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   OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 RE-Miet 1/99   

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https://dejure.org/2000,2343
OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/2000,2343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2000 - 20 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/2000,2343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2000 - 20 RE-Miet 1/99 (https://dejure.org/2000,2343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 WiStrG, § 5 Abs 2 S 1 WiStrG, § 134 BGB, § 812 BGB
    Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen Mietpreisüberhöhung bei Wegfall des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wucher; Miete; Mietzinsrückforderung; Mietzinsvereinbarung; Wohnungsmarkt; Staffelmiete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirtschaftsstrafgesetz; keine Heilung der Mietpreisüberhöhung durch späteren Wegfall der Mangellage; geringes Wohnraumangebot

  • Judicialis

    WiStG § 5; ; WiStG § 5 I; ; WiStG § 5 II S. 1; ; ZPO § 541 I; ; ZPO § 541 I 3; ; BGB § 812; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WiStG § 5
    Rückforderung des Mietzinses bei Wegfall eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Rückforderung aufgrund von Mietwucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen Mietpreisüberhöhung bei Wegfall des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum

  • mieterschutzbund-berlin.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung überzahlter Mieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 586
  • NZM 2000, 1219
  • ZMR 2000, 755
  • WuM 2000, 535
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 03.03.1983 - 4 REMiet 9/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Das Landgericht hat zunächst ausgeführt dass das OLG Hamburg die ihm vorgelegte Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung hätte vorlegen müssen, da es von den Rechtsentscheiden der Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1983, 1622), Frankfurt am Main (ZMR 1985, 200) und des Kammergerichts (WuM 1995, 384) abgewichen sei.

    Zwar ist die Erhöhung der Vergleichsmieten auch bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge zu berücksichtigen (OLG Hamm, NJW 1983, 1622; OLG Frankfurt am Main, ZMR 1985, 200 und KG, WuM 1995, 384; vgl. auch Beecken, Mietpreisüberhöhung im Sinne von § 5 WiStG und ihre Folgen für die Wirksamkeit der Mietzinsvereinbarungen, WuM 1997, 145 ff).

  • KG, 20.04.1995 - 8 REMiet 242/95

    Berücksichtigung von Änderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete bei geltend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Das Landgericht hat zunächst ausgeführt dass das OLG Hamburg die ihm vorgelegte Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung hätte vorlegen müssen, da es von den Rechtsentscheiden der Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1983, 1622), Frankfurt am Main (ZMR 1985, 200) und des Kammergerichts (WuM 1995, 384) abgewichen sei.

    Zwar ist die Erhöhung der Vergleichsmieten auch bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge zu berücksichtigen (OLG Hamm, NJW 1983, 1622; OLG Frankfurt am Main, ZMR 1985, 200 und KG, WuM 1995, 384; vgl. auch Beecken, Mietpreisüberhöhung im Sinne von § 5 WiStG und ihre Folgen für die Wirksamkeit der Mietzinsvereinbarungen, WuM 1997, 145 ff).

  • OLG Frankfurt, 04.04.1985 - 20 REMiet 3/85

    Bedrohung des Forderns, des sich Versprechenlassens oder der Annahme unangemessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Das Landgericht hat zunächst ausgeführt dass das OLG Hamburg die ihm vorgelegte Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung hätte vorlegen müssen, da es von den Rechtsentscheiden der Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1983, 1622), Frankfurt am Main (ZMR 1985, 200) und des Kammergerichts (WuM 1995, 384) abgewichen sei.

    Zwar ist die Erhöhung der Vergleichsmieten auch bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückzuzahlenden Beträge zu berücksichtigen (OLG Hamm, NJW 1983, 1622; OLG Frankfurt am Main, ZMR 1985, 200 und KG, WuM 1995, 384; vgl. auch Beecken, Mietpreisüberhöhung im Sinne von § 5 WiStG und ihre Folgen für die Wirksamkeit der Mietzinsvereinbarungen, WuM 1997, 145 ff).

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.1999 - 11 S 426/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    2/11 S 426/98 LG Frankfurt/M.

    Da das OLG Hamburg in seinem Rechtsentscheid vom 03.03.1999 (a. a. 0.) gegenteilig entschieden hat und das Landgericht von dieser Entscheidung abweichen will, hat das Landgericht (WuM 1999, 393 = NZM 1999, 999) dem Senat folgende Rechtsfrage zum Erlass eines Rechtsentscheids vorgelegt:.

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Zunächst steht es mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WuM 1984, 68) in Einklang, § 5 WiStG als Mieterschutzvorschrift zu behandeln.

    Wollte man die Fortdauer dieser Kausalbeziehung zwischen einem geringen Wohnungsangebot im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags und der überhöhten Miete nicht weiter berücksichtigen, werde dies dem Schutzzweck des § 5 WiStG nicht gerecht, der als Mieterschutzvorschrift die Vereinbarung überhöhter Mieten unterbinden will (vgl. BGH WuM 1984, 68).

  • BayObLG, 17.03.1998 - REMiet 1/98

    Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Dem Vermieter bleibt nach der Rechtsprechung zur Teilnichtigkeit des Mietvertrags bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG wenigstens ein Mietzins, der die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigt (siehe zuletzt Senatsbeschluss vom 07.08.2000, RE-Miet 1/98), d. h. der Vermieter wird nur auf den höchstzulässigen Mietzins beschränkt.
  • OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 8 REMiet 3/93

    Rechtsentscheid zur Frage einer Räumungsklage gegen den bereits ausgezogenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Dies führt zu einer nachträglichen Einschränkung der Nichtigkeit der Mietpreisvereinbarung, denn die Teilnichtigkeit kann nicht weiter reichen als die tatbestandliche Erfüllung des Verbotsgesetzes (KG, WuM 1995, 385 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 03.03.1999 - 4 REMiet U 131/98

    Ende der Teilnichtigkeit von Mietzinsvereinbarungen wegen der Höhe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag führt der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, dass von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt (Anschluss an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 03.03.1999, Az.: 4 RE Miet U 131/98, Grundeigentum 1999, 441= NJW-RR 99, 1610 = NZM 1999, 363 = WuM 1999, 209 = ZMR 1999, 329).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Das wiederum ist nur der Fall, wenn von den tragenden Gründen eines Rechtsentscheids abgewichen werden soll (BGH NJW 1996, 515), wenn also die Frage im wesentlichen deckungsgleich ist (BGH NJW 1989, 29).
  • BGH, 21.09.1988 - VIII ARZ 4/88

    Voraussetzungen eines Rechtsentscheids des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
    Das wiederum ist nur der Fall, wenn von den tragenden Gründen eines Rechtsentscheids abgewichen werden soll (BGH NJW 1996, 515), wenn also die Frage im wesentlichen deckungsgleich ist (BGH NJW 1989, 29).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 2 Ss OWi 470/12

    Zur Anwendbarkeit des § 5 WiStG bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme

    Zum anderen soll über diesen ordnungspolitischen Gesichtspunkt hinaus zugleich der Mieter geschützt werden (vgl. BT-Drs. 4/573 S. 3; BT-Drs. 6/1549 S. 6; OLG Frankfurt am Main, NZM 2000, 1219, 1220).
  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen energiesparender

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (Senat aaO; ebenso im Ergebnis auch Berl.VerfGH NJW-RR 2001, 1160, entgegen KG WuM 2000, 535).
  • KG, 01.02.2001 - 8 REMiet 10411/00

    Wirksame Mietstaffel bei nachträglichem Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Während es somit für die Beurteilung des Tatbestandsmerkmals des Ausnutzens einer Mangellage auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankommt (OLG Hamburg, aaO. sowie OLG Frankfurt, RE vom 15.8. 2000 - 20 RE-Miet 1/99 - = GE 2000, 1180, 1181), wird bei der Staffelmietzinsvereinbarung die Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der wesentlichen Überschreitung des ortsüblichen Mietzinses abzustellen ist, unterschiedlich beantwortet.
  • LG Neubrandenburg, 04.06.2002 - 1 S 162/01

    Auslegung des Begriffs der Wärmebedarfsberechnung im Rahmen einer Mieterhöhung;

    Sie sind der Auffassung, dass die amtsgerichtliche Entscheidung im Widerspruch zu dem Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 17. August 2000 (WuM 2000 Seite 535) stehe.
  • LG Neubrandenburg, 05.03.2002 - 1 S 272/01

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung wegen

    Dabei ist zwar nicht erforderlich, dass die Erläuterung den Anforderungen einer Wärmebedarfsberechnung, wie sie in der DIN 4701 beschrieben ist, genügt; es muss aus ihr aber für den technisch und juristisch nicht vorgebildeten Mieter verständlich hervorgehen, welche konkreten baulichen Veränderungen zur Einsparung von Heizenergie aufgrund darzustellender Berechnungsschemata geführt haben (vergleiche dazu Rechtsentscheid des Kammergerichts Berlin vom 17. August 2000 /WuM 2000 Seite 535/ in Verbindung mit dem Beschluß des Verfassungsgerichtshofes Berlin vom 31. Mai 2001 /WuM 2001 Seite 432/).
  • LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00

    Erforderlichkeit der Zustimmung des neuen Beklagten zu einem Parteiwechsel;

    Denn nach den maßgeblichen Rechtsentscheiden des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 1999 (NZM 1999, Seite 363) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 15. August 2000 (NZM 2000, Seite 1219) führt bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag auch der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, dass von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt.
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