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   LG Oldenburg, 26.06.1997 - 16 S 259/97   

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https://dejure.org/1997,10413
LG Oldenburg, 26.06.1997 - 16 S 259/97 (https://dejure.org/1997,10413)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26.06.1997 - 16 S 259/97 (https://dejure.org/1997,10413)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 16 S 259/97 (https://dejure.org/1997,10413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 505 BGB; § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 570b BGB; § 652 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 8 Abs. 2 S. 2 WEG
    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision wegen Nichtdurchführung eines Kaufvertrages; Ausschluss eines Vorkaufsrechts durch eine beabsichtigte Umwandlung in Wohnungseigentum; Umwandlung einer gemieteten Wohnung in Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision wegen Nichtdurchführung eines Kaufvertrages; Ausschluss eines Vorkaufsrechts durch eine beabsichtigte Umwandlung in Wohnungseigentum; Umwandlung einer gemieteten Wohnung in Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 570b Abs. 1; WEG § 8 Abs. 2 Satz 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92

    Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.06.1997 - 16 S 259/97
    Das Amtsgericht Frankfurt (abgedruckt in NJW 1995, 1034 [AG Frankfurt am Main 22.09.1994 - 33 C 2338/94 - 26] f) hat dies verneint und den Standpunkt vertreten, die zweite Alternative schränke die Rechte des Mieters nicht ein, sondern stelle nur klar, daß ein Vorkaufsrecht auch in Fällen entstehe, in denen die Mietwohnung als noch umzuwandelnde Eigentumswohnung verkauft werde (ebenso: Blank WM 1993, 573, 577 f [BVerfG 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92] ; Köhler/Kossmann, Handbuch der Wohnraummiete, 4. Aufl., § 122 Rdnr. 12; Schilling/Meyer ZMR 1994, 497, 503 f).
  • AG Frankfurt/Main, 22.09.1994 - 33 C 2338/94

    Vormerkung zur Sicherung des Mietervorkaufsrechts

    Auszug aus LG Oldenburg, 26.06.1997 - 16 S 259/97
    Das Amtsgericht Frankfurt (abgedruckt in NJW 1995, 1034 [AG Frankfurt am Main 22.09.1994 - 33 C 2338/94 - 26] f) hat dies verneint und den Standpunkt vertreten, die zweite Alternative schränke die Rechte des Mieters nicht ein, sondern stelle nur klar, daß ein Vorkaufsrecht auch in Fällen entstehe, in denen die Mietwohnung als noch umzuwandelnde Eigentumswohnung verkauft werde (ebenso: Blank WM 1993, 573, 577 f [BVerfG 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92] ; Köhler/Kossmann, Handbuch der Wohnraummiete, 4. Aufl., § 122 Rdnr. 12; Schilling/Meyer ZMR 1994, 497, 503 f).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05

    Voraussetzungen des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters einer

    Eine dritte Auffassung hält § 577 BGB (§ 570 b BGB a.F.) nur für den ersten Verkaufsfall nach Inkrafttreten des Vierten Mietrechtsänderungsgesetzes am 1. September 1993 für anwendbar, wobei offen bleibt, ob dies auch für den Fall gilt, dass die umgewandelte Wohnung bereits einmal vor dem 1. September 1993 verkauft worden ist (so LG Oldenburg, WuM 1997, 436 und Palandt/Weidenkaff, aaO Rdnr. 1 a.E.; nicht eindeutig Bamberger/Roth/Reick, BGB, § 577 Rdnr. 18).
  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten

    Nach herrschender Meinung gibt § 2 b Abs. 1 WoBindG ebenso wie das dieser Bestimmung nachgebildete Vorkaufsrecht gemäß § 570 b BGB dem Mieter lediglich das Recht, beim ersten Verkauf nach der Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung das Vorkaufsrecht auszuüben (Fischer-Dieskau/ Pergande/Schwender/ Bellinger, Wohnungsbaurecht, Band 3.1, Stand: Januar 1999, § 2 b WoBindG Anm. 4; Reithmann/ Albrecht/Basty, Handbuch der notariellen Vertragsgestaltung, 7. Aufl., Rdnr. 492; Becker, MittRhNotK 1985, 209, 212 [anders ders. noch in MittRhNotK 1980, 213, 223]; zu § 570 b BGB: LG Oldenburg WuM 1997, 436; Palandt/ Putzo, BGB, 58. Auflage, § 570 b Rdnr. 1; MünchKomm-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 570 b Rdnr. 3 a.E.; Staudinger/Sonnenschein, BGB, 13. Bearbeitung, § 570 b Rdnr. 51; Reinstorf in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, Kap. II Rdnr. 896 c; Schilling, Neues Mietrecht, 1993, S. 92; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Rdnr. A 57; Heintz, Vorkaufsrecht des Mieters, 1998, Rdnr. 25; vgl. auch BayObLG, Rechtsentscheid vom 24. November 1981, …
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