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   OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99   

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https://dejure.org/1999,4209
OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 (https://dejure.org/1999,4209)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 (https://dejure.org/1999,4209)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1999 - 16 Wx 8/99 (https://dejure.org/1999,4209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch mehrerer Wohnungseigentümer auf Unterlassung der Nutzung des Teileigentums als Imbiß sowie auf Entfernung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ; Bekanntgabe der Schriftsätze, Terminsladungen und Entscheidungen; Vorliegen einer unzulässigen baulichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Kamin; Eigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum; faktische Eigentümergemeinschaft; Anwartschaft; bauliche Änderung; Auflassungsvormerkung

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 2
    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 53 (Ls.)
  • WuM 1999, 709
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    aa) Das Wohnungseigentum ist durch Teilung nach § 8 WEG begründet worden, so daß eine Eigentümergemeinschaft rechtlich erst entstanden war, als die Wohnungsgrundbücher angelegt waren und neben dem teilenden Eigentümer der erste Wohnungseigentumserwerber im Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 98, 17 mwN; OLG Hamm OLGZ 94, 515; Weitnauer WEG § 8 Rdnr. 16).

    Nicht gehört zu der antizipierten Anwendbarkeit des WEG neben der Inbesitznahme der Wohnung aufgrund des rechtlich gesicherten Erwerbsrechts die Anlegung der Wohnungsgrundbücher, mit der gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 WEG die erklärte Teilung überhaupt erst wirksam wird ( so auch Lüke in Weitnauer WEG § 1o Anh. Rdnr. 3; offengelassen vom BayObLG aaO + Z 91, 15o + Z 9o, 1o1 = NJW 9o, 3216 = WE 91, 2o3; OLG Hamm OLGZ 94, 515, 519 ).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Mit diesem Zeitpunkt hat der Erwerbsberechtigte eine Position erlangt, die - abgesehen von dem grundbuchmäßigen Vollzug - der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht, und der ursprüngliche Eigentümer und Bauherr/Teilende seine ausschließliche und freie Befugnis zu einseitigen Veränderungen an Gegenstand und Inhalt der Wohnungseigentumsrechte verloren, so daß er die Zustimmung des Berechtigten der Auflassungsvormerkung einholen muß (vgl. OLG Frankfurt FGPrax aaO; BayObLG NJW-RR 93, 1362 mwN; Palandt aaO).

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit diese Vollmacht im Kaufvertrag der für das Grundbuchverfahren erforderlichen Bestimmtheit genügt und die Antragsgegner zur die streitige Baumaßnahme zulassenden Abänderung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans wirksam bevollmächtigt sind (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 97, 214; KG NJW-RR 95, 1228; BayObLG NJW-RR 93, 1362).

  • KG, 30.04.1986 - 24 W 1906/85

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Umfang der Rechte und

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Die Entscheidungen des KG NJW-RR 86, 1274, des BayObLG …
  • OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98

    Voraussetzungen für die Annahme einer verbindlichen Zweckbestimmung im

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Die dagegen im Aufteilungsplan für die Räumlichkeit erfolgte Bezeichnung "Laden" kann keine entsprechende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit bewirken, weil ihr gegenüber in der Teilungserklärung grundsätzlich kein Vorrang zukommt (vgl. BGH NJW 95, 2851; BayObLG NZM 99, 8o mwN; a.A. wohl OLG Schleswig NZM 99, 79).
  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit diese Vollmacht im Kaufvertrag der für das Grundbuchverfahren erforderlichen Bestimmtheit genügt und die Antragsgegner zur die streitige Baumaßnahme zulassenden Abänderung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans wirksam bevollmächtigt sind (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 97, 214; KG NJW-RR 95, 1228; BayObLG NJW-RR 93, 1362).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    In einem solchen unter § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG fallenden Verfahren sind gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG alle Wohnungseigentümer einer Anlage am Verfahren materiell beteiligt und auch formell zu beteiligen, weil eine Entscheidung gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 WEG für alle Wohnungseigentümer bindend ist und diesen auch vorher rechtliches Gehör, ggf. zwecks weiterer Sachaufklärung (§ 12 FGG) gewährt werden muß (vgl. BGH NZM 98, 78).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Die dagegen im Aufteilungsplan für die Räumlichkeit erfolgte Bezeichnung "Laden" kann keine entsprechende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit bewirken, weil ihr gegenüber in der Teilungserklärung grundsätzlich kein Vorrang zukommt (vgl. BGH NJW 95, 2851; BayObLG NZM 99, 8o mwN; a.A. wohl OLG Schleswig NZM 99, 79).
  • OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97

    Faktische Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zu Gunsten und zu Lasten des Käufers eines Wohnungseigentumsrechts eine antizipierte Anwendung sowohl der §§ 43 ff WEG wie auch insbesondere der §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG auf seine Rechtsverhältnisse gerechtfertigt, sobald dieser Mitglied zumindest einer solchen faktischen Eigentümergemeinschaft geworden ist ( Senat NZM 98, 199; ebenso OLGReport BayObLG 98, 1o; OLG Frankfurt DWE 98, 43; Palandt/Bassenge BGB Überblick zum WEG Rdnr. 6).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Unerheblich ist dagegen, ob die Wohnungsgrundbücher bereits angelegt sind (so zutreffend OLG Köln ZfIR 1999, 601, 602; Weitnauer/Lüke, aaO, Nach § 10 WEG Rdn. 3; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rdn. 6; Jennißen/Grziwotz, aaO, § 10 WEG Rdn. 95; Sauren, aaO, Vor § 1 WEG Rdn. 9; Wenzel, aaO, S. 33; differenzierend: Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 10 Rdn. 3; offengelassen von: …
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99

    Wohnungseigentum

    Auf die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung des OLG Stuttgart (ZMR 1989, 312f) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1998, 184f), die der Senat im Übrigen teilt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 -), kommt es deshalb nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

    Dies ist in obergerichtlicher Rechtsprechung (grundlegend BayObLGZ 1990, S. 101 ff.; BayObLG, NJW-RR 1997, S. 1443 f.; BayObLG FGPrax 1998, S. 17 f.; OLG Köln, WuM 1999, S. 709 ff.; OLG Hamm, WuM 2000, S. 319 ff.) und Literatur (vgl. nur etwa Palandt/Bassenge, aaO, Rnr. 6 vor § 1 WEG; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl. 1995, Anh. zu § 10 Rnr. 7; Hänkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl. 1995, Rnr. 19 zu § 43, Bub, in: Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1997, Rnr. 205 zu § 28 WEG, Röll, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rnr. 24 zu § 16 WEG; Bärmann/Pick/Merle, aaO, Rnr. 2 vor § 43) so gut wie unbestritten.
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