Rechtsprechung
| BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 |
Volltextveröffentlichungen
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Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.05.1994 - 11 S 366/93
- BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1995, 392
- ZMR 1995, 150
- WuM 1995, 140
Wird zitiert von ... (6)
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Vom Vorliegen derartiger Umstände, die den Schluss auf eine verfassungsrechtlich relevante Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zulassen, ist auszugehen, wenn ein Fachgericht in seinen Entscheidungsgründe auf den wesentlichen Kern des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens ein Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung ist, es sei denn, das Vorbringen war nach dem Rechtsstandpunkt des Fachgerichts unerheblich oder der Tatsachenvortrag der Partei offensichtlich unsubstantiiert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, WuM 1991, 146 f.; NJW-RR 1993, 383; WuM 1995, 140 f.; NJW 1998, 2583 f.).Namentlich gilt dies für das Bestreiten des Selbstnutzungswunsches eines Eigenbedarf geltend machenden Vermieters als innere Tatsache (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).
Insofern ist selbst ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig und wirksam (BVerfG, NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00 Das Gericht muß sämtliche von dem Mieter geltend gemachten Gesichtspunkte zur Kenntnis nehmen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, und sich mit ihnen auseinandersetzen, soweit sie entscheidungserheblich sind (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1995 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392).
"Das Fachgericht muß sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen." (BVerfG, Beschluß vom 30.06.93 - 2 BvR 459/93 -, NJW 93, 2165; BVerfG, Beschluß vom 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392 m.w.Nw.).
Nach der Rechtsprechung des BVerfG reicht es aus, daß gem. § 538 Abs. 4 ZPO der Beschwerdeführer sich auf ein bloßes Bestreiten zurückziehen kann, wenn die Umzugsabsicht vom Kläger nicht, "etwa unter Heranziehung von Indiztatsachen konkret geschildert" wird (BVerfG, Beschluß vom 13.01.95 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392).
- VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen …
Das Fachgericht, das mit einem Räumungsprozess wegen Eigenbedarfs befasst ist, muss daher sämtlichen vom Mieter geltend gemachten Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1995 - 1 BvR 1420/94 - NJW-RR 1995, 392 ).Da sich die übergangene Behauptung auf eine innere Tatsache - den ernsthaft verfolgten Wunsch zur Eigennutzung bzw. die Motivation zur Überlassung der Wohnung im Sommer 1995 - bezog, musste das Gericht dem Vorbringen und Beweisantrag der Beschwerdeführer selbst dann nachgehen, wenn die von ihnen aufgestellte Behauptung auf einer Vermutung beruht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 392 ; Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 - NJW 1990, 3259 ).
- VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen …
Ein Eingehen des Landgerichts auf den Vortrag der Beschwerdeführerin zu dem Kinderwunsch der Vermieterin wäre aber umso erforderlicher gewesen, als das Fachgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen muss, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, da vorgeschobene Kündigungen keinen Schutz verdienen (…Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - Rn. 17; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG NJW-RR 1995, 392 ). - BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung (Eigenbedarfskündigung)
Bei der Beurteilung einer Eigenbedarfskündigung muss das Gericht sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, denn vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz (BVerfG, NJW-RR 1995, 392 f.). - OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 19/01
Sofortiges Anerkenntnis bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens
Nach überwiegender Ansicht liegt bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein sofortiges Anerkenntnis nur vor, wenn es bereits innerhalb der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO bzw. in der innerhalb dieser Frist eingereichten Erklärungsschrift abgegeben wird, während ein nach vorheriger Erklärung der Verteidigungsbereitschaft erst in der späteren Klageerwiderung erklärtes Anerkenntnis nicht mehr als sofortiges anzusehen ist (so etwa OLG Braunschweig, OLGR 1998, 347; OLG Celle, OLGR 1997, 276; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Köln, OLGR 1999, 130 f.; OLG Schleswig, OLGR 1998, 59 f.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.;… Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, § 93 Rn. 4; a.A. z.B. OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 392 ff.; Meiski, NJW 1993, 1904 ff.; alle jeweils mit weiteren Nachweisen).
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