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   LG Köln, 27.08.1997 - 10 S 131/97   

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https://dejure.org/1997,6356
LG Köln, 27.08.1997 - 10 S 131/97 (https://dejure.org/1997,6356)
LG Köln, Entscheidung vom 27.08.1997 - 10 S 131/97 (https://dejure.org/1997,6356)
LG Köln, Entscheidung vom 27. August 1997 - 10 S 131/97 (https://dejure.org/1997,6356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufungsbeschwer; Beschwer; Berufung; Zustimmung; Mieterhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3, 511a
    Berufungsbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hildesheim, 26.06.1996 - 7 S 435/95

    Entscheidung über Mieterhöhungsverlangen im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus LG Köln, 27.08.1997 - 10 S 131/97
    Die Kammer schließt sich dabei ausdrücklich den Entscheidungen der 1. Zivilkammer und der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln (vgl. dazu LG Köln, WuM 1996, 716 f. (Beschluss der 1. ZK vom 29.8.1996, sowie LG Köln, WuM 1997, 279 m.w.N. (Beschluss der 12. Zivilkammer vom 21.3.1997)) an, die im Ergebnis auch von den anderen Mietberufungskammern des Landgerichts Köln in nicht veröffentlichten Entscheidungen geteilt werden und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die veröffentlichten Gründe der vorgenannten Entscheidungen.
  • BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95

    Willkürverbot und fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus LG Köln, 27.08.1997 - 10 S 131/97
    Die Berufungsbeschwer im Sinne von § 511 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist bei Klagen auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung gemäß § 2 MHG entgegen der vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vertretenen Auffassung (vgl. BVerfG, WuM 1996, 321 f.) nicht nach § 9 ZPO , sondern allein - auch nach der gesetzlichen Änderung des § 9 ZPO - nach § 3 ZPO zu ermitteln, wobei das Interesse des jeweiligen Berufungsklägers bezüglich der begehrten Zustimmung zur Mieterhöhung oder aber deren Abweisung im Regelfall mit dem 15-fachen Monatsbetrag der begehrten Mieterhöhung zu bewerten ist.
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    a) Die Vertreter der Ansicht, der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, wollen der Bestimmung des § 485 Abs. 2 ZPO entnehmen, dass ausschließlich die schriftliche Begutachtung als Beweismittel vorgesehen und daher auch die mündliche Erläuterung nur ausnahmsweise möglich ist (vgl. LG Köln, WuM 1998, 110; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 485 Rdn. 8; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 485 Rdn. 5; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 487 Rdn. 13).
  • LG Köln, 05.09.1997 - 10 S 220/97

    Berufungsbeschwer bei einer Klage auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen

    Die Kammer hat sich hinsichtlich einer Mieterhöhungsklage nach § 2 MHG ausdrücklich den Entscheidungen der 1. Zivilkammer und der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln (vgl. dazu LG Köln, WuM 1996, 716 f. - Beschluss der 1. Zivilkammer vom 29.08.1996 - sowie LG Köln, WuM 1997, 279 - Beschluss der 12. Zivilkammer vom 21.03.1997 -) angeschlossen (vgl. Urteil des LG Köln vom 27.08.1997 - 10 S 131/97 - nicht veröffentlicht).
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