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BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Dachterrasse; Sanierung; Fliesen; Sondereigentum; Wärmedämmung; Feuchtigkeitsisolierung; Abzug neu für alt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Beteiligung des Eigentümers eines Sondereigentums an der Sanierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lindau - UR II 28/95
- LG Kempten - 4 T 2378/96
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 408 (Ls.)
- WuM 1998, 369
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89
Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit …
Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98
Die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung, die hier saniert worden sind, sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG NJW-RR 1989, 1293 f.; WE 1992, 203). - OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 535/89
Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel einer Abwasseranlage bei …
Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98
Voraussetzung dafür wäre u.a., daß durch die neuen Fliesen eine meßbare Vermögensmehrung eingetreten wäre (…Palandt/Heinrichs BGB 57. Aufl. Vorbem. vor § 249 Rn. 146), daß also die Wohnung der Antragsgegner zu 1 durch die Erneuerung der Fliesen eine Wertsteigerung erfahren hat, die sich wirtschaftlich auswirkt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1990, 149 f.).
- BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die …
(1) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die Abdichtung und Wärmedämmung der Dachterrasse, deren Instandsetzung Gegenstand des angefochtenen Eigentümerbeschlusses ist, zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört (BayObLG WuM 1998, 369 m.w.N.). - OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00
Unwirksamer Zweitbeschluss
Auch handelt es sich - wie bereits dem Plan zu entnehmen ist - und im übrigen von dem Antragsteller unwidersprochen vorgetragen wurde - nicht etwa um eine offene, sondern um eine durch Mauern und Geländer abgeschlossene Terrasse, so dass die Sondereigentumsfähigkeit nicht zweifelhaft sein kann (vgl. BayObLG NZM 1998, 408;… Merle a.a.O. § 5 Rdn. 27;… Weitnauer, WEG 8. Auflage, § 5 Rdn. 10). - OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz …
Die unterhalb des ersten Belages befindlichen tragenden Teile sowie die Isolierschichten einer Terrasse gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum (HansOLG Hamburg Beschluss v. 18.10.1994 - 2 Wx 104/92; BayObLG WuM 1998, 369).