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   OLG Karlsruhe, 06.02.2001 - 14 Wx 11/00   

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https://dejure.org/2001,22392
OLG Karlsruhe, 06.02.2001 - 14 Wx 11/00 (https://dejure.org/2001,22392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2001 - 14 Wx 11/00 (https://dejure.org/2001,22392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 14 Wx 11/00 (https://dejure.org/2001,22392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit einer Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung ; Abrechnung von Warmwasserkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abrechnung der Warmwasserkosten in der WEG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2001, 458
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Daraus wird in Rechtsprechung und Literatur gefolgert, dass die Regelungen der Heizkostenverordnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft keine unmittelbare Geltung hätten, sondern erst durch Vereinbarung oder Beschluss eingeführt werden müssten (BayObLG, ZMR 1988, 349; OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; OLG Köln, NZM 2005, 20; Bärmann/Becker, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 57; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 238; Schmid in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 3 HeizkV Rn. 1; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 5. Aufl., 6. Teil Rn. 156; Lammel, Heizkostenverordnung, 3. Aufl., § 3 Rn. 4 ff; Danner/Theobald/Schuhmacher, Energierecht [2011], § 3 HeizkV Rn. 4).

    Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer (noch) keine der Heizkostenverordnung entsprechende Regelung eingeführt haben (OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458; aA Danner/Theobald/Schuhmacher, Energierecht [2011], § 3 HeizkV Rn. 4).

    Daraus folgt, dass nicht die in der Abrechnungsperiode bezahlten Rechnungen, sondern die Kosten des in diesem Zeitraum tatsächlich erfolgten Verbrauchs auf die Wohnungseigentümer umzulegen sind (einhellige Meinung in Rspr. und Lit.; vgl. etwa BayOblG, NJW-RR 2003, 1666; NJW-RR 1993, 1166, 1167; OLG Hamm, ZWE 2001, 446, 448; OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; LG Hamburg, ZMR 2009, 530, 531; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 71; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 80; Jennißen, ZWE 2011, 153, 154; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., Anh. II Rn. 24; MünchKomm-BGB/Engelhard, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 17; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 206 und § 28 WEG Rn. 348 f.; Niedenführ, DWE 2005, 58, 61; Drasdo, ZWE 2002, 166, 168; für die Betriebskostenabrechnung des Vermieters BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 156/11, juris).

    Unterschiedliche Vorstellungen bestehen darüber, an welcher Stelle der Gesamtabrechnung die Abgrenzungen vorzunehmen sind, ob dies bei der Kontenentwicklung zu erfolgen hat oder in Form von Ausgleichsposten bei der Einnahmen-/Ausgabenrechnung (BayOblG, NJW-RR 2003, 1666; NJW-RR 1993, 1166, 1167; OLG Hamm, ZWE 2001, 446, 448; OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2009, 74; Merle in Bärmann, 11. Aufl., § 28 Rn. 71; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 80; Jennißen, ZWE 2011, 153, 154; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 28 Rn. 25 f.; MünchKomm-BGB/Engelhard, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 17; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 348 f.; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rn. 38).

  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

    aa) Nach teilweiser vertretener Auffassung führt ein solcher Verstoß generell nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 2001, 458, 460; BayObLG, NZM 2005, 106; LG Lübeck, ZMR 2011, 747, 748; Lammel, Heizkostenverordnung, 4. Aufl., § 3 Rn. 4 ff., 14; Bärmann/Seuß/Pflügl, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 112 Rn. 17 f.).
  • LG München I, 14.11.2011 - 1 S 4681/11

    Wohnungseigentum: Ablehnung einer Rechtsmitteleinlegung als positiver

    Auszugehen ist auch im vorliegenden Fall davon, dass die Abrechnung so lange nach dem gesetzlichen, dem in der Gemeinschaftsordnung festgelegten bzw. dem von den Eigentümern gemäß § 16 III WEG beschlossenen Verteilungsschlüssel zu erfolgen hat, bis dieser Schlüssel wirksam abgeändert wird (BayObLG NZM 1999, 908; BayObLG NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe WuM 2001, 458).

    Dies würde selbst dann gelten, wenn der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Verteilungsschlüssel nicht mit der HeizkostenV übereinstimmt, da auch in diesem Fall die Gemeinschaftsordnung nicht nichtig wäre (...OLG Karlsruhe WuM 2001, 458; OLG München v. 6.6. 2005 - 32 Wx 59/05 -nicht veröffentlicht-).Die Heizkostenverordnung ist deshalb trotz der Vorschriften der §§ 2, 3 HeizkostenV auf die Verteilung der der Heizkosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erst dann anwendbar, wenn die Wohnungseigentümer eine dahingehende Vereinbarung geschlossen oder einen dahingehenden Beschluss gemäß § 16 III WEG gefasst haben (Rieke/Schmid, Kommentar zum WEG, 3. Aufl., Rn 1 zu § 3 HeizkostenV).

  • LG Itzehoe, 23.11.2010 - 11 S 55/09

    Erfassungsgeräte nicht angebracht: Abrechnungsmaßstab?

    Dass dieser Verteilerschlüssel der HeizkostenV widerspricht, hat nicht zur Folge, dass dieser Verteilerschlüssel automatisch außer Kraft tritt (Abramenko/Heizkostenverteilung und Beschlusskompetenz nach bisherigem und künftigem Recht, ZWE 2007, 61; Staudinger/Bub, WEG, Bearb. 2005, § 16, Rdnr. 238; Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16, Rdnr. 37; OLG Karlsruhe WuM 2001, 458-460; BayObLG WuM 2004, 737 f; a. A. LG Lübeck -12 T 4/09 - Beschluss vom 26.01.2010).
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