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   AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92   

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https://dejure.org/1992,4815
AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92 (https://dejure.org/1992,4815)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 08.10.1992 - 11b C 470/92 (https://dejure.org/1992,4815)
AG Essen-Steele, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 11b C 470/92 (https://dejure.org/1992,4815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 536, 550
    Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mitmieter; Inaussichtstellen eines Breitband-Kabel-Anschlusses

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 536, 550
    Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mitmieter; Inaussichtstellen eines Breitband-Kabel-Anschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 675
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92
    Der Vermieter kann nämlich unter bestimmten Umständen nach § 242 BGB verpflichtet sein, die Zustimmung zur Installation einer Satelliten-Antennen-Anlage zu erteilen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ; AG Altötting, WM 1992, 365; AG Bergisch-Gladbach, WM 1992, 367; AG Königswinter, WM 1992, 117 ; AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).

    Nach einem Rechtsentscheid des OLG Frankfurt vom 22.07.1992 (NJW 1992, 2490 ) kann der Mieter grds. vom vermietenden Hauseigentümer, der nicht im selben Haus wohnt, verlangen, dass er eine baurechtlich zulässige, fachgerecht ausgeführte Installation einer möglichst unauffälligen Parabolantenne an einem für den Empfang der Satellitenprogramme geeigneten Ort gestattet, an dem sie optisch am wenigsten stört, sofern das Haus weder eine Gemeinschaftsparabolantenne noch einen Breitbandkabelanschluss hat und ungewiss ist, ob ein solcher Anschluss verlegt werden wird.

    In diesem Fall muss das Interesse des Mieters, weitere, in das Kabel nicht eingespeiste Programme zu empfangen, grundsätzlich hinter dem Eigentumsgrundrecht des Vermieters zurücktreten (OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490, 2491 f.; LG Essen, Urteil vom 30.04.1991 - 1 S 563/91 -, S. 5 f.).

  • AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92

    Festsetzung des Streitwerts für das Klagebegehren, einen geeigneten Platz zur

    Auszug aus AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92
    Der Vermieter kann nämlich unter bestimmten Umständen nach § 242 BGB verpflichtet sein, die Zustimmung zur Installation einer Satelliten-Antennen-Anlage zu erteilen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ; AG Altötting, WM 1992, 365; AG Bergisch-Gladbach, WM 1992, 367; AG Königswinter, WM 1992, 117 ; AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).

    Auch die EMRK entfaltet, ebenso wie die Grundrechte des Grundgesetzes mittelbare Wirkung über die Generalklausel des § 242 BGB (AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).

  • BGH, 15.10.1991 - KZR 25/90

    Marktabschottungswirkung bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92
    Der Vermieter kann nämlich unter bestimmten Umständen nach § 242 BGB verpflichtet sein, die Zustimmung zur Installation einer Satelliten-Antennen-Anlage zu erteilen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ; AG Altötting, WM 1992, 365; AG Bergisch-Gladbach, WM 1992, 367; AG Königswinter, WM 1992, 117 ; AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Die überwiegende Auffassung bejaht dies (OLG Hamm ZMR 2002, 822, 823; LG Hamburg WuM 1994, 675, 676; Scheuer in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. V A 207; Herrlein/Kandelhard/Knops Mietrecht 2. Aufl. § 535 Rdn. 54; Hansen in Ulmer/Brandner AGBG 9. Aufl. Anh. §§ 9-11 Rdn. 509; Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 8. Aufl. § 538 Rdn. 128 wollen danach differenzieren, ob die Räumlichkeiten dem Mieter renoviert oder unrenoviert überlassen worden sind).
  • OLG Celle, 07.05.2003 - 2 U 200/02

    Fiktive Reparaturkosten nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages; Formularmäßige

    Das Landgericht Hamburg habe in seinem Urteil vom 27. November 1992 ( WuM 1994, 675 f.) entschieden, dass eine Klausel in einem Formular-Mietvertrag über Geschäftsraum, die den Mieter zur Auszugsrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der früheren Schönheitsreparaturen verpflichte, unwirksam sei.

    aa) Zwar ist - bei der Vermietung von Wohnraum - eine Formularklausel, die (wie hier § 12 Ziff. 4 und § 16 Ziff. 1 des Mietvertrages) bestimmt, dass der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietvertrages renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, unwirksam; der (Wohnungs)Mieter wird nämlich durch diese Klausel in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise benachteiligt: Denn eine solche Regelung zielt von vornherein darauf ab, eine ohnehin pflichtgemäß renovierte Mietsache auch für die Zeit nach Ablauf der Mietzeit in einen völlig renovierten Zustand zu versetzen, was nur für den Vermieter von Vorteil ist, dem Mieter aber, der die Renovierung nicht "abwohnen" kann, keine Vorteile bringt, zumal auch Anhaltspunkte dafür, dass die Endrenovierungsklausel zugunsten des Mieters Einfluss auf die Mietzinskalkulation des Vermieters gehabt hat, nicht ersichtlich sind (so auch OLG Hamm NJW 1981, 1049; OLG Frankfurt/M. WuM 1981, 272; OLG Hamm NJW 1982, 1403; LG Hamburg WuM 1994, 675 ( für Gewerbemiete insoweit ohne nähere Begründung ), BGH NJW 1998, 3114, 3115; LG Gießen ZMR 2002, 426).

    Es wird nicht verkannt, dass die Wirksamkeit von Schlussrenovierungsklauseln in der Literatur - auch bei Gewerbemietverhältnissen - teilweise verneint wird, da hierin eine schwer wiegende Benachteiligung des Mieters gesehen wird, die "schlechthin" mit der gesetzlichen Risikoverteilung nicht in Einklang stehen soll (vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. II Rn. 419; Bub/TreierScheuer, 3. Aufl. V Rn. 207; Schmidt/FuttererLangenberg, 7. Aufl., § 548 BGB Rn. 60; LG Hamburg WuM 1994, 675).

  • OLG Hamm, 05.07.2002 - 7 U 94/01

    Überwälzung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen durch AGB

    Dies gilt nicht nur für den Fall der Wohnungsmiete (vgl. Rechtsentscheid des OLG Hamm NJW 1981, 1049), sondern auch für den Fall der Gewerberaummiete (vgl. auch KG Berlin GE 1986, 1167; LG Hamburg WuM 1994, 675).
  • LG Hamburg, 26.04.2001 - 333 S 156/00

    Schadenersatz nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung für

    Die in § 27 des Mietvertrages niedergelegte formularmäßige Überbürdung einer Endrenovierung ist ohne Berücksichtigung des Zustandes der Wohnung und des Zeitpunktes, zu dem die letzten Dekorationsarbeiten vorgenommen wurden, unwirksam (BGH, RE v. 1.7.1987, WuM 1987, 306, 310; OLG Hamm, RE v. 27.2.1981, WuM 1981, 77; OLG Celle ZMR 1999, 469, 470; LG Hamburg WuM 2000, 544; WuM 1994, 675).
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