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   BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94   

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https://dejure.org/1994,5848
BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94 (https://dejure.org/1994,5848)
BayObLG, Entscheidung vom 26.07.1994 - 2Z BR 72/94 (https://dejure.org/1994,5848)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 2Z BR 72/94 (https://dejure.org/1994,5848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zustellung in Wohnungseigentumssachen an den Verwalter als Zustellungsvertreter anderer Wohnungseigentümer bei eindeutiger Erkennbarkeit der Zustellung aufgrund seiner Verwaltereigenschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
    Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner Funktion als Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92

    Anspruch auf Erklärung eines Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94
    Auch mit seinem weiteren Antrag hätte der Antragsteller keinen Erfolg gehabt (vgl. BayObLGZ 1992, 210/213; BayObLG WuM 1993, 486).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88
    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94
    Wird wie hier die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan auf einen Rechnungsposten beschränkt, so ist für den Geschäftswert nur dieser Rechnungsposten, hier also ein Betrag von 6.000 DM, maßgebend (BayObLGZ 1988, 326).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 97/93

    Anfechtung wegen nicht erfolgter Zurückverweisung an das Amtsgericht bei

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94
    Die Geschäftswertfestsetzung für den weiteren Antrag erfolge in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1.2.1994 (Az.: 2Z BR 97/93 = WuM 1994, 295); er betrage gleichfalls 6.000 DM.
  • BayObLG, 05.12.1990 - BReg. 2 Z 146/90

    Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94
    So kann von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abgesehen werden, wenn die Zurücknahme eines Rechtsmittels auf der vom Gericht dem Beschwerdeführer vermittelten Einsicht von der Erfolglosigkeit seines Rechtsmittels beruht (BayObLG WuM 1991, 134 ).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94
    Auch mit seinem weiteren Antrag hätte der Antragsteller keinen Erfolg gehabt (vgl. BayObLGZ 1992, 210/213; BayObLG WuM 1993, 486).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Dies gilt hier in besonderem Maße, da der Verwalter selbst gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt ist; in einem solchen Fall muß bei der Zustellung deutlich werden, daß sie an den Zustellungsadressaten auch in der Eigenschaft als Zustellungsvertreter gerichtet ist (BayObLGZ 1983, 14/19; BayObLG WE 1989, 55 f.; 1990, 297; 1995, 251; BayObLG WuM 1995, 65; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 27 Rn. 226 m.w.N.).
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