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   OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00   

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https://dejure.org/2001,3738
OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 2 Wx 116/00 (https://dejure.org/2001,3738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Verwalter; Kündigung; Eigentümerversammlung; Eigentuümerbeschluss; Verwaltervertrages; Stimmrecht; Abstimmung; Vertragstheorie

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § ... 23 Abs. 4; ; WEG § 43 ff.; ; WEG § 26; ; WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § 28; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter als Vertreter? Beschluss über Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 997
  • WuM 2002, 109
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsentscheidungen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00
    Der Senat pflichtet der wohl herrschenden Meinung bei, wonach der Verwalter das Stimmrecht von Eigentümern, die er kraft Vollmacht vertritt, auch bei der Abstimmung über seine eigene Bestellung zum Verwalter ausüben darf (BayObLG WuM 1993, 488, 489; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Dabei kann offen bleiben, ob der vom Landgericht genannte Umstand, einen Verwaltervertrag habe es nur in "einem faktischen Verhältnis mit ungesichertem Umfang" gegeben, schon deshalb unerheblich ist, weil in einem solchen Zweifelsfall ohne weiteres ein Verwaltervertrag mit dem Inhalt von Teil III § 20 Abs. 4 und 5 TE in Verbindung mit § 27 WEG zustande käme (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998).

    Insbesondere bedarf es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).

    Es ist auch kein Grund ersichtlich, der gegen die Wiederwahl der Beteiligten zu 5. spricht (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 77; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 999; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Eindeutig bejaht worden ist diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nur durch das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 997 = WuM 2002, 109 = OLGR 2002, 69; ebenso Müller, Prakt.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Ohnehin bedürfte es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. hierzu OLG Schleswig NZM 2006, 822; OLG Hamburg WuM 2002, 109; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Überprüfung ist auf Missbrauchsfälle beschränkt; ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer ist zu akzeptieren (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 144; OLG Hamburg ZWE 2002, 483).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2002 - 14 Wx 91/01

    Wohnungseigentum: Abstimmung über die Entlastung des Verwalters in der

    Zutreffend ist allerdings die Auffassung der Vorinstanzen, die Stimmabgabe des Unterbevollmächtigten für die 7 Hauptvollmachtgeber sei unwirksam gewesen: Zwar wäre - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer; die von ihnen herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg ZMR 2001, S. 997 ff. = WuM 2002, S. 109 ff. besagt nichts anderes - der Verwalter gehindert gewesen, als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer an der Abstimmung über seine eigene Entlastung teilzunehmen (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur; vgl. etwa OLG Zweibrücken, FGPrax 1998, S. 141 f., 142; Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 121 zu § 25 und Rn. 115 zu § 28, jeweils m. w. N.).
  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Zwar teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Angebote von mehreren Verwaltern eingeholt werden müssen (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).
  • LG Hamburg, 21.09.2011 - 318 S 123/11

    Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ?

    Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    bb) Zwar fand ausweislich der Einladung vom 13.04.2005 (Bl. 81 f d. A.) und der Niederschrift über die Versammlung vom 28.04.2005 (Bl. 6 f. d. A.) an diesem Tag keine Beschlussfassung über die Abberufung der Antragsgegnerin zu 2) statt, sondern - unter TOP 6 - eine Abstimmung über die Weiterbestellung der Antragsgegnerin zu 2) ab dem 01.01.2006, bei der die Antragsgegnerin zu 2) grundsätzlich nicht durch ein Stimmrechtsverbot an der Stimmabgabe gehindert war (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, zitiert nach juris Rdnr. 13).
  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 318 S 88/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines

  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 123/11

    Auslagerung der amtierenden WEG-Verwaltung auf eine neu gegründete GmbH

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