Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 08.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4329
OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95 (https://dejure.org/1996,4329)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.1996 - 2 U 1/95 (https://dejure.org/1996,4329)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 2 U 1/95 (https://dejure.org/1996,4329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 134 BGB; § 138 BGB; § 328 Abs. 1 BGB; § 564b BGB; § 571 BGB; § 308 ZPO; § 539 ZPO; § 5 Abs. 2 S. 2 WiStG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 MHG
    Anspruch auf Abschluss von Mietverträgen und Zahlung von ausstehenden und anstehenden Mietzinsen; Veräußerung des Grundstücks samt Mietobjekts eines Alleineigentümer an mehrere Interessenten; Konsequenzen für die Vermieterposition; Protektion des Endmieters vor ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abschluss von Mietverträgen und Zahlung von ausstehenden und anstehenden Mietzinsen; Veräußerung des Grundstücks samt Mietobjekts eines Alleineigentümer an mehrere Interessenten; Konsequenzen für die Vermieterposition; Protektion des Endmieters vor ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WiStG § 5
    Anwendbarkeit von § 5 WiStG auf Mietvertrag zwischen Vermieter und gewerblichem Zwischenvermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietwucher - kein Schutz für gewerbliche Mieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anwendbarkeit von § 5 WiStG bei gewerblicher Zwischenvermietung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1097
  • WuM 1996, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1995 - 10 U 39/94

    Bedeutung der Klageerweiterung im Räumungs- und Herausgaberechtsstreit des

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95
    Zu der Regelung des MHG hat das OLG Düsseldorf erst im letzten Jahr (ZMR 1995, 203, 204) bekräftigt, daß ein Wohnraum-Mietverhältnis i.S. dieser Vorschrift nicht bestehe, wenn die Räume nach den vertraglichen Vereinbarungen dem Mieter nicht zum eigenen Bewohnen, sondern zum Zweck der Weitervermietung als Wohnraum überlassen werden.
  • OLG Stuttgart, 25.10.1984 - 8 REMiet 2/84

    Mieter als gemeinnütziger Verein; Wirtschaftliche Interessen; Anmietung;

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95
    So hat das Oberlandesgericht Stuttgart in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung in seinen Rechtsentscheiden vom 25.10.1984 (NJW 1985, 1966 m.w.N.) und 07.11.1985 (NJW 1986, 322) für den Anwendungsbereich sowohl der Mieterschutzregelungen gemäß §§ 564 b BGB und 1 MHG als auch des § 5 WiStG die Auffassung vertreten, daß das Vorliegen eines Mietverhältnisses über Wohnraum davon abhänge, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liege.
  • OLG Stuttgart, 07.11.1985 - 8 REMiet 3/84

    Weitervermietung angemieteter Räume; Wohnzwecke; Nutzung durch Hauptmieter;

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95
    So hat das Oberlandesgericht Stuttgart in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung in seinen Rechtsentscheiden vom 25.10.1984 (NJW 1985, 1966 m.w.N.) und 07.11.1985 (NJW 1986, 322) für den Anwendungsbereich sowohl der Mieterschutzregelungen gemäß §§ 564 b BGB und 1 MHG als auch des § 5 WiStG die Auffassung vertreten, daß das Vorliegen eines Mietverhältnisses über Wohnraum davon abhänge, ob nach dem übereinstimmenden Vertragswillen der Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liege.
  • OLG Frankfurt, 10.11.1992 - 2 Ws (B) 579/92

    Vermietete Räume; Eigenschaft als Wohnraum; Geschätsraummietverhältnis; Art der

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1996 - 2 U 1/95
    Die abweichende Auffassung des OLG Frankfurt (NJW 1993, 673; auch Bub/Treier, a.a.O. II Rn. 681 und AG Frankfurt, WuM 93, 199), nach der § 5 WiStG auch auf Wohnräume Anwendung finde, die an Betriebe oder andere Zwischenmieter durch Geschäftsraum-Mietverträge zur Überlassung an Betriebsangehörige oder Dritte vermietet werden, überzeugt nicht.
  • OLG Celle, 18.12.2002 - 2 U 141/02

    Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht oder gewerblichem Mietrecht auf ein

    Vielmehr kommt es im Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter darauf an, ob der Hautmieter selbst die Räume zu Wohnzwecken nutzen will, oder ob er sie an Dritte weiter geben will (vgl. dazu Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., vor §§ 535, 536 BGB Rz. 54 ff.; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rz. 132; Senat, NJW-RR 1996, 1097).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 08.02.1995 - 45 C 1787/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12330
AG Hamburg, 08.02.1995 - 45 C 1787/94 (https://dejure.org/1995,12330)
AG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.1995 - 45 C 1787/94 (https://dejure.org/1995,12330)
AG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 45 C 1787/94 (https://dejure.org/1995,12330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung einer Verbrauchspauschale für einen Küchenheizkörper; Kosten einer Zwischenablesung und Nutzerwechselbearbeitungsgebühr nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 S. 2 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV); Umlagefähigkeit der Kosten i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 2 der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwischenablesung - Alle Mieter zahlen

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07

    Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den

    Sie meint, diese Kosten flössen in die Gesamtkosten für die Betriebskostenabrechnung ein, die auf alle Mieter umzulegen seien (AG Hamburg, WuM 1996, 562; AG Rheine, WuM 1996, 715; AG Oberhausen, DWW 1994, 24; Wall in: Eisenschmid/Rips, Betriebskostenkommentar, 2. Aufl., Rdnr. 3001; Schmid, aaO, Rdnr. 6243; Wall, WuM 2007, 415, 424; Ropertz, WuM 1992, 291, 292; Lützenkirchen, Anw-Handbuch Mietrecht, 3. Aufl., L, Rdnr. 207; Staudinger/Weitemeyer, BGB (2006), § 556a Rdnr. 33; Both, Betriebskostenlexikon, 2. Aufl., Teil 1, Rdnr. 13; aA Schmidt-Futterer/Lammel, aaO, Rdnr. 4).
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 230/02
    Aber auch eine Verteilung auf alle Mieter wird für zutreffend gehalten (AG Hamburg WuM 1996, 562; Ropertz WuM 1992, 291; Schmid WuM 1992, 291).
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