Rechtsprechung
   KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96   

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1033
  • FGPrax 1997, 92
  • ZMR 1997, 318
  • WuM 1997, 291



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09  

    Wohnungseigentum - Vermietung als Ferienwohnung zulässig!

    bb) Allerdings werden Beschlüsse, die von dem einzelnen Wohnungseigentümer ein konkretes Tun oder Unterlassen verlangen, selbst bei insoweit eindeutigem Wortlaut teilweise nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden (KG NJW-RR 1996, 1102, 1103; 1997, 1033, 1034 f.; Merle in Bärmann aaO, § 22 Rdn. 308; a. M. BayObLG ZMR 1996, 623, 624; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103).
  • LG Köln, 13.11.2008 - 29 S 65/08  
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung KG ZMR 1997, 318.

    die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen wegen grundsätzlicher Bedeutung, äußerst hilfsweise die Revision zuzulassen wegen Abweichung zu KG ZMR 1997, 318, BayOblG NZM 2001, 766 und /oder OLG Köln ZMR 2004, 623.

    Die Beklagten berufen sich insoweit auf den Beschluss des KG Berlin vom 8.1.1997 ZMR 1997, 318.

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07  

    Wohnungseigentum - Leistungspflicht eines Eigentümers: Begründung durch Beschluß

    Diese erlaubt jedoch, wie oben ausgeführt, gerade nicht die Festlegung materieller Sonderpflichten der Mitglieder, sondern allenfalls die Inverzugsetzung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen (vgl. in diesem Zusammenhang auch KG NJW-RR 1997, 1033, 1035).
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  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07  

    Wohnungseigentum - Verjährung des Beseitigungsanspruchs

    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine "Pseudovereinbarung" annimmt; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rn. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH vom 20.12.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10  

    Wohnungseigentum - Zur Beschlusskompetenz für den Fall einer Eventualversammlung

    Im letztgenannten Fall besteht nur ein eingeschränktes Prüfungsprogramm dahingehend, ob der Beschluss den formalen Anforderungen genügt und der entsprechende Anspruch nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (OLG Hamm, ZWE, 2006, 228; KG, NJW-RR 1997, 1033).

    Dabei hat der BGH die Praxis, wonach derartige Beschlüsse typischerweise und regelmäßig nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen bzw. deklaratorischer Hinweis auf die materielle Rechtslage zu verstehen seien und lediglich auf der Basis einer unterstellten Anspruchsgrundlage den Weg für eine notfalls gerichtliche Klärung freimachen wollen (KG, NJW-RR 1996, 1102; NJW-RR 1997, 1033; OLG Hamm, a.a.O.; offen lassend dagegen OLG Hamm, NZM 2007, 839), jüngst so gerade nicht bestätigt (BGH, ZMR 2010, 378, 379).

  • OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03  

    Wohnungseigentum - Eigentümerbeschluss als Anspruchsgrundlage für Gemeinschaft

    Hierzu wird allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass ohne besondere Anhaltspunkte ein Beschluss, in dem von einem Wohnungseigentümer etwa die Beseitigung einer baulichen Veränderung gefordert oder die Zahlung von Schadensersatz bzw. einer Nutzungsentschädigung verlangt wird, regelmäßig nicht als konstitutive Begründung einer Sonderpflicht, sondern lediglich als Androhung gerichtlicher Maßnahmen wegen eines sich bereits aus die Gesetz ergebenden Anspruchs verstanden werden kann (KG in st. Rspr. z. B. KG ZMR 1997, 318 = NJW-RR 1997, 1033 = KGReport 1997, 85; ferner Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, § 22 Rdn. 269 u. § 23 Rdn. 52).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08  

    Wohnungseigentum - Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Der Senat hält an seiner Rechtsansicht fest, dass ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer aufgefordert werden soll, bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen oder - wie hier - von ihm errichtete Anbauten rückgängig zu machen, lediglich die Rechtsverfolgung gegen ihn ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033 -1035).

    Geht man davon aus, dass die Wohnungseigentümer regelmäßig im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse handeln wollen, so kann ein derartiger Beschluss ohne besondere Anhaltspunkte nicht als konstitutive Regelung einer Sonderpflicht, sondern lediglich als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden werden (KG NJW-RR 1997, 1033).

  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08  

    Wohnungseigentum - Auslegung eines Beschlusses

    Im Zweifel ist eine entsprechende Bestimmung nur als Hinweis auf die materielle Rechtslage anzusehen, der die Rechtsverfolgung gegen den betroffenen Wohnungseigentümer ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033-1035).

    Geht man davon aus, dass die Wohnungseigentümer regelmäßig im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse handeln wollen, so kann ein derartiger Beschluss ohne besondere Anhaltspunkte nicht als konstitutive Regelung einer Sonderpflicht, sondern lediglich als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden werden (KG NJW-RR 1997, 1033).

  • OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04  

    Wohnungseigentum - Hundehaltung aus gesundheitlichen Gründen trotz Verbotes?

    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine Pseudovereinbarung annimmt; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04  

    Wohnungseigentum - Ordnungsgemäße Verwaltung

    Eigentümerbeschlüsse des Inhalts, einzelne Miteigentümer zum Rückbau von ihnen veranlasster Baumaßnahmen aufzufordern, können unterschiedlich verstanden werden, und bedürfen daher nach insoweit wohl einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auslegung (BayObLG NZM 2003, 239; OLG Köln OLGR 2003, 284; KG NJW-RR 1997, 1033, 1034; Senat ZMR 2005, 897).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08  

    Wohnungseigentum - Beseitigungsansprüche Einzelner neben dem Verband

  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02  

    Wohnungseigentum - Durchsetzung von Schadenersatz gegen Eigentümer

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03  

    Wohnungseigentum - Außenstehende Berater in nicht öffentl. Eigentümerversammlung

  • KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02  

    Wohnungseigentum - Zur Haftung des Teileigentümers für seinen Mieter

  • OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97  

    Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen

  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00  
  • KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98  

    Nutzung des Sondereigentums

  • OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 122/98  

    Keine automatische Befugnis der Gemeinschaft zur Ersatzvornahme bei Verzug eines

  • AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10  

    Wohnungseigentum - Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

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