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   OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/2000, 8 W 555/00   

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https://dejure.org/2001,8067
OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/2000, 8 W 555/00 (https://dejure.org/2001,8067)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2001 - 8 W 555/2000, 8 W 555/00 (https://dejure.org/2001,8067)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 8 W 555/2000, 8 W 555/00 (https://dejure.org/2001,8067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 13; ; WEG § 14

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugangsrecht für im Sondernutzungsrecht stehende Gartenfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schranken eines Sondernutzungsrechts; Wohnungseigentum; Gartenfläche; Äußerer Zugang; Wegerecht; Durchgangsgewährung

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 13, § 14
    Schranken eines Sondernutzungsrechts

Verfahrensgang

  • AG Ludwigsburg - 3 GR I 18/00
  • LG Stuttgart - 19 T 295/00
  • OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/2000, 8 W 555/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 730
  • WuM 2001, 293
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00
    2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81; DWE 1995, 28 = WE 1995, 345; OLG Köln NJW-RR 1997, 14; KG NJW-RR 1996, 464).
  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00
    Wiederholt hat die obergerichtliche Rechtsprechung im Hinblick auf die jeweiligen konkreten Verhältnisse und unter Abwägung der jeweiligen Interessen das Bestehen solcher Schranken bestätigt (vgl. bes. KG NJW-RR 1990, 333 = ZMR 1990, 151 = WE 1990, 74 (LS); BayObLG WE 1991, 163 (164);.
  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00
    2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81; DWE 1995, 28 = WE 1995, 345; OLG Köln NJW-RR 1997, 14; KG NJW-RR 1996, 464).
  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00
    2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81; DWE 1995, 28 = WE 1995, 345; OLG Köln NJW-RR 1997, 14; KG NJW-RR 1996, 464).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89

    Einräumung von Benutzungsrechten an in anderweitigem Sondereigentum stehenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00
    Wenn es auch zur Streitvermeidung wünschenswert ist, gewichtige Einschränkungen eines Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung oder einer Vereinbarung (zur Eintragungsfähigkeit vgl. OLG Zweibrücken Rpfl 1990, 19) niederzulegen, so ist der Bestand einer solchen immanenten Schranke gerade nicht von ihrer Verlautbarung im Grundbuch abhängig, weil sie ihre Grundlage im Gemeinschaftsverhältnis hat.
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2011 - 3 W 196/10

    Wohnungsgrundbuch: Gegenstand einer Zwischenverfügung; Rechtsmittel bei lediglich

    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ergibt sich deshalb, dass der Sondernutzungsberechtigte dem Eigentümer der Garage die Zufahrt über die seinem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche ausnahmsweise zu gewähren hat, wenn dies zugleich die einzige Möglichkeit ist, um den Raum der Zweckvereinbarung entsprechend zu nutzen (OLG Stuttgart, WuM 2001, 293; BayObLG ZMR 1996, 509, zur Möglichkeit der Begründung von Sondernutzungsrechten an Flächen, die den einzigen Zugang zum Gemeinschaftseigentum darstellen, vgl. auch BGH NJW 1991, 2909).
  • LG Hamburg, 17.08.2012 - 318 S 207/10

    Beseitigungsanspruch bei Mitbenutzungsbeeinträchtigungen

    Auf die dem Sondernutzungsrecht immanenten Schranken (vgl. OLG Stuttgart, ZMR 2001, 730) käme es dann vorliegend auch nicht an.
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 53/04

    Antragsänderungen im Beschwerderechtszug des Wohnungseigentumsverfahrens - kein

    Doch ergibt sich aus diesen immanenten Schranken ein Recht zum Mitgebrauch nur dann, wenn er erforderlich ist, um das Sondereigentum oder andere Teile des Gemeinschaftseigentums ordnungsmäßig nutzen zu können (vgl. KG NJW-RR 1990, 333; OLG Stuttgart WuM 2001, 293).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2004 - 5 W 32/04

    Wohnungseigentumssache: Beschränkung der Nutzung eines Tiefgaragenplatzes wegen

    Diese Beschränkungen beruhen letztlich auf der Sozialbindung jeglichen Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und haben im allgemeinen Grundstücksrecht (vgl. insbesondere § 905 ff. BGB, insbesondere § 917 BGB), aber auch im Recht des Wohnungseigentums (vgl. hier insbesondere § 14 Nr. 4 WEG) ihren Niederschlag gefunden (vgl. OLG Stuttgart, WuM 2001, 293 ff.).
  • BayObLG, 23.06.2004 - 2Z BR 20/04

    Eingriff in die Ausübung des Sondernutzungsrechts durch Freiflächengestaltung

    Das hiernach bestehende Sondernutzungsrecht des Antragstellers zu 1 findet zwar seine Grenze am zulässigen Mitgebrauch der übrigen Wohnungseigentümer (BayObLG ZMR 1996, 509; OLG Stuttgart WuM 2001, 293; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. WEG § 13 Rn. 14).
  • LG Hamburg, 20.06.2012 - 318 S 207/10

    WEG - Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch wegen Bepflanzung der

    Auf die dem Sondernutzungsrecht immanenten Schranken (vgl. OLG Stuttgart, ZMR 2001, 730) käme es dann vorliegend auch nicht an.
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