Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6668
BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96 (https://dejure.org/1996,6668)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.1996 - 2Z BR 33/96 (https://dejure.org/1996,6668)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 1996 - 2Z BR 33/96 (https://dejure.org/1996,6668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Richters in Wohnungseigentumssachen zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten und zum Hinwirken auf eine gütliche Einigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung der tatsächlichen Feststellungen in der Begründung der Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96
    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer durch die Vorinstanzen stellt damit keinen Rechtsfehler dar (BGHZ 115, 253 ; BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281).

    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151, 1152; 1993, 280, 281).

  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96
    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151, 1152; 1993, 280, 281).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96
    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer durch die Vorinstanzen stellt damit keinen Rechtsfehler dar (BGHZ 115, 253 ; BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96
    Dies führt nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 551 Nr. 7 ZPO zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (OLG Köln OLGZ 1987, 33 ff.).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96
    Ob diese Voraussetzung hier vorliegt, kann dahinstehen; jedenfalls ist von einer Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte im Hinblick auf § 17a Abs. 5 GVG auszugehen, der dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Zuständigkeit verwehrt (vgl. BGH WuM 1995, 614 ).
  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Wird dies nicht beachtet, so liegt ein Verfahrensfehler vor, der auf Rechtsbeschwerde zur Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache führt (BayObLG, NJW-RR 1993, 280, 281; WuM 1996, 374, 375, ZMR 1999, 349, 350; Staudinger/Wenzel, aaO, § 44 WEG Rdn. 12).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

    Dies führt nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 551 Nr. 7 ZPO zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (vgl. BayObLG WuM 1996, 374 ; OLG Köln OLGZ 1987, 33 ff.).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99

    Zur Schadensersatzpflicht des Hausverwalters gegenüber dem Wohnungseigentümer

    Es stellt deshalb keinen Rechtsfehler dar, daß die Vorinstanzen die übrigen Wohnungseigentümer nicht am Verfahren beteiligt haben (BGHZ 115, 253/256; BayObLG WuM 1996, 374 ; Staudinger/Wenzel WEG § 43 Rn.50).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 12/04

    Inhaltliche Anforderungen an einen beschwerdefähigen Beschluss des Landgerichts

    Sie müssen also eine vollständige, klare Darstellung des Sachverhalts, gegebenenfalls unter Anführung der Gründe, aus denen eine Tatsache für erwiesen erachtet wurde oder nicht, enthalten (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1992, 274 f.; BayObLG WuM 1996, 374; NJW-RR 1994, 617/618; 2000, 1435; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 25 Rn. 28; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler § 27 Rn. 40).
  • LG Mannheim, 23.01.2006 - 4 T 321/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren ohne

    Wird dies nicht beachtet, so liegt ein Verfahrensfehler vor, der auf Rechtsbeschwerde zur Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache führt (BayObLG, NJW-RR 1993, 280, 281; WuM 1996, 374, 375, ZMR 1999, 349, 350; Staudinger/Wenzel, aaO, § 44 WEG Rdn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht