Rechtsprechung
LG Kiel, 03.07.1997 - 1 S 308/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Summierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1998, 215
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach festem …
Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 326 I BGB a.F. wegen der Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen steht dem Kläger unabhängig von der Frage, ob ein Anspruch auf Ersatz des diesbezüglichen Nichterfüllungsschadens von dem Verkauf des Mietobjektes vor Durchführung von Arbeiten berührt würde (verneinend: OLG Düsseldorf, MDR 1989, 262; LG Kiel, WuM 1998, 215) nicht zu.
Rechtsprechung
LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- WuM 1998, 215
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
(Vgl. z. B. § 7 des Mustermietvertrages 1976, abgedruckt im Beck-Texte im DTV, MietG, 31. Aufl. 1996, Nr. 25 S. 398, auf den sich auch der RE des BGH v. 01.07.1987, NJW 1987, 2575 [=WuM 1987, 306] bezieht). - BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85
Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Dies hat die Kammer ständig in Anlehnung an BGH (NJW 1987, 645) entschieden (anders aber bei Schadensersatzansprüchen, die auf PVV bzw. § 823 BGB gestützt werden; siehe unten c)). - OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80
Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von …
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Eine derartige Klausel hat schon der RE des OLG Hamm (v. 27.2.1981. NJW 1981, 1049 [= WuM 1981, 77]) für unwirksam erklärt.
- BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, …
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Ein dahingehender Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung bzw. § 823 BGB wäre aber - nach Verkauf des Grundstücks - untergegangen (BGH NJW 1993, 1793; in Bestätigung von BGH NJW 1982, 98). - OLG Hamm, 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90
Mitvermieteter Bodenbelag - Vermietersache
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre. - BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92
Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei …
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Auch wenn die beiden Regelungen in zwei verschiedenen Paragraphen mit unterschiedlichen Überschriften enthalten sind (die Endrenovierungsklausel ein zweites Mal in der Übergabeerklärung v. 6.10.1986), müssen sie ais zusammengehörig geweitet werden (vgl. BGH WuM 1993, 175). - OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Dieser Anspruch fällt - entgegen OLG Düsseldorf (NJW-RR 1989, 663 [= WuM 1989, 508]) - grundsätzlich nicht unter die Renovierungspflicht (RE OLG Hamm WuM 1991, 248); der Anspruch wäre mithin als PVV-Schaden zu behandeln, der durch den Verkauf des Hausgrundstücks untergegangen wäre. - BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Ein dahingehender Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung bzw. § 823 BGB wäre aber - nach Verkauf des Grundstücks - untergegangen (BGH NJW 1993, 1793; in Bestätigung von BGH NJW 1982, 98). - OLG Hamburg, 31.08.1995 - 4 U 42/95 RE-Miet
Wirksamkeit einer Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
Diese auf dem Transparenzgebot beruhende rechtliche Feststellung hält die Kammer durch die genannte Entscheidung des BGH für geklärt: sie bedarf nicht der Einholung eines RE, zumal auch das (vom LG Hamburg ZMR 1995, 207 [= WuM 1995, 264] angerufene) OLG Hamburg in seinem (negativen) RE v. 31.8.1995 (WuM 1995, 637 ) ausgeführt hat, daß sich diese weitergehende Unwirksamkeit "nach neuem Recht" (gemeint ist das seit 1977 geltende AGB-Gesetz) "... aus dem Transparenzgebot i. S. der jüngsten Rechtsprechung des BGH ergeben" kann.