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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9211
BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98 (https://dejure.org/1998,9211)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1998 - 2Z BR 61/98 (https://dejure.org/1998,9211)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1998 - 2Z BR 61/98 (https://dejure.org/1998,9211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Terrasse, Sondernutzungsrecht, Ausbaurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch gegen von den Wohnungseigentümern gebilligte Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Passau - 1 UR II 28/97
  • LG Passau - 2 T 222/97
  • BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 132
  • WuM 1999, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.03.1997 - 2Z BR 8/97

    Duldungspflichten der Wohnungseigentümer bei vereinbarungsgemäßer Nutzung von

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Von der Gemeinschaftsordnung gedeckt sind mithin auch alle zur Erstellung eines solchen Wintergartens erforderlichen und von den Antragsgegnern insoweit veranlaßten Maßnahmen einschließlich baulicher Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG ZMR 1997, 317 f.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Die Frage, ob ein Eigentümerbeschluß vorliegt und wie dieser auszulegen ist, ist jedenfalls dann Sache des Tatrichters, wenn es wie hier um die Regelung eines abgeschlossenen Einzelfalls geht (BayObLGZ 1994, 140/144 f.; Senatsbeschluß vom 28.10.1997 - 2Z BR 101/97).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 101/97

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen zu abgeschlossenen Einzelfällen

    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Die Frage, ob ein Eigentümerbeschluß vorliegt und wie dieser auszulegen ist, ist jedenfalls dann Sache des Tatrichters, wenn es wie hier um die Regelung eines abgeschlossenen Einzelfalls geht (BayObLGZ 1994, 140/144 f.; Senatsbeschluß vom 28.10.1997 - 2Z BR 101/97).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98
    Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung (BayObLGZ 1977, 226/232).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2017 - 13 S 191/14

    In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Dieser Beschluss war - auch wenn er anfechtbar war - bis zum Zeitpunkt seiner Ungültigerklärung (§ 23 Abs. 4 WEG) gültig und bindend (BayObLG NZM 1999, 132).

    Eine von den Klägern erhobene Beseitigungsklage hätte vielmehr nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung als derzeit unbegründet abgewiesen werden können (so ausdr. BayObLG NZM 1999, 132; LG Stuttgart ZWE 2014, 190; Niedenführ/Vandenhouten § 22 Randnr. 142).

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. BayObLG aaO und Beschluß vom 16.4.1998, 2Z BR 61/98).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11235
BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99 (https://dejure.org/1999,11235)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1999 - 2Z BR 62/99 (https://dejure.org/1999,11235)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1999 - 2Z BR 62/99 (https://dejure.org/1999,11235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 702/96
  • LG München I - 1 T 21324/98
  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 350
  • WuM 1999, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99
    Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG WuM 1998, 511 ).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99
    Für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses genügt es, daß der Eigentümerbeschluß fehlerhaft ist; etwaigen schwierigeren Abgrenzungen, ob der Fehler sogar die Nichtigkeit zur Folge hat, muß nicht nachgegangen werden (BayObLGZ 1986, 444/447).
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Mit der Veräußerung des Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG NZM 2000, 350; BayObLG WuM 1998, 511, 512).
  • LG Hamburg, 22.12.2021 - 318 S 23/21

    Wohnungseigentumssache: Verzicht auf die Rechte aus dem angegriffenen Beschluss

    Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann indes das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragssteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse zu haben (BayObLG, Beschluss vom 19.08.1999 - 2Z BR 62/99, Rn. 21, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10013
BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98 (https://dejure.org/1998,10013)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1998 - 2Z BR 73/98 (https://dejure.org/1998,10013)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1998 - 2Z BR 73/98 (https://dejure.org/1998,10013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen Wohnungseigentümer auf Duldung von Sanierungsarbeiten in deren Sondereigentumsbereich aufgrund eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Geltung der Feststellung einer Hauptsacheerledigung durch das Amtsgericht als zu Rechtsmitteln ...

  • rechtsportal.de

    FGG § 20a; WEG § 45 Abs. 1, § 47; ZPO § 91a, § 93
    Erledigung der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 287 (Ls.)
  • WuM 1999, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Eine Beweisaufnahme ist ohnehin nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 67, 343/345 f.; BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG WE 1990, 138; BayObLG WuM 1993, 210).
  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 120/92

    Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Eine Beweisaufnahme ist ohnehin nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 67, 343/345 f.; BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG WE 1990, 138; BayObLG WuM 1993, 210).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1980 - 20 W 77/80

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für einen bei dem früheren

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Bei der Feststellung der Hauptsacheerledigung durch das Amtsgericht handelt es sich wie bereits ausgeführt um eine Hauptsacheentscheidung; dagegen konnte die Antragsgegnerin unabhängig von der Frage der materiellen Beschwer ein Rechtsmittel einlegen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1980, 420; Staudinger/Wenzel WEG 13. Aufl. § 44 Rn. 46 und 45 Rn. 2; Koß JR 1996, 361/362; andere Ansicht noch BayObLG WE 1988, 198 f.; Demharter ZMR 1987, 201/203).
  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Das Amtsgericht hat gegen den Widerspruch der Antragsgegnerin die Erledigung der Hauptsache festgestellt und damit eine Hauptsacheentscheidung getroffen (BayObLGZ 1991, 203/205; BayObLG WuM 1991, 715 f.; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 20a Rn. 8 Fn. 25 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Die Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts ist eine Ermessensentscheidung, die das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. im einzelnen BayObLGZ 1997, 148/151); es kann, wenn dem Tatrichter keine Ermessensfehler unterlaufen sind, nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Tatrichters setzen.
  • AG Ellwangen/Jagst, 03.02.2016 - 2 C 374/15

    Haftpflichtversicherung eines Klinik darf nicht auf Unterzeichnung eigener

    Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch bei der unmittelbaren Anwendung des § 93 ZPO (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. November 2005 - L 13 B 9/05 Sb; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. November 1998 - 2Z BR 73/98).
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