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   BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95   

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https://dejure.org/1995,2777
BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95 (https://dejure.org/1995,2777)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.1995 - 2Z BR 16/95 (https://dejure.org/1995,2777)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 1995 - 2Z BR 16/95 (https://dejure.org/1995,2777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 504
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95
    Für die Feststellung, mit welchem Inhalt ein Eigentümerbeschluß gefaßt worden ist, können auch andere Beweismittel herangezogen werden (BayObLG NJW-RR 1990, 210).

    Die Feststellung, ob überhaupt ein Eigentümerbeschluß gefaßt worden ist und welchen Wortlaut er hat, ist Sache des Tatrichters (BayObLG NJW-RR 1990, 210).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95
    Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen (BGH NJW 1992, 978 ; BayObLGZ 1975, 177/179 f.).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94

    Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95
    Das Gericht hat aber eine tatsächlich eingetretene Erledigung der Hauptsache selbst noch im dritten Rechtszug von Amts wegen zu beachten und einen Antrag abzuweisen, wenn der Antragsteller der Erledigung nicht Rechnung trägt (Senatsbeschluß vom 8.12.1994 - 2Z BR 59/94).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95
    Ob dies auch für die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen gilt, kann offenbleiben (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 140/144).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95
    Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen (BGH NJW 1992, 978 ; BayObLGZ 1975, 177/179 f.).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    (2) Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- oder Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, daß der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (BayObLG WuM 1995, 504 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Es liegt somit ein Nichtbeschluß vor, der keine Rechtswirkungen auslöst (BayObLG WuM 1995, 504/505 und ZMR 2000, 115/116).
  • BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98

    Erledigung der Hauptsache in Wohnungseigentumssachen

    Diese Prüfung hat auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren stattzufinden (BayObLG Wum 1995, 504).

    Die Erledigung der Hauptsache des Verfahrens tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung des Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfallen ist (BayObLGZ 1979, 117/120; WuM 1995, 504 ).

    Dieser ist daher unter Aufhebung der Entscheidungen des Amtsgerichts ,und des Landgerichts abzuweisen (BayObLG WuM 1995, 504 ; Demharter ZMR 1987, 201/202 f.; a.A. Koss JR 1996, 359/362 f.).

  • OLG Celle, 14.01.2004 - 4 W 221/03

    Beeinträchtigung des Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch einen nicht fest mit

    Eine derartige Beeinträchtigung kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1995, 504; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 60).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße

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  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Der Eintritt der Erledigung der Hauptsache ist daher in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit von dem Gericht in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Verfahren dritter Instanz, von Amts wegen ohne Rücksicht auf eine Erledigungserklärung des Antragstellers zu beachten (BayObLG WE 1995, 347, 348; WuM 1995, 504; Senat ZMR 1998, 720).
  • BayObLG, 16.04.1999 - 2Z BR 10/99

    Erledigung der Hauptsache nach gerichtlicher Entscheidung

    Diese Prüfung hat auch, noch im Rechtsbeschwerdeverfahren stattzufinden (BayObLG WuM 1995, 504 ).

    Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfallen ist (BayObLGZ 1979, 117/120; WUM 1995, 504).

  • BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 71/96
    Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- und Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, daß der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (BayObLG WuM 1995, 504 m.w.N.).

    Das Gericht hat eine tatsächlich eingetretene Erledigung der Hauptsache selbst noch im dritten Rechtszug von Amts wegen zu beachten und einen Antrag abzuweisen, wenn wie hier der Antragsteller der Erledigung nicht Rechnung trägt (BayObLG WuM 1995, 504 ).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Liegt aber ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners - oder eines anderen am Verfahren Beteiligten - verfahrensrechtlich unbeachtlich; ein Antragsgegner bestimmt nicht den Verfahrensgegenstand, kann über ihn nicht verfügen und ihn somit auch nicht in der Hauptsache für erledigt erklären (vgl. hierzu BayObLG WuM 1995, 504; WE 1995, 347; Senat OLGR 2005, 197).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 20 W 460/02

    Wohnungseigentum: Amtsprüfung der Hauptsacheerledigung im

    Liegt ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners - oder eines anderen am Verfahren Beteiligten - verfahrensrechtlich unbeachtlich; ein Antragsgegner bestimmt nicht den Verfahrensgegenstand, kann über ihn nicht verfügen und ihn somit auch nicht in der Hauptsache für erledigt erklären (vgl. hierzu BayObLG WuM 1995, 504; WE 1995, 347).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

  • OLG Hamm, 05.12.1998 - 15 W 364/98

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer in einem Verfahren nach dem

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in

  • BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96

    Eigentümerbeschluß unter der aufschiebenden Bedingung einer Billigung durch den

  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 183/04

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs bei mehrjährigem Zuwarten mit gerichtlicher

  • LG München I, 26.08.2010 - 5 HKO 19003/09

    Auskunftsrecht des Aktionärs: Auswirkungen der Eintragung eines Squeeze-out in

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 21/96

    Formelle Beteiligung der Wohnungseigentümer bei Übersendung eines Gutachtens an

  • AG Ratingen, 11.06.1999 - 40 II 49/98

    Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung ; Fehlen der

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