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   OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97   

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https://dejure.org/1998,15099
OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,15099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,15099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 1998 - 6 U 64/97 (https://dejure.org/1998,15099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur Überwachung der Örtlichkeit eines Infrarot-Bewegungsmelders mit mehreren Scheinwerfern an einem Wohnhaus; Überwachung mittels technischer Hilfsmittel in der Schutzzone des unmittelbaren ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Videoüberwachung; Überwachung; Kamera

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2000, 128
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97
    In diesem Bereich ist jede Überwachung mittels technischer Hilfsmittel verboten (BGH NJW 1995, 1955 [BGH 25.04.1995 - VI ZR 272/94] ).
  • OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97
    Eine gezielte Ausspähung der Klägerin durch die Einstellung der Videokamera ist nicht anzunehmen (insoweit liegt der Fall anders als OLG Köln, NJW 1989, 720).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage i.R.d. Abwägung bejaht werden kann.
  • AG Lemgo, 24.02.2015 - 19 C 302/14

    Unzulässige Videoüberwachung

    Für das Vorliegen eines schwerwiegenden Persönlichkeitseingriffs kommt es in erster Linie auf die Verkürzung der Persönlichkeitssphäre und damit auf die objektive Seite der Verletzung und weniger darauf an, wie sehr der Verletzte sich in subjektiver Hinsicht verletzt fühlt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. August 1998 - 6 U 64/97).
  • KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904; siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20

    Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit

    Dabei wird ein Anspruch regelmäßig erst dann zugesprochen, wenn ein schwerwiegender Eingriff von der Art ist, dass Rechtsbehelfe, die auf die Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung zielen, die Verletzungsfolgen nicht hinreichend ausgleichen können (BGHZ 128, 1 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 - juris; OLG Köln, NJW 2017, 835 ).
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

    Ergänzender deliktischer Rechtsschutz wird nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in Betracht gezogen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 unter 3.; OLG Stuttgart VersR 1990, 432;BAG NJW 1990, 67).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 14 U 46/19

    Ansprüche wegen der Löschung von Beiträgen auf Facebook sowie der zeitweisen

    Dabei wird ein Anspruch regelmäßig erst dann zugesprochen, wenn ein schwerwiegender Eingriff von der Art ist, dass Rechtsbehelfe, die auf die Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung zielen, die Verletzungsfolgen nicht hinreichend ausgleichen können (BGHZ 128, 1; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 - juris; OLG Köln, NJW 2017, 835).
  • AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08

    Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens i.R.v.

    Die Überwachung eines gemeinsamen Zugangsweges zu benachbarten Grundstücken mittels einer Videokamera ist ohne die Einwilligung der benachbarten Benutzer des Weges ein unzulässiger Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht (so auch OLG Karlsruhe, WuM 2000, 128 [OLG Karlsruhe 12.08.1998 - 6 U 64/97] ; LG Berlin, NJW 1988, 346).
  • AG München, 20.01.2022 - 419 C 13845/21

    Wiederholungsgefahr, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Anderer Mieter,

  • LG Hanau, 04.04.2003 - 2 S 395/02

    Veröffentlichung einer Telefonnummer ohne Einwilligung

  • AG Düsseldorf, 10.07.2002 - 25 C 4568/02

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Grundstückeigentümers auf Beseitigung einer

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