuordnung nahelegen sollte, eine Verpflichtung des jeweiligen Wohnungseigentümers anzunehmen, nur für die Kosten der Erstausstattung seiner Wohnung mit solchen Verbrauchserfassungsgeräten aufkommen zu müssen, was jedenfalls in der in Rede stehenden Teilungserklärung nicht ausdrücklich bestimmt ist, kann ein Wohnungseigentümer bei einem im Zuge der einvernehmlichen Umstellung der Verbrauchsabrechnung durch Einbau von Kaltwasserzählern in den einzelnen Sondereigentumseinheiten gefaßten abweichenden Eigentümerbeschluss nur dann eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der beschlossenen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BGH Beschluss v. 25.09.2003, Leits. a zu § 21 Abs. 4 WEG), wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (BayObLG NJW-RR 1994, 1425 und 1995, 529; Niedenführ/Schulze a.a.O. § 16 Rn 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 20 W 132/01

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung eines

    Dies bedeutet, dass über den Verfahrensgegenstand zwischen denselben Beteiligten und deren Rechtsnachfolgern (§ 10 Abs. 3 WEG) keine weitere Entscheidung mehr getroffen werden kann (vgl. Senat OLGZ 1980, 76; BayObLG WuM 1994, 637, 638).

    In Rechtskraft erwachsen außer dem Entscheidungssatz die ihn tragenden rechtlichen Erwägungen (vgl. BayObLG WuM 1994, 637, 638).

    Läge also bereits eine rechtskräftige Entscheidung zum Regelungsgehalt der Gemeinschaftsordnung im Sinne des § 45 Abs. 2 WEG vor, so kann eine Abänderung nur unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 4 WEG verlangt werden, wonach eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich wäre (vgl. BayObLG WuM 1994, 637, 638).

    Entsprechendes wäre vorliegend nicht erkennbar; sollte etwa das Amtsgericht bei seiner früheren Entscheidung die tatsächlichen Verhältnisse nicht vollständig berücksichtigt oder rechtlich falsch beurteilt haben, hätte dies durch Einlegung von Rechtsmitteln im damaligen Verfahren geltend gemacht werden müssen (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 637, 638).

  • LG Hamburg, 15.11.2017 - 318 S 19/17

    Beseitigungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

    In materielle Rechtskraft erwachsen der Entscheidungssatz, die ihn tragenden rechtlichen Erwägungen (BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/05, ZMR 2005, 213, 214, Rn. 10, zitiert nach juris; Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94, NJW-RR 1994, 1425, Rn. 25, zitiert nach juris) sowie das kontradiktorische Gegenteil (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967; BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01, ZWE 2001, 598, Rn. 10, zitiert nach juris; Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01, ZWE 2001, 603, Rn. 30, zitiert nach juris).

    Die oben genannten Beschlüsse des BayObLG betrafen andere Sachverhaltsgestaltungen: Im Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94 (NJW-RR 1994, 1425) ging es darum, ob ein Beschluss über die Verteilung bestimmter Kostenpositionen auf die Eigentümer einem rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss widersprach, der eine bestimmte Kostenverteilung dem Grunde nach vorgab.

  • LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    In materielle Rechtskraft erwachsen der Entscheidungssatz, die ihn tragenden rechtlichen Erwägungen (BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/05, ZMR 2005, 213, 214,; Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94, NJW-RR 1994, 1425) sowie das kontradiktorische Gegenteil (BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967; BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01, ZWE 2001, 598; Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01, ZWE 2001, 603).

    Die oben genannten Beschlüsse des BayObLG betrafen andere Sachverhaltsgestaltungen: Im Beschluss vom 04.08.1994 - 2Z BR 34/94 (NJW-RR 1994, 1425) ging es darum, ob ein Beschluss über die Verteilung bestimmter Kostenpositionen auf die Eigentümer einem rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss widersprach, der eine bestimmte Kostenverteilung dem Grunde nach vorgab.

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 46/02

    Verhältnis des Wirtschaftsplans zur Jahresabrechnung; Rechtskraft; Verfallklausel

    Da der Anfechtungsantrag des Beteiligten zu 1) erfolglos blieb, steht rechtskräftig fest, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer, mit dem sie den Wirtschaftsplan für das Jahr 2000 genehmigt haben, gültig ist (vgl. BayObLG ZMR 1980, 381, 383; NJW-RR 1994, 1425; Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 115).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Wohl ergeben sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG ) Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander; sie können auch den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bestehende Regelung oder ein bestehender Zustand abgeändert werde, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen.Regelung oder an dem bestehenden (rechtmäßigen) Zustand als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137 ; BayObLG WE 1992, 83 f.; 1992, 140; BayObLG WuM 1994, 637 f. m.w.Nachw.;OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/137; KG WuM 1991, 366; Weitnauer/Lüke Rn. 52, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 12, jeweils zu § 10).
  • OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98

    Grobe Unbilligkeit des Verteilungsschlüssels der Wasserabrechnung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz käme allenfalls dann in Betracht, wenn einem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels deshalb zustünde, weil außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen(vgl. Senat vom 13.02.1995, NJW-RR 95, 873; BayObLG, NJW-RR 94, 1425; BayObLG, DWE 98, 24 je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 3 Wx 332/00

    Wohnungseigentumsverfahren - Feststellung fehlender Rechtswirkung eines

    Beschlüsse in Wohnungseigentumssachen sind nach allgemeiner Auffassung ebenso wie zivilprozessuale Entscheidungen der materiellen Rechtskraft fähig (BayObLG NJW-RR 1994, 1425; Staudinger-Wenzel, WEG Rn. 55 zu § 45).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Für diese wird bejaht, daß in ihnen ergangene Beschlüsse der materiellen Rechtskraft im Sinne des § 322 Abs. 1 ZPO fähig sind (vgl. BayObLGZ 1988, 137/139; 1994, 216/219).
  • OLG Braunschweig, 29.07.2004 - 3 W 21/04

    30%; Abänderungsanspruch; Dachbodenumbau; Dachgeschoßausbau; Grenzwert; grob

    Diese Grundsätze gelten entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch dann, wenn sich Umstände außerhalb der Teilungserklärung ändern und deshalb die Billigkeit des Verteilungsschlüssels zu prüfen ist (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1994, 1425 f.; 1995, 529).
  • BayObLG, 26.05.2004 - 2Z BR 56/04

    Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen

  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 2/01

    Rechtskraft eines Verfahrensgegenstands im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 2/99

    Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Delegation von Aufgaben auf

  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 39/01

    Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses

  • AG Kassel, 14.03.2007 - 800 II 146/06

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Haustürschließregelung

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