Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96   

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https://dejure.org/1996,5363
BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96 (https://dejure.org/1996,5363)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 2Z BR 46/96 (https://dejure.org/1996,5363)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 2Z BR 46/96 (https://dejure.org/1996,5363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr der "Majorisierung" von Wohnungseigentümern bei Vorliegen einer Stimmenmehrheit eines oder einzelner Wohnungseigentümer i.R.d. Abstimmung über einen Eigentümerbeschluss; Ungültigkeitserklärung eines mit den Stimmen eines beherrschenden Wohnungseigentümers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 4, § 26 Abs. 1
    Ordnungsmäßige Verwaltung bei der Bestellung eines Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 648
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.02.1978 - 15 W 345/77
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96
    Von entscheidender Bedeutung ist dabei, daß sich die ganz überwiegende Zahl der Wohnungseigentümer gegen die Bestellung der weiteren Beteiligten zu 1 zur Verwalterin ausgesprochen hat; hinzu kommt die enge Verbindung der weiteren Beteiligten zu 1 mit den Antragsgegnern zu 1 und 2, die Geschäftsführer und Alleingesellschafterin sind; dies führt dazu, daß sich diese mit der Bestellung der weiteren Beteiligten zu 1 im Ergebnis selbst begünstigt haben (vgl. OLG Hamm OLGZ 1978, 184, 189; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289).

    Um eine Verwalterbestellung zu ermöglichen, bei der das Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers ausgeschlossen wird, begrenzt die Rechtsprechung dessen Stimmrecht auf eine Sperrminorität von 25 % aller Stimmen (vgl. OLG Hamm OLGZ 1978, 184, 190; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1983 - 3 W 177/83
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96
    Von entscheidender Bedeutung ist dabei, daß sich die ganz überwiegende Zahl der Wohnungseigentümer gegen die Bestellung der weiteren Beteiligten zu 1 zur Verwalterin ausgesprochen hat; hinzu kommt die enge Verbindung der weiteren Beteiligten zu 1 mit den Antragsgegnern zu 1 und 2, die Geschäftsführer und Alleingesellschafterin sind; dies führt dazu, daß sich diese mit der Bestellung der weiteren Beteiligten zu 1 im Ergebnis selbst begünstigt haben (vgl. OLG Hamm OLGZ 1978, 184, 189; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289).

    Um eine Verwalterbestellung zu ermöglichen, bei der das Stimmenübergewicht eines Wohnungseigentümers ausgeschlossen wird, begrenzt die Rechtsprechung dessen Stimmrecht auf eine Sperrminorität von 25 % aller Stimmen (vgl. OLG Hamm OLGZ 1978, 184, 190; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 289).

  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 46/96
    Schließlich ist ein mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefaßter Eigentümerbeschluß auch dann für ungültig zu erklären, wenn er den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht (BayObLGZ 1986, 10, 14 = …
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1996, 648 f.) entspricht es in der Regel nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmengewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahestehende Person zur Verwalterin bestellt.
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

    Dies gilt in gesteigertem Maße, wenn der Eigentümer seine Stimmenmehrheit dazu ausnützt, sich selbst oder eine Person seines Vertrauens zum Verwalter zu bestellen (vgl. BayObLG WE 1990, 111 f.; WuM 1996, 648; ZMR 1999, 495 f.; OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 118/07

    Zur Gültigkeit der Verwalterbestellung für Wohneigentumsanlage -

    In der Regel entspreche es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmenübergewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahe stehende Person zum Verwalter bestellt [vgl. BayObLG WuM 1996, 648 f; ZMR 2001, 719].
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