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   LG Mannheim, 05.03.1997 - 4 S 182/96   

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https://dejure.org/1997,5137
LG Mannheim, 05.03.1997 - 4 S 182/96 (https://dejure.org/1997,5137)
LG Mannheim, Entscheidung vom 05.03.1997 - 4 S 182/96 (https://dejure.org/1997,5137)
LG Mannheim, Entscheidung vom 05. März 1997 - 4 S 182/96 (https://dejure.org/1997,5137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untermieterlaubnis; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft; Wirtschaftsgemeinschaft; Hälfte der Wohnfläche; Untermietzuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 549 Abs. 2; WoBindG § 21
    Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung; Flächenberechnung nach WoBindG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruch auf Untervermietung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 263
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Eine andere Auffassung, der sich die Revision anschließt, will dem Mieter in Anlehnung an eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 1997 (WuM 1997, 263) nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis zubilligen, wenn ihm mindestens die Hälfte des Wohnraums zur Eigennutzung verbleibt (Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 3. Aufl., § 553 Rn. 4; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 553 BGB Rn. 6).

    Die abweichende Auffassung stützt sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 1997 (WuM 1997, 263), die solche Anforderungen jedoch nicht aus § 549 Abs. 2 BGB aF (heute § 553 Abs. 1 BGB), sondern allein aus der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Sonderregelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 WoBindG abgeleitet hat.

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.08.2015 - 12 C 9/15
    So kann ein berechtigtes Interesse bereits dann zu bejahen sein, wenn ein in schlechten finanziellen Verhältnissen lebender Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, um auf diese Weise die Mietbelastung zu senken (LG Mannheim, WuM 1997, 263).
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