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   BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94   

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https://dejure.org/1996,3286
BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94 (https://dejure.org/1996,3286)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.1996 - 1 BvR 62/94 (https://dejure.org/1996,3286)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 1 BvR 62/94 (https://dejure.org/1996,3286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Aufhebung der angegriffenen Fachgerichtsentscheidung trotz festgestellter Grundrechtsverletzung bei Vorliegen weiterer die Entscheidung selbständig tragender Begründung

  • Telemedicus

    Parabolantenne IV

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationsfreiheit; Ausländer; Parabolantenne; Grundrechtsverletzung; Rechtskraft; Normanwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsfreiheit und Beseitigung einer angebrachten Parabolantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Installation - Parabolantenne - Vorprozeß - Präjudizielle Wirkung - Beseitigung - Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94
    Sie verstößt daher gegen den in dem Senatsbeschluß vom 9. Februar 1994 (BVerfGE 90, 27 [38 f.]) aufgestellten Grundsatz, daß die Zivilgerichte bei ihrer fallbezogenen Abwägung den Eigentumsinteressen des Vermieters nicht von vornherein den Vorrang vor den Informationsinteressen des Mieters einräumen dürfen, ohne anzugeben, welche Eigenschaften des Mietobjekts dieses Ergebnis rechtfertigen.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94
    Sie entspricht anerkannten Grundsätzen über die sachliche Reichweite der materiellen Rechtskraft (§ 322 ZPO), die im Hinblick auf die hohe Bedeutung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit mit Verfassungsrecht in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]; - 47, 146 [161]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94
    Sie entspricht anerkannten Grundsätzen über die sachliche Reichweite der materiellen Rechtskraft (§ 322 ZPO), die im Hinblick auf die hohe Bedeutung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit mit Verfassungsrecht in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]; - 47, 146 [161]).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1996 - 1 BvR 62/94
    Läßt schon eine nachträglich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Norm oder Normanwendung für nichtig bzw. verfassungswidrig erklärt, die Rechtskraft anderer als strafgerichtlicher Entscheidungen nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Regelung des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. dazu BVerfGE 11, 263 [265]) unberührt, so können vorher ergangene Entscheidungen den Eintritt der Rechtskraft erst recht nicht hindern.
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