Rechtsprechung
   BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3883
BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94 (https://dejure.org/1995,3883)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1995 - 2Z BR 114/94 (https://dejure.org/1995,3883)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1995 - 2Z BR 114/94 (https://dejure.org/1995,3883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2
    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 23145/93
  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).

    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum ist mit 10 bis 20 % des Verkaufspreises zu bemessen (BayObLGZ 1990, 24/27 f.; KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm NJW-RR 1992, 785 ).

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Passiv legitimiert ist der Zustimmungsberechtigte, damit hier der Verwalter (BayObLG NJW-RR 1988, 1425).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 82/93

    Der Begriff deswichtigen Grundes?

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Ob die vom Tatrichter festgestellten Umstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, ist eine Rechtsfrage und damit vom Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 781).
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum ist mit 10 bis 20 % des Verkaufspreises zu bemessen (BayObLGZ 1990, 24/27 f.; KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm NJW-RR 1992, 785 ).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Denn der Verwalter kann nicht seine eigenen Schriftsätze für die übrigen Wohnungseigentümer entgegennehmen (BayObLGZ 1989, 342/345; BayObLG WE 1991, 297; BayObLG WE 1992, 51).
  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.1994 - 3 W 200/93
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).
  • BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
    Auszug aus BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94
    Dies bedeutet, daß ihnen wegen der Rechtskrafterstreckung (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) und der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung (§ 12 FGG ), rechtliches Gehör zu gewähren ist (BayObLGZ 1973, 145/147; 1975, 161/163 ff.).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    2 Z 164/87">WuM 1988, 408; WuM 1995, 328; NJW-RR 1999, 452, WuM 2002, 156).

    Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten (vgl. Senat, Beschluss vom 07.07.2003, 20 W 172/02; BayObLG WuM 1995, 328 m.w.N.).

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus (vgl. BayObLG WuM 1995, 328; Köhler/Fritsch, a.a.O., Teil 20 Rz. 66).

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese nicht mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln in einer den Wohnungseigentümern zumutbaren Weise begegnet werden könnte (vgl. hierzu BayObLG WuM 1995, 328).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).

    Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur dann gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten (BayObLG WuM 1995, 328 f, mit einer Reihe weiterer Rechtsprechungshinweise).

    Der Senat hat also nur zu prüfen, ob das Beschwerdegericht den unbestimmten Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und die Subsumtion richtig vorgenommen hat (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1997, 388, 389; BayObLG WuM 1995, 328, 329; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 90).

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Die mit den Vorinstanzen übereinstimmende Festsetzung des Geschäftswerts auf 20 v. H. des Kaufpreises für das Wohnungseigentum beruht auf § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1995, 328, 329).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums - wichtiger

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht beachten (BayObLG WuM 1995, 328/329; NJW-RR 1999, 452/453).

    Die mit den Vorinstanzen übereinstimmende Festsetzung des Geschäftswerts auf etwa 20 % der Gegenleistungen für das Wohnungseigentum beruht auf 48 Abs. 3 Satz 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1995, 328/329).

  • OLG Hamburg, 01.08.2003 - 2 Wx 144/00

    Zur Frage der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Verwalter bzw.

    Mit zutreffender rechtlicher und tatsächlicher Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ist in der angefochtenen Entscheidung ferner ausgeführt worden, dass die Wohnungseigentümer die Zustimmung, die sie - ebenso wie die Verwalterin - unter Beachtung des Eigentumsrechts des Veräußerers und im Hinblick auf seine rechtliche und wirtschaftliche Dispositionsfreiheit nach allgemeiner Meinung (vgl. BayObLG WuM 95, 328, 329 m.w.N.) nur aus einem wichtigen Grund in der Person des Erwerbers versagen durften, nicht endgültig verweigert hatten, als am 11. Dezember 1995 der Notarvertrag des Antragstellers mit dem Erwerber zur Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 8. Februar 1995 geschlossen wurde, wodurch nach der Behauptung des Antragstellers ihm der Schaden, dessen Ersatz er als Teilforderung mit dem Antrag geltend macht, entstand.

    Eine Versagung der Zustimmung ist, worauf mit der Rechtsbeschwerde im Ansatz auch zutreffend abgestellt wird, nach dieser Vorschrift nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nur dann gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht beachten ( BayObLG WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 99, 452, 453 ).

  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Wollte man im Übrigen daran anknüpfen, dass der Kläger wegen der fehlenden Zustimmung der Beklagten an der Veräußerung der Einheiten Nr. 15 und 16 gehindert war - würde sich der Gebührenstreitwert allenfalls in Höhe von 10 bis 20 % des hier unbekannt gebliebenen Kaufpreises für die Einheiten bewegen - nicht nach dem nach der Ertragswertmethode ermittelten Wert (OLG Zweibrücken v. 8.11.2005 - 3 W 142/05, ZMR 2006, 220 [221]; OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 4.1.1995 - 2Z BR 114/94, WuM 1995, WuM 1995, 328 [329]).
  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 50/97

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer bei beabsichtigter Verpflichtung des

    Der Antragsgegner, der zugleich Wohnungseigentümer und Verwalter der Wohnanlage ist, kommt zwar als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer im Sinn von § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG in Betracht, ist hier aber nicht als solcher in Anspruch genommen worden (zu den Voraussetzungen vgl. BayObLGZ 1989, 342, 345; BayObLG WuM 1995, 328 ).

    Die übrigen Wohnungseigentümer haben auch nicht nachträglich die Verfahrensführung genehmigt (vgl. BayObLG WuM 1995, 328 m.w.N.).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Durch § 12 WEG sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß eine Wohnung oder ein Teileigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (vgl. BayObLGZ 1980, 29/34; BayObLG WuM 1995, 328/329).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht