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   OLG Köln, 02.02.1996 - 16 Wx 166/95   

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OLG Köln, 02.02.1996 - 16 Wx 166/95 (https://dejure.org/1996,5975)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.1996 - 16 Wx 166/95 (https://dejure.org/1996,5975)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 16 Wx 166/95 (https://dejure.org/1996,5975)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 170/94

    Folgen unterbliebener Vorschußzahlung im WEG -Verfahren - Wohnungseigentum,

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1996 - 16 Wx 166/95
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 27.01.1995 - 16 Wx 170/94 - ausgeführt, daß nach Anforderung eines Kostenvorschusses nach § 8 Abs. 1 KostO ein Antrag nicht wegen Nichtzahlung des Vorschusses zurückgewiesen werden darf, sondern daß das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden muß.
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1996 - 16 Wx 166/95
    Aus § 8 Abs. 2 S. 1 KostO ergibt sich nämlich nicht, daß ein Antrag zurückzuweisen ist, wenn der Vorschuß nicht gezahlt wird, sondern daß das beantragte Geschäft unterbleibt, also das Verfahren solange ruht, wie der Vorschuß nicht gezahlt ist (vgl. BVerfGE 10, 264, 269; BayObLGZ 1971, 289, 292).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    In einem Beschlussanfechtungsverfahren sind die Beteiligten deshalb nicht der Last enthoben darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen der Beschluss beanstandet wird; so muss der Antragsteller bei der gerichtlichen Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung die beanstandeten Streitpunkte konkret bezeichnen, damit das Gericht einen Ansatzpunkt für die rechtliche Prüfung hat (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 7; OLG Köln WuM 1996, 304).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    In einem Beschlussanfechtungsverfahren sind die Beteiligten deshalb nicht der Last enthoben darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen der Beschluss beanstandet wird; so muss der Antragsteller bei der gerichtlichen Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung die beanstandeten Streitpunkte konkret bezeichnen, damit das Gericht einen Ansatzpunkt für die rechtliche Prüfung hat (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 7; OLG Köln WuM 1996, 304).
  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    2 Z 1/71">BayObLGZ 1971, 289, 292; OLG Köln WuM 1995, 345; WuM 1996, 304 und 446; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl., § 48 Rn. 71; Palandt/Bassenge, BGB 55. Aufl., § 48 Rdn. 1), daß ein Antrag nicht wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses zurückzuweisen ist, sondern lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuß nicht gezahlt ist (vgl. Senat ZMR 1989, 204 bei Fußnote 77).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer

    2 Z 1/71">BayObLGZ 1971, 289 [292]; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 26; OLG Köln [16. Zivilsenat] WuM 1996, 304; Hartmann, aaO, § 8 KostO Rn. 18; Waldner in Rohs/Wedewer, aaO, § 8 Rn. 15).
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