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   BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98   

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BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98 (https://dejure.org/1998,9821)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1998 - 2Z BR 38/98 (https://dejure.org/1998,9821)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1998 - 2Z BR 38/98 (https://dejure.org/1998,9821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung; nachträgliche Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1
    Beschlussanfechtungsverfahren gegen einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dachau - 4 UR II 16/97
  • LG München II - 2 T 5477/97
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 282
  • WuM 1998, 679
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Anbringung eines verschließbaren Tors an einer offenen Doppelstockgarage eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und MDR 1986, 853).

    Diese tatrichterliche Würdigung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend; sie deckt sich übrigens mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und 1991, 210/211; BayObLG MDR 1986, 853).

  • BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 29/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Tiefgarage; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Anbringung eines verschließbaren Tors an einer offenen Doppelstockgarage eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und MDR 1986, 853).

    Diese tatrichterliche Würdigung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend; sie deckt sich übrigens mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und 1991, 210/211; BayObLG MDR 1986, 853).

  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    Maßgebend ist gemäß § 23 Abs. 1 WEG die Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung; eine außerhalb der Versammlung erklärte Zustimmung führt zu keinem Beschluß (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1104/1105; Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. Rn. 1, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Erman/Ganten BGB 9.Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 23 WEG ).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses -

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
    Durch § 4 Abs. 8 der Gemeinschaftsordnung ist die in jeder Beziehung abdingbare (vgl. BayObLG WuM 1997, 700 m.w.N.) gesetzliche Vorschrift dahin abgeändert worden, daß für die Genehmigung einer baulichen Veränderung ein mit 3/4-Mehrheit gefaßter Eigentümerbeschluß erforderlich, aber auch ausreichend ist.
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

    bb) Ein Anspruch auf eine erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679; NZM 1998, 1014).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

    Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24).
  • OLG Dresden, 05.06.2008 - 3 W 231/08

    Rechtsstellung der Wohnungseigentümer nach Fertigstellung des steckengebliebenen

    Ein Anspruch auf nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) einer baulichen Maßnahme ist den einschlägigen Vorschriften ebensowenig zu entnehmen, wie ein Anspruch auf vorherige Zustimmung (Einwilligung) im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG a.F. (vgl. BayObLG, WuM 1998, 679 ).
  • AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21

    Anbringung eines Garagentors ist bauliche Veränderung

    Bei der Anbringung des Garagentors handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG n.F, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG, NZM 1999, 282, beck-online).
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