Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 04.09.2001

Rechtsprechung
   AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4850
AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01 (https://dejure.org/2001,4850)
AG Wennigsen, Entscheidung vom 14.09.2001 - 9 C 156/01 (https://dejure.org/2001,4850)
AG Wennigsen, Entscheidung vom 14. September 2001 - 9 C 156/01 (https://dejure.org/2001,4850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 535 S. 2 BGB; § 537 Abs. 1 BGB; § 15 WEG
    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Beeinträchtigung des vertraglich bestimmten Gebrauchs der Mietsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Beeinträchtigung des vertraglich bestimmten Gebrauchs der Mietsache

  • RA Kotz

    Mietminderung aufgrund starken Rauchens einer Mitmieterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Rauchzeichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rauchende Mitmieterin berechtigt nicht zur Mietminderung - Rauchen unterfällt dem Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1
    Fehler der Mietsache/Mietminderung; Tabakrauch vom Nachbarbalkon

Papierfundstellen

  • WuM 2001, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Hannover, 31.01.2000 - 70 II 414/99

    Rauchen im Treppenhaus als Beeinträchtigung durch zweckbestimmungswidrige Nutzung

    Auszug aus AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01
    Darüber hinaus ist heute allgemein anerkannt, daß auch das sogenannte Passivrauchen gesundheitsschädlich sein kann (Vgl. etwa Jahn MedR 1989, 227 (228) BayVerfGH 40, 58 (63), sodaß beispielsweise ein Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz (BAG NJW 199, 162) sowie auf Unterlassen des Rauchens durch einen Wohnungseigentümer gem. § 15 WEG (Amtsgericht Hannover NZM 2000 520)) besteht.
  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 217/80

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots auf den Bahnsteigen der Berliner U-Bahn

    Auszug aus AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01
    Andererseits gehört das Rauchen trotz aller medizinisch begründeten Ratschläge und Warnungen zu den verbreiteten und gesellschaftlich weithin akzeptierten menschlichen Verhaltensformen, die ihrerseits unter den Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz fallen (Vgl. von Mangoldt-Klein-Starck, Grundgesetz, 3. Aufl. Art. 2 Rd.Nr. 159, Jahn MedR 189, 227 (231), vgl. auch BGHZ 79, 111 (115) [BGH 04.12.1980 - VII ZR 217/80] ).
  • BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98

    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

    Auszug aus AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01
    Zwar ist der Vermieter aus dem Mietvertrag nicht nur verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache an sich zu ermöglichen; vielmehr muß er den Mieter gegen Störungen im Gebrauch, insbesondere auch durch andere Mieter, im möglichen und zumutbaren Umfange schützen (Palandt-Putzo, BGB, 60. Aufl. 2001, § 535 Rand-Nr. 8 BayObLG MDR 1999, 1314).
  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Da Rauchen durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sei, müsse das Interesse des nichtrauchenden Mieters an einer von Tabakrauch nicht gestörten Nutzung seiner Wohnung zurücktreten (AG Bonn, NZM 2000, 33; AG Wennigsen, WuM 2001, 487).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22659
LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01 (https://dejure.org/2001,22659)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2001 - 24 S 196/01 (https://dejure.org/2001,22659)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2001 - 24 S 196/01 (https://dejure.org/2001,22659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Vermieters auf Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses; Notwendigkeit eines entsprechenden Sicherheitsinteresses; Anspruch aus aus positiver Forderungsverletzung des Mietvertrages (p.F.V.) wegen Beschädigung bzw. Abhandenkommens der Mietsache und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruch auf Kautionszahlung auch noch nach dem Ende des Mietverhältnisses

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kaution

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2001, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Saarbrücken, 19.04.1996 - 13 B S 227/95
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, behält der Vermieter seinen Anspruch auf Zahlung der Kaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er ein entsprechendes Sicherungsinteresse hat (vgl. Sternel, Mietrecht Aktuell, 3. Auflage 1996. Rdnr. 1334; LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ).

    In diesem Zusammenhang kann unberücksichtigt bleiben, dass die Beklagten einwenden, der Teppichboden sei bereits bei Einzug verschmutzt und auswechslungsbedürftig gewesen, denn im Rahmen der Kautionsklage kommt es allein auf den schlüssigen Vortrag eines Sicherungsbedürfnisses an (LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ).

    Eine Begründetheit dieser Klage ist bereits dann gegeben, wenn die Ansprüche schlüssig dargelegt sind (LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ), so dass innerhalb der Kautionsklage keine Entscheidung über die Schadensersatzansprüche getroffen wird, diese mithin auch nicht Streitgegenstand im Sinne des § 209 Abs. 1 BGB sind.

  • AG Flensburg, 02.02.1996 - 63 C 246/95
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, behält der Vermieter seinen Anspruch auf Zahlung der Kaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er ein entsprechendes Sicherungsinteresse hat (vgl. Sternel, Mietrecht Aktuell, 3. Auflage 1996. Rdnr. 1334; LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ).

    In diesem Zusammenhang kann unberücksichtigt bleiben, dass die Beklagten einwenden, der Teppichboden sei bereits bei Einzug verschmutzt und auswechslungsbedürftig gewesen, denn im Rahmen der Kautionsklage kommt es allein auf den schlüssigen Vortrag eines Sicherungsbedürfnisses an (LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ).

    Eine Begründetheit dieser Klage ist bereits dann gegeben, wenn die Ansprüche schlüssig dargelegt sind (LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ), so dass innerhalb der Kautionsklage keine Entscheidung über die Schadensersatzansprüche getroffen wird, diese mithin auch nicht Streitgegenstand im Sinne des § 209 Abs. 1 BGB sind.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1980 - 2 U 19/80
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Die Kammer schließt sich der von der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung an, dass auch die nach Rechtshängigkeit der Klage erhobene Verjährungseinrede zur Erledigung der Hauptsache führt (OLG Düsseldorf, MDR 1980, 1027 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 2 U 19/80] , OLG Frankfurt/M, MDR 1997, 1072; BGH, GRUR 1993, 769 (779 f.), a.A.: OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 38 (39) [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] f.).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Die Kammer schließt sich der von der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung an, dass auch die nach Rechtshängigkeit der Klage erhobene Verjährungseinrede zur Erledigung der Hauptsache führt (OLG Düsseldorf, MDR 1980, 1027 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 2 U 19/80] , OLG Frankfurt/M, MDR 1997, 1072; BGH, GRUR 1993, 769 (779 f.), a.A.: OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 38 (39) [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] f.).
  • AG Neuss, 02.03.2001 - 39 C 5570/00
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. März 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss - 39 C 5570/00 - wie folgt abgeändert:.
  • OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 16 U 147/96
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Die Kammer schließt sich der von der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung an, dass auch die nach Rechtshängigkeit der Klage erhobene Verjährungseinrede zur Erledigung der Hauptsache führt (OLG Düsseldorf, MDR 1980, 1027 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 2 U 19/80] , OLG Frankfurt/M, MDR 1997, 1072; BGH, GRUR 1993, 769 (779 f.), a.A.: OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 38 (39) [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] f.).
  • OLG Schleswig, 03.09.1985 - 6 U 32/85
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Die Kammer schließt sich der von der herrschenden Meinung vertretenen Auffassung an, dass auch die nach Rechtshängigkeit der Klage erhobene Verjährungseinrede zur Erledigung der Hauptsache führt (OLG Düsseldorf, MDR 1980, 1027 [OLG Düsseldorf 12.06.1980 - 2 U 19/80] , OLG Frankfurt/M, MDR 1997, 1072; BGH, GRUR 1993, 769 (779 f.), a.A.: OLG Schleswig, NJW-RR 1986, 38 (39) [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] f.).
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
    Ab diesem Zeitpunkt hatte er wieder die Sachherrschaft über die Mietsache und war in der Lage, sie auf etwaige Mängel zu untersuchen (vgl. BGHZ 98, 59 (63) [BGH 14.05.1986 - VII ZR 99/85]).
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