Rechtsprechung
BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 127/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Balkonverglasung als bauliche Veränderung oder modernisierende Instandsetzungsmassnahme ?; § 22 Abs. 1 WEG
- Judicialis
WEG § 22 Abs. 1
- archive.org
§ 22 Abs. 1 WEG
Keine Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Verglasung des Balkons
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1
Balkonverglasung in Eigentumswohnanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt eine bauliche Veränderung vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Verglasung eines Balkons; Instandhaltung; Instandsetzung; Geminschaftseigentum
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 841/00
- LG München I - 1 T 5587/01
- BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 127/01
Papierfundstellen
- WuM 2002, 164
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98
Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach …
Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 127/01
Bei den Akten befindliche Lichtbilder können eine ausreichende Beurteilungsgrundlage sein, die einen Augenschein erübrigt (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. BayObLG NZM 1998, 980 m. w. N.).Dem Beseitigungsverlangen kann zwar grundsätzlich der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden (BayObLG NZM 1998, 980 f.).
- BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98
Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches
Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 127/01
Darunter ist eine Instandsetzung zu verstehen, durch die statt der Herstellung des ursprünglichen ordnungsmäßigen Zustands der Zustand verändert wird, wobei der technischen Fortentwicklung Rechnung getragen wird (vgl. BayObLG NZM 1998, 338).
- OLG Frankfurt, 24.03.2003 - 20 W 139/02
Wohnungseigentum: Verschlechterung der Sichtverhältnisse aus einer …
Davon konnte allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Beseitigungskosten außer Verhältnis zum Beseitigungsinteresse der Antragstellerin liegen würden (…vgl. Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 22 WEG, Rz. 21 m. w. N.; vgl auch Bayerisches Oberstes Landesgericht WuM 2002, 164); hiervon kann bei der vorliegenden Sachlage keinesfalls ausgegangen werden. - BayObLG, 14.05.2003 - 2Z BR 30/03
Anspruch auf Beseitigung einer Balkonverglasung und Hinweis auf Bezugsfälle
Einem Beseitigungsverlangen kann zwar grundsätzlich nach § 242 BGB der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden (vgl. BayObLG WuM 2002, 164). - BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Anspruch auf Beseitigung einer Balkonverglasung und Hinweis auf Bezugsfälle
Dem Beseitigungsverlangen kann zwar grundsätzlich der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden (BayObLG WuM 2002, 164).