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   OLG Düsseldorf, 23.11.1998 - 3 Wx 376/98   

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https://dejure.org/1998,6702
OLG Düsseldorf, 23.11.1998 - 3 Wx 376/98 (https://dejure.org/1998,6702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1998 - 3 Wx 376/98 (https://dejure.org/1998,6702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1998 - 3 Wx 376/98 (https://dejure.org/1998,6702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilungserklärung; Auslegung; Instandhaltung; Instandsetzung; Wohungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, BGB § 133
    Auslegung der Teilungserklärung im Hinblick auf die Kostentragungspflicht für Fenstererneuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 277
  • WuM 1999, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Das erlaubt nicht den Schluss, dass alle anderen Maßnahmen dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegen (so aber - jeweils für ähnliche Klauseln - OLG Düsseldorf, NZM 1999, 277; BayObLG, WuM 1993, 562; ZfIR 2004, 23 f.), sondern führt im Zweifel dazu, dass der Austausch der Fenster Gemeinschaftsaufgabe ist; behält sich die Gemeinschaft schon den Außenanstrich vor, gilt dies erst recht für die vollständige Erneuerung.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 3 Wx 274/04

    Zur Frage der Kostentragungs- und Verkehrssicherungsverpflichtung bei einem zu

    Sie stimmt überein mit den in der Rechtsprechung und Literatur anerkannten Auslegungsgrundsätzen, wonach auch bei der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist; dabei ist auf den Wortlaut und den objektiven Sinn der im Grundbuch eingetragenen Erklärung abzustellen, so wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH NZM 1998, 956; BayObLG ZWE 2001, 424; OLG Saarbrücken, NZM 1999, 265; Senat NZM 1999, 277; 1998, 271; Weitnauer-Lüke a.a.O. § 10 Rdz. 44).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 3 Wx 185/04

    Zu den in einer Teilungserklärung festgelegten Verpflichtungen eines

    a) Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Regelung in § 7 Ziff. 3 der Teilungserklärung nicht nur die Verpflichtung des betreffenden Wohnungseigentümers zur "Vornahme" bzw. "Durchführung" von Instandsetzungsarbeiten wegen eingetretener Glasschäden, sondern auch die Verpflichtung zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten enthält (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1999, 277; BayObLG WUM 1995, 326).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel -

    Ob und in welchem Umfang damit aber auch die Kostentragungspflicht für zwingend in Gemeinschaftseigentum stehende Teile am Balkon (vgl. Niedenführ/Schulze § 5 Rn. 16 und 17) mit umfasst ist, kann zweifelhaft sein (vgl. BayObLG NZM 2004, 106; auch OLG Düsseldorf ZMR 1998, 304; WuM 1999, 350; AG Kerpen ZMR 2004, 948).
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