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   BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 94/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9204
BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 94/96 (https://dejure.org/1996,9204)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 2Z BR 94/96 (https://dejure.org/1996,9204)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 2Z BR 94/96 (https://dejure.org/1996,9204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines sich in ein Gespräch betreffend des Verfahrensgegenstandes mit dem Antragsgegner einlassenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47, § 48; ZPO § 42, § 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 01.02.1996 - 2Z BR 146/95

    Befangenheit aufgrund von Äußerungen eines Richters außerhalb der mündlichen

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 94/96
    Dieses Verhalten, das in Widerspruch zum Rechtsgedanken des § 47 ZPO steht, ist bei vernünftiger Betrachtung vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen geeignet, die Befürchtung einer Befangenheit des Richters zu begründen, zumal sich der Richter nicht darauf beschränkt hat, nur Auskunft über eine völlig zweifelsfreie Rechtsfrage zu erteilen (BayObLG WuM 1996, 181 ).
  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    Nicht nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht ist weiter eine Parteinahme, die mit der Pflicht des erkennenden Richters zur Neutralität und Distanz unvereinbar wäre (BayObLG, WuM 1997, 69 [juris Rn. 7]; OLG Nürnberg, MDR 2016, 113 [juris Rn. 11 ff.]).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2018 - 1 W 31/18

    Richterablehnung: Einseitige telefonische Erörterung der Durchführung der

    Beschränkt sich die Richterin jedoch - wie es hier geschehen ist - bei einseitigen Telefonaten mit einer Partei nicht auf solche Auskünfte über eine völlig zweifelsfreie Rechtsfrage oder erteilt gar Empfehlungen, so ist ihr Verhalten bei vernünftiger Betrachtung vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen geeignet, die Befürchtung ihrer Befangenheit zu begründen (BayObLG WuM 1997, 69; Zöller/Vollkommer § 42, Rn. 14).
  • OLG Nürnberg, 17.12.2015 - 11 WF 1489/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Beschränkt sich der Richter aber nicht auf solche Auskünfte über eine völlig zweifelsfreie Rechtsfrage, so ist sein Verhalten bei vernünftiger Betrachtung vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen geeignet, die Befürchtung seiner Befangenheit zu begründen (BayObLG WuM 1997, 69).
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