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   OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 10 U 76/93   

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OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 10 U 76/93 (https://dejure.org/1994,3337)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.1994 - 10 U 76/93 (https://dejure.org/1994,3337)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 10 U 76/93 (https://dejure.org/1994,3337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterwirken eines zulässigen Aufrechnungsverbots nach Mietende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 850
  • ZMR 1995, 303
  • WuM 1995, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 10 U 76/93
    Ferner sieht der BGH auch keinen Verstoß gegen § 9 AGBG in einer Klausel, wonach der Mieter gegenüber der Mietzinsforderung des Vermieters keine Minderung geltend machen kann (BGHZ 91, 375).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 179/99

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes; Nichterteilung von

    Daß das Vertragsverhältnis der Parteien zum 31.12.1998 beendet worden ist, rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung, weil die nach Maßgabe des AGBG zulässige Beschränkung von Gewährleistungsrechten auch nach dem Mietende weiterwirkt, da anderenfalls der im Zahlungsverzug befindliche Mieter gegenüber dem vertragstreuen privilegiert würde (vgl. z.B. Senat ZMR 1995, 303 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 10 U 159/05

    Zur Wirksamkeit einer Mietminderungs- und einer Aufrechnungsklausel in einem

    Es besteht deshalb kein Anlass, das vertraglich uneingeschränkt vereinbarte Aufrechungsverbot abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 711 [712]; OLG Düsseldorf, ZMR 1997, 466 und NJW-RR 1995, 850 [851]; OLG Karlsruhe, ZMR 1987, 261 [262]; OLG Frankfurt a.M., NJW 1987, 1650; a.A.: OLG Celle, OLGZ 1966, 6 [7]).
  • LG Dortmund, 30.04.2010 - 3 O 99/08

    Zahlungsbegehren ausstehender Mietforderungen; Akzessorische Haftung der

    Das Aufrechnungsverbot wirkt im Übrigen über das - hier zum 30.04.2009 unstreitig vorliegende - Mietende fort (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 850).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 107/97

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Minderungs-, Zurückbehaltungs- und

    Die in Rede stehende Klausel begegnet daher auch bei der gebotenen objektiven Auslegung ebenso wenig Wirksamkeitsbedenken wie diejenige, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.1993 (BGHZ 91, 375 = NJW-RR 1993, 519 ff.) und des Senatsurteils vom 27.10.1994 (WuM 1995, 392 = ZMR 1995, 303 = NJW-RR 1995, 850) waren (ebenso z.B. auch Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl. Rdn. 147).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1997 - 10 U 73/96

    Zeitlicher Umfang eines Aufrechnungsverbots gegenüber dem Mieter;

    Dieses Interesse entfällt nicht schon mit der Beendigung des Mietverhältnisses, sondern besteht fort, solange Mietzinsraten rückständig sind und insbesondere das Mietobjekt nicht zurückgegeben ist (Senat NJW-RR 1995, 850 = ZMR 1995, 303; Wolf-Eckert Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 494).
  • AG Mannheim, 05.10.2007 - 10 C 119/07

    Mietvertrag: Anwendung der Vorschriften über die Gewerberaummiete auf ein

    Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern ist die formularmäßige Abbedingung der §§ 270, 320 BGB grundsätzlich zulässig, wenn der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts sich nicht auf rechtskräftige oder unbestrittene Forderungen bezieht (BGHZ 92, 312, 316; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 850).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 27.04.1995 - 16 S 289/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13266
LG Stuttgart, 27.04.1995 - 16 S 289/94 (https://dejure.org/1995,13266)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.1995 - 16 S 289/94 (https://dejure.org/1995,13266)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 1995 - 16 S 289/94 (https://dejure.org/1995,13266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertrag gegen Abfindung vorzeitig aufgelöst - Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt im Zweifelsfall der Vermieter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 535 Satz 1, § 536

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 392
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