Rechtsprechung
BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bauliche Veränderung; nachträgliche Zustimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1
Beschlussanfechtungsverfahren gegen einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dachau - 4 UR II 16/97
- LG München II - 2 T 5477/97
- BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 282
- WuM 1998, 679
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem …
Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Anbringung eines verschließbaren Tors an einer offenen Doppelstockgarage eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und MDR 1986, 853).Diese tatrichterliche Würdigung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend; sie deckt sich übrigens mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und 1991, 210/211; BayObLG MDR 1986, 853).
- BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 29/86
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Tiefgarage; Zustimmung; …
Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Anbringung eines verschließbaren Tors an einer offenen Doppelstockgarage eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und MDR 1986, 853).Diese tatrichterliche Würdigung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend; sie deckt sich übrigens mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und 1991, 210/211; BayObLG MDR 1986, 853).
- BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
Maßgebend ist gemäß § 23 Abs. 1 WEG die Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung; eine außerhalb der Versammlung erklärte Zustimmung führt zu keinem Beschluß (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1104/1105;… Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. Rn. 1, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Erman/Ganten BGB 9.Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 23 WEG ). - BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97
Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses - …
Auszug aus BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98
Durch § 4 Abs. 8 der Gemeinschaftsordnung ist die in jeder Beziehung abdingbare (vgl. BayObLG WuM 1997, 700 m.w.N.) gesetzliche Vorschrift dahin abgeändert worden, daß für die Genehmigung einer baulichen Veränderung ein mit 3/4-Mehrheit gefaßter Eigentümerbeschluß erforderlich, aber auch ausreichend ist.
- OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines …
bb) Ein Anspruch auf eine erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679; NZM 1998, 1014). - OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05
Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage …
Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24). - OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03
Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch …
Ein Anspruch auf die erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679 und NZM 1998, 1014;… Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 24). - OLG Dresden, 05.06.2008 - 3 W 231/08
Rechtsstellung der Wohnungseigentümer nach Fertigstellung des steckengebliebenen …
Ein Anspruch auf nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) einer baulichen Maßnahme ist den einschlägigen Vorschriften ebensowenig zu entnehmen, wie ein Anspruch auf vorherige Zustimmung (Einwilligung) im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG a.F. (vgl. BayObLG, WuM 1998, 679 ). - AG Siegburg, 31.05.2022 - 150 C 28/21
Anbringung eines Garagentors ist bauliche Veränderung
Bei der Anbringung des Garagentors handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG n.F, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (BayObLG, NZM 1999, 282, beck-online).