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   OLG Hamburg, 20.01.1998 - 2 Wx 61/95   

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https://dejure.org/1998,12421
OLG Hamburg, 20.01.1998 - 2 Wx 61/95 (https://dejure.org/1998,12421)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.1998 - 2 Wx 61/95 (https://dejure.org/1998,12421)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 2 Wx 61/95 (https://dejure.org/1998,12421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche einzlner Eigentümer auf Instandsetzung oder modernisierende bauliche Maßnahmen zur Wärmedämmung ; Schadensersatz wegen Nichtvornahme der verlangten baulichen Maßnahmen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ; Aufklärungs- und Ermittlungspflicht des Gerichts, ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wärmedämmung; Durchfeuchtung; DIN; Instandsetzungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1999, 55
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 16.12.2014 - 11 S 14/14

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Wärmedämmung bei

    Eine Instandsetzungspflicht scheidet daher aus, wenn das Haus auch hinsichtlich seiner Wärmedämmung ursprünglich einwandfrei errichtet wurde (OLG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 2 Wx 61/95 - WuM 1999, 55; jurisPK-BGB/Reichel-Scherer 7. Auflage 2014 § 21 Rn. 279).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 Wx 54/07

    Zum Anspruch eines Eigentümers auf Anbringung einer Wärmedämmung für

    In ähnlicher Weise habe das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 20. Januar 1998 [WuM 1999, 55] entschieden, dass nämlich ein gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteter Anspruch auf eine modernisierende Instandsetzung ausscheide, wenn die Wärmedämmung einer Giebelwand nicht dem heutigen, aber dem im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen baulichen Standard entspricht, weil Modernisierungsmaßnahmen auch aus wirtschaftlichen Gründen zu versagen sein könnten.

    Wenn also ein Anspruch auf modernisierende (verbessernde) Instandsetzung überhaupt bestehen kann (OLG Hamburg WuM 1999, 55, 57), so setzt dieser demnach eine Instandsetzungsbedürftigkeit voraus, die vorliegend nicht gegeben ist.

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

    Mag auch in Fällen, in denen die Errichtung des Gebäudes und die Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum zeitlich zusammenfallen, nur ein Anspruch des Wohnungseigentümers darauf bestehen, dass das Gebäude in den Zustand versetzt wird, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes den geltenden technischen Anforderungen entspricht, und der Wohnungseigentümer eine Anpassung an spätere, höhere technische Anforderungen nicht verlangen können (LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2014 - 11 S 14/14, ZWE 2015, 421, Rn. 2, zitiert nach juris; vgl. auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 20.01.1998 - 2 Wx 61/95, WuM 1999, 55, Rn. 2, zitiert nach juris), gilt dies im vorliegenden Fall nicht, in dem zwischen der Errichtung des Gebäudes und der Aufteilung in Wohnungseigentum knapp 100 Jahre liegen; insoweit ist auf den Zeitpunkt der Aufteilung in Wohnungseigentum abzustellen (so auch Abramenko, IMR 2007, 394).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Voraussetzung bleibt jedoch stets ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums, der dessen Reparatur von einem gewissen Gewicht oder dessen Erneuerung erforderlich macht (Gottschalg a.a.O. Seite 732 und 733; hinsichtlich einer Fassadenrenovierung: HansOLG WuM 1999, 55; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067, 1068; NZM 2002, 704; NZM 2003, 28; BayOblG …
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Ein Anspruch auf modernisierende, also verbessernde Instandsetzung scheidet im Allgemeinen ebenso aus wie ein auf Unterlassung solcher Maßnahmen gestützter Schadensersatzanspruch (OLG Hamburg WuM 1999, 55/57).
  • AG Aachen, 10.10.2002 - 12 UR II 124/01

    Zulässigkeit der rückwirkenden Verwalterbestellung durch eine

    Dies betrifft die Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums deshalb, weil die Isolierung eines Gebäudes gegen Kälte, Nässe, Feuchtigkeit und Wärme kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 2 WEG) zum Gemeinschaftseigentum gehört (vgl. BayObLG in WuM 1987, 91; OLG Hamburg in WuM 1999, 55; OLG Frankfurt in OLGZ 1984, 148).
  • AG Hamburg-Altona, 12.04.2011 - 303C C 11/08

    WEG - Instandsetzungspflicht der Gemeinschaft bei Mängeln am

    In einem solchen Fall ist die Ausübung des Ermessens dahin, dass kein Wärmedämmverbundsystem angebracht wird, nicht zu beanstanden (vgl. dazu etwa OLG Hamburg, B. v. 20.1.98, WuM 1999, S. 55, juris).
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