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   AG Münster, 09.06.1998 - 52 C 43/97   

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https://dejure.org/1998,14417
AG Münster, 09.06.1998 - 52 C 43/97 (https://dejure.org/1998,14417)
AG Münster, Entscheidung vom 09.06.1998 - 52 C 43/97 (https://dejure.org/1998,14417)
AG Münster, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 52 C 43/97 (https://dejure.org/1998,14417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung; Arbeitgeber; Dienstverhältnis; Mietvergünstigung; Vergünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 727
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Dieser Fehler stellt vielmehr einen inhaltlichen Mangel der Abrechnung dar (Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Aufl., Rdnr. 3247; OLG Düsseldorf, GE 2003, 879; LG Hamburg, WuM 1998, 727).
  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Zwar kann ein Mieter in bestimmten Ausnahmefällen berechtigt sein, auch bei einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eine neue Berechnung zu fordern (aA LG Hamburg, WuM 1998, 727 f.; AG Wedding, GE 2004, 353 f.; Staudinger/Bittner, BGB, Neubearb. 2009, § 259 Rn. 32).
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04

    Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist

    Dieser Fehler stellt vielmehr einen inhaltlichen Mangel der Abrechnung dar (Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 8. Aufl., Rdnr. 3247; OLG Düsseldorf, GE 2003, 879; LG Hamburg, WuM 1998, 727).
  • AG Berlin-Mitte, 27.07.2007 - 11 C 35/07

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlage der Kosten der

    Ein inhaltlicher Fehler macht die Abrechnung nicht formell unwirksam (vgl. LG Hamburg WUM 1998, 727).
  • LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04

    Wohnraummiete: Zurückbehaltung der laufenden Betriebs- und

    Auf materielle Einwendungen, bei denen es um die Berechtigung einer Nachforderung oder eines Guthabens oder aber einzelner Abrechnungspositionen geht, kann das Zurückbehaltungsrecht dagegen nicht gestützt werden; sie sind im Rahmen einer Leistungsklage geltend zu machen, da der Vermieter mit Vorlage der formell ordnungsgemäßen Abrechnung seine Abrechnungspflicht erfüllt hat (vergl. Langenberg, Betriebskostenrecht, G 54; LG Hamburg in WuM 98, 727; LG Itzehoe in ZMR 2003, 494 f.).
  • AG Leipzig, 28.06.2004 - 166 C 12312/03
    Denn selbst die Aufnahme einzelner nicht umlegbarer Posten berührt die formelle "Wirksamkeit" der Abrechnung nicht (vgl. hierzu: LG Hamburg, WuM 1998, 727; aA Langenberg aaO S.673).
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