Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.07.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5031
BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98 (https://dejure.org/1998,5031)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 3Z BR 122/98 (https://dejure.org/1998,5031)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 3Z BR 122/98 (https://dejure.org/1998,5031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstbeschwerde; Geschäftswert; Geschäftswertänderung; Wohnungseigentumsverfahren; Einsicht; Verwalterunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3; KostO § 31
    Änderung des Geschäftswerts des Amtsgerichts von Amts wegen anlässlich der Beschwerdeentscheidung durch das Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 2946/97
  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 15/96

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98
    Dieses Interesse hat sich, wie vom Landgericht angenommen, für die Beschwerdeinstanz nach dem Wert des Zeit- und Arbeitsaufwands des Verwalters, die Einsicht in die Unterlagen in der beantragten Form erteilen zu müssen, zu richten (vgl. BGH FamRZ 1996, 1543 ; OLG München OLG-Report 1998, 7).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98
    a) Der Geschäftswertfestsetzung durch das Landgericht stand nicht entgegen, daß das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen war (BayObLG WUM 1989, 47; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 48 Rn. 56).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1997 - 11 UF 176/97
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 122/98
    Dieses Interesse hat sich, wie vom Landgericht angenommen, für die Beschwerdeinstanz nach dem Wert des Zeit- und Arbeitsaufwands des Verwalters, die Einsicht in die Unterlagen in der beantragten Form erteilen zu müssen, zu richten (vgl. BGH FamRZ 1996, 1543 ; OLG München OLG-Report 1998, 7).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98, 3Z BR 95/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10833
BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98, 3Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,10833)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1998 - 3Z BR 94/98, 3Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,10833)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 3Z BR 94/98, 3Z BR 95/98 (https://dejure.org/1998,10833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Geschäftswert; Wohnungseigentumsverfahren; Gegenstand; Beseitigung

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines Gegenstands im Streit steht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 2006/97
  • BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98, 3Z BR 95/98

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 688
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/ Merle WEG 7. Aufl. § 48 Rn. 31).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/ Merle WEG 7. Aufl. § 48 Rn. 31).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98
    Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die unbefristete Erstbeschwerde statt, nicht die weitere Beschwerde (BayObLGZ 1986, 489; ständige Rechtsprechung des BayObLG).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80
    Auszug aus BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98
    An eine solche Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288).
  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Verfahrensgegenstand ist die Beseitigung einer baulichen Veränderung, so dass es in erster Linie auf die konkreten Einbau- und Beseitigungskosten ankommt (BayObLG WuM 1998, 688/689; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 32), die der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht auf 4.000 EUR veranschlagt.
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 197/03

    Wert der Beschwer bei Beseitigungsverlangen - hier: - bezgl. eines

    Dieses wird in der Regel maßgeblich durch den Verkehrswert des Gegenstands einschließlich der Einbau- und Beseitigungskosten bestimmt (vgl. BayObLG WuM 1998, 688 f.; Staudinger/Wenzel WEG § 48 Rn. 24; Bärmann/Merle WEG 9. Aufl. § 48 Rn. 39).

    Wertbestimmend ist bei einem Beseitigungsverlangen wie beim Wert der Beschwer des Antragsgegners der Verkehrswert des Gegenstands einschließlich Einbau- und Beseitigungskosten (BayObLG WuM 1998, 688 f.).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05

    Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG

    Wertbestimmend ist damit beim Beseitigungsverlangen der Verkehrswert des Gegenstandes einschließlich der (gesamten) Beseitigungskosten (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003, Az.: 2Z BR 197/03, zitiert nach Juris; BayObLG WuM 1998, 688).
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