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   LG Berlin, 09.02.1999 - 64 S 305/98   

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https://dejure.org/1999,1933
LG Berlin, 09.02.1999 - 64 S 305/98 (https://dejure.org/1999,1933)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.02.1999 - 64 S 305/98 (https://dejure.org/1999,1933)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 64 S 305/98 (https://dejure.org/1999,1933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Heimliches Betreten der Mietwohnung durch Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung nach Hausfriedensbruch durch Vermieter

  • RA Kotz

    Kündigung des Mietvertrags, wenn Vermieter mit eigenem Schlüssel Wohnung betritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vermieter-Besuche?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf vermietete Wohnung nicht heimlich mit eigenem Schlüssel betreten - Unberechtigtes Betreten stellt eine erhebliche Vertragsverletzung / Mieter kann fristlos kündigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 554a a.F.
    Rechte des Mieters bei Betreten der Wohnung des Vermieters ohne Ankündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 676
  • NZM 2000, 543
  • WuM 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 16.07.1997 - 4 W RE 602/96

    Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im Wohnraummietrecht;

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.1999 - 64 S 305/98
    Der von der Klägerin herangezogene Rechtsentscheid des OLG Koblenz (4 W-RE 602/96; NJW-RR 98, 659; GE 97, 1101) betrifft nur das Verhältnis des § 553 BGB zu § 554 a BGB, welches konkurrierend nur seitens des Vermieters auftreten kann.
  • OLG Celle, 05.10.2006 - 13 U 182/06

    Rechte des Mieters bei Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter ohne

    Das Landgericht Berlin hat in dem in NJW-RR 2000, 676 veröffentlichten Urteil ausgeführt, es stelle grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Wohnung mit Hilfe seines eigenen Schlüssels betrete; eine solche Handlung stelle einen Grund zur fristlosen Kündigung dar, ohne dass es einer Abmahnung bedürfe.
  • LG Bonn, 05.06.2014 - 6 S 173/13

    Vermieter nimmt Schlüssel nicht an: Annahmeverzug!

    Die etwaig gegenteilige Auffassung des LG Berlin (WuM 1999, 332) ist überholt, da sich diese Entscheidung auf § 554a BGB in der damals gültigen Fassung bezog, wonach, anders als nach dem heute maßgeblichen § 543 BGB, keine Abmahnungspflicht gesetzlich geregelt war.
  • OLG Celle, 01.11.2006 - 13 U 182/06

    Fristlose Kündigung wegen unbefugten Betretens durch Vermieter

    Das Landgericht Berlin hat in dem in NJW-RR 2000, 676 [LG Berlin 09.02.1999 - 64 S 305/98] veröffentlichten Urteil ausgeführt, es stelle grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Wohnung mit Hilfe seines eigenen Schlüssels betrete; eine solche Handlung stelle einen Grund zur fristlosen Kündigung dar, ohne dass es einer Abmahnung bedürfe.
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