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   BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98   

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https://dejure.org/1998,9078
BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98 (https://dejure.org/1998,9078)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 2Z BR 18/98 (https://dejure.org/1998,9078)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 2Z BR 18/98 (https://dejure.org/1998,9078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dachterrasse; Sanierung; Fliesen; Sondereigentum; Wärmedämmung; Feuchtigkeitsisolierung; Abzug neu für alt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Beteiligung des Eigentümers eines Sondereigentums an der Sanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lindau - UR II 28/95
  • LG Kempten - 4 T 2378/96
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 408 (Ls.)
  • WuM 1998, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98
    Die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung, die hier saniert worden sind, sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG NJW-RR 1989, 1293 f.; WE 1992, 203).
  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 535/89

    Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel einer Abwasseranlage bei

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98
    Voraussetzung dafür wäre u.a., daß durch die neuen Fliesen eine meßbare Vermögensmehrung eingetreten wäre (Palandt/Heinrichs BGB 57. Aufl. Vorbem. vor § 249 Rn. 146), daß also die Wohnung der Antragsgegner zu 1 durch die Erneuerung der Fliesen eine Wertsteigerung erfahren hat, die sich wirtschaftlich auswirkt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1990, 149 f.).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    (1) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die Abdichtung und Wärmedämmung der Dachterrasse, deren Instandsetzung Gegenstand des angefochtenen Eigentümerbeschlusses ist, zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört (BayObLG WuM 1998, 369 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

    Unwirksamer Zweitbeschluss

    Auch handelt es sich - wie bereits dem Plan zu entnehmen ist - und im übrigen von dem Antragsteller unwidersprochen vorgetragen wurde - nicht etwa um eine offene, sondern um eine durch Mauern und Geländer abgeschlossene Terrasse, so dass die Sondereigentumsfähigkeit nicht zweifelhaft sein kann (vgl. BayObLG NZM 1998, 408; Merle a.a.O. § 5 Rdn. 27; Weitnauer, WEG 8. Auflage, § 5 Rdn. 10).
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz

    Die unterhalb des ersten Belages befindlichen tragenden Teile sowie die Isolierschichten einer Terrasse gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum (HansOLG Hamburg Beschluss v. 18.10.1994 - 2 Wx 104/92; BayObLG WuM 1998, 369).
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