Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8475
LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98 (https://dejure.org/1998,8475)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.11.1998 - 16 S 149/98 (https://dejure.org/1998,8475)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. November 1998 - 16 S 149/98 (https://dejure.org/1998,8475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Mieterselbstauskunft; Vertragspflichtverletzung; Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WuM 1999, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Hagen, 05.07.1984 - 13 C 414/84
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98
    Die Kammer teilt daher die in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, a.a.O.; LG Mannheim, ZMR 1990, 303; LG München II, WuM 1987, 379; AG Bonn, WuM 1992, 297; AG Hagen, WuM 1984, 296) zum Ausdruck gekommene Ansicht, daß bewußt wahrheitswidrigen Angaben im Rahmen der Erteilung einer Mieterselbstauskunft betreffend seines wirtschaftlichen Verhältnisses den Tatbestand einer rechtswidrigen arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB, damit aber auch einer schuldhaften Pflichtverletzung gemäß § 554 a BGB erfüllen, wobei es mit Hinblick auf die letzt genannte Vorschrift nicht von Bedeutung ist, daß die Pflichtverletzung im vorvertraglichen Anbahnungsstadium erfolgt ist (vgl. insoweit Palandt-Putzo, BGB-Limmentar, § 554 a, Rdnr. 6).
  • LG Köln, 01.12.1983 - 1 S 73/83
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98
    Den gesetzlichen Wertungen im Wohnraumrecht läßt sich nicht entnehmen, daß die Durchsetzung des Interesses des Vermieters am Vertragsschluß mit solventen Mietern - hierauf kam es der Klägerin unmißverständliche an - nicht legitim wäre (vgl. LG Köln, WuM 1984, 297, 299).
  • AG Miesbach, 05.08.1986 - 3 C 919/86
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98
    Die Kammer teilt daher die in der Rechtsprechung (vgl. LG Köln, a.a.O.; LG Mannheim, ZMR 1990, 303; LG München II, WuM 1987, 379; AG Bonn, WuM 1992, 297; AG Hagen, WuM 1984, 296) zum Ausdruck gekommene Ansicht, daß bewußt wahrheitswidrigen Angaben im Rahmen der Erteilung einer Mieterselbstauskunft betreffend seines wirtschaftlichen Verhältnisses den Tatbestand einer rechtswidrigen arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB, damit aber auch einer schuldhaften Pflichtverletzung gemäß § 554 a BGB erfüllen, wobei es mit Hinblick auf die letzt genannte Vorschrift nicht von Bedeutung ist, daß die Pflichtverletzung im vorvertraglichen Anbahnungsstadium erfolgt ist (vgl. insoweit Palandt-Putzo, BGB-Limmentar, § 554 a, Rdnr. 6).
  • LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07

    Mietvertrag: Anfechtung wegen einer Falschauskunft des Mietinteressenten

    Vielmehr rechtfertigt die unrichtige Beantwortung einer in einem Fragebogen gestellten Frage nur dann eine Kündigung, wenn die Frage zulässigerweise gestellt worden ist und wenn die Falschauskunft wesentliche Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses besitzt (Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003 § 543 BGB Rn. 191; LG Wuppertal WuM 1999, 39).
  • LG Berlin, 27.03.2018 - 63 S 163/17

    Falschangaben des Mietinteressenten über seine Bonität: Anfechtung wegen

    (vgl. zum Meinungsstand z.B. LG Bonn in NJW-RR 2006, 381, Dickersbach in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, I. Die Abwehr von Vertragsverletzungen vor und während der Mietzeit; LG Gießen, Beschluss vom 23. März 2001 - 1 S 590/00 -, juris, LG Hamburg, Urteil vom 20. September 2011 - 316 S 104/10 -, juris, LG Wuppertal, Urteil vom 17. November 1998 - 16 S 149/98 -, juris).
  • LG Wiesbaden, 29.04.2004 - 2 S 112/03

    Anspruch auf Herausgabe der Wohnung infolge der Anfechtung des Mietvertrages;

    Ergänzend weist das Berufungsgericht daraufhin, dass zutreffender Rechtsauffassung zu Folge bei einer Anfechtung im Mietrecht auch soziale Belange mit zu berücksichtigen sind, so dass es - selbst bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer arglistigen Täuschung gem. § 123 BGB - jedenfalls ab Bezug der Mieträume darauf ankommt, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses infolge der Pflichtverletzung des Mieters (hier: unrichtige Auskunft bezüglich der Angaben zur Bonität/ verschwiegene Mitteilung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) zumutbar ist oder nicht (vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1242; LG Wuppertal WuM 1999, 39 [LG Wuppertal 17.11.1998 - 16 S 149/98] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht