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   OLG Köln, 10.11.1997 - 19 W 48/97   

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https://dejure.org/1997,2183
OLG Köln, 10.11.1997 - 19 W 48/97 (https://dejure.org/1997,2183)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.1997 - 19 W 48/97 (https://dejure.org/1997,2183)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 1997 - 19 W 48/97 (https://dejure.org/1997,2183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Behördliche Genehmigung Mietsache

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 542, 554
    Behördliche Genehmigung Mietsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache als Fehler im Sinn des § 537 BGB; Berechtigung des Mieters zur Minderung des Mietzinses oder fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses; Untersagung der vertragsgemäßen Nutzung ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigung und Mietminderung bei Mieträumen ohne behördliche Nutzungsgenehmigung ohne weiteres nicht zulässig.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachmangel; Mangel; behördliche Genehmigung; Nutzungsänderung; Zwangsmittelandrohung; fristlose Kündigung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 542; BGB § 554
    Fehlende behördliche Genehmigung als Fehler der Mietsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 542, 554
    Fehlen der erforderlichen behördlichen Genehmigung als Fehler einer Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 709
  • VersR 1999, 454
  • WuM 1998, 152
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6071/95

    Klageänderung bei Geltendmachung zusätzlicher Kündigungen - Vorenthaltung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1997 - 19 W 48/97
    Solange die zuständige Behörde die (möglicherweise) unzulässige Nutzung des Mietobjekts duldete, kann sich die Beklagte auch nicht mit Erfolg darauf berufen, ihr sei der vertragsgemäße Gebrauch nicht ordnungsgemäß gewährt oder sogar entzogen worden (vgl. OLG München ZMR 1996, 496, 498 m.N.).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, dass etwaige öffentlichrechtliche Nutzungsbeschränkungen der Räume im Dachgeschoss die Kläger nicht zur Minderung der Miete berechtigen, weil die Nutzbarkeit dieser Räume mangels Einschreiten der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt war (vgl. OLG Köln, WuM 1998, 152, 153 ; OLG Düsseldorf, DWW 2005, 20 und 2006, 286; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 536 Rdnr. 20; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 BGB Rdnr. 76).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 24 U 62/15

    Ansprüche des Mieters einer Gewerbeimmobilie vor Übergabe sämtlicher Schlüssel

    Derartiges ist der Fall, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts entweder untersagt oder wenn - wie hier - ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12, Rz. 20; Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, Rz. 6; Senat, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I-24 U 28/10, Rz. 76 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 10. November 1997 - 19 W 48/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 12 E 144/01

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Zustellung an einen Rechtsanwalt gegen

    OLG Köln., Beschluss vom 10.11.1997 - 19 W 48/97 -, MDR 1998, 709.
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 U 71/99

    Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines älteren Wohnhauses insgesamt nach

    Es ist jedoch auch anerkannt, daß der Mieter eine Minderung mit Erfolg nicht geltend machen kann, solange die zuständige Behörde eine unzulässige Nutzung des Mietobjekts duldet und er damit die Nutzungsmöglichkeit besitzt (OLG München ZMR 1996, 496, 498; OLG Köln -19. ZS - OLGR 1998, 93 = MDR 1998, 709; Senat Urteil vom 27.7.1998 - 12 U 20/98 -).
  • LG Berlin, 22.10.2012 - 67 S 1/12

    Wann ist die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass etwaige öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen der Räume die Kläger nicht zur Minderung der Miete berechtigen, weil die Nutzbarkeit dieser Räume mangels Einschrei ten der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt war (vgl. OLG Köln, WuM 1998, 152, 153; OLG Düsseldorf, DWW 2005, 20 und 2006, 286; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 536 Rdnr. 20; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 BGB Rdnr. 76).
  • LG Aurich, 15.12.2011 - 6 O 4/11

    Gewerberaummiete: Mietminderung bei Fehlen einer behördlichen Genehmigung

    Hinzutreten muss ein Einschreiten der Behörde, etwa in Form einer ordnungsgeldbewährten Nutzungsuntersagung (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2009, Az. VIII ZR 275/08 = NJW 2009, 3421; OLG Köln, Beschluss v. 10.11.1997, Az. 19 W 48/97 = MDR 1998, 709).
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