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   LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01 H   

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LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01 H (https://dejure.org/2001,8990)
LG Konstanz, Entscheidung vom 23.11.2001 - 6 S 52/01 H (https://dejure.org/2001,8990)
LG Konstanz, Entscheidung vom 23. November 2001 - 6 S 52/01 H (https://dejure.org/2001,8990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Decoder statt Parabolantenne für Deutschen aus Kasachstan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vermieters auf Beseitigung einer Parabolantenne am Fenster der Mietwohnung; Rechtsanspruch des Mieters auf Anbringung einer Einzelantenne; Schranken des Ermessens eines Vermieters; Auslegung der Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Installation einer mietereigenen Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss (deutscher Mieter aus Kasachstan)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 341
  • WuM 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Ein derartiger Anspruch ist nach der Rechtsprechung jedenfalls dann gegeben, wenn eine ausreichende Gemeinschaftsantenne nicht vorhanden ist (BayObLG, NJW 1981, 1275 = WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148] m.w. Nachw.).

    Eine Differenzierung zwischen in- und ausländischen Informationsstellen findet hierbei nicht statt (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147).

    Hierdurch ist das Eigentumsinteresse der Kl. an der optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Wohnhauses gleichfalls grundrechtlich geschützt (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148]).

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran haben, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148] u. st. Rspr.; s. z.B. BVerfG, NJW-RR 1994, 1232; WuM 1994, 365; OLG Karlsruhe, WuM 1995, 525).

    Die Kl. ihrerseits hat ein schutzwürdiges und auch von Art. 14 GG geschütztes Interesse an der Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes ihrer Hausfassade (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148]).

    Bei dieser Sachlage musste daher im konkreten Fall auch unter Berücksichtigung des wertentscheidenden Gehalts der Grundrechte und namentlich auch der besonderen Bedeutung des von Art. 5 GG in seinen verschiedenen Phasen geschützten und für die Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Ordnung wesentlichen Kommunikationsprozesses (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147; vgl. auch BVerfGE 7, 198 [218] = NJW 1958, 257), das Interesse des Bekl. zurücktreten.

  • BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Es muss sich daher z.B. ein Mieter nicht generell darauf verweisen lassen, dass er sein Informationsinteresse durch ein bestimmtes, für ihn über die Gemeinschaftsanlage zugängliches ausländisches Programm befriedigen könne, wenn ihm der Zugang zu weiteren, anderen ausländischen Programmen hierdurch nicht möglich ist (BVerfG, WuM 1994, 365; NJW 1994, 2143).

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran haben, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148] u. st. Rspr.; s. z.B. BVerfG, NJW-RR 1994, 1232; WuM 1994, 365; OLG Karlsruhe, WuM 1995, 525).

    Die Kammer hat dieses Interesse anhand der vorgelegten Lichtbilder, die ihr dessen Gewichtung gestatten, ermittelt (siehe zu diesem Erfordernis BVerfG, WuM 1994, 365).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Bei der Abwägung, ob es die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Kl. im vorliegenden Fall gebieten, dem Bekl. die Anbringung seiner Gemeinschaftsantenne zu gestatten, ist zu beachten, dass bei der Auslegung der Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, insbesondere bei der Konkretisierung von Generalklauseln wie die Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB, die jeweils betroffenen Grundrechte berücksichtigt werden müssen, damit in dieser Weise ihr wertsetzender Gehalt für die Rechtsordnung auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommt (BVerfGE 7, 198 [205f.] = NJW 1958, 257 st. Rspr.).

    Bei dieser Sachlage musste daher im konkreten Fall auch unter Berücksichtigung des wertentscheidenden Gehalts der Grundrechte und namentlich auch der besonderen Bedeutung des von Art. 5 GG in seinen verschiedenen Phasen geschützten und für die Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Ordnung wesentlichen Kommunikationsprozesses (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147; vgl. auch BVerfGE 7, 198 [218] = NJW 1958, 257), das Interesse des Bekl. zurücktreten.

  • BVerfG, 14.09.1995 - 1 BvR 1471/94

    Informationsfreiheit und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Bei der Anhörung des Bekl. im Termin vom 2.11.2001 hat die Kammer jedoch das individuelle Interesse des Bekl. an der durch eine Parabolantenne eröffneten Möglichkeit einer umfassenderen Wahl- und Informationsfreiheit und mithin das durch das angebotene Kabelfernsehen nicht befriedigte Interesse des Bekl. in seinem konkreten Gewicht ermittelt (siehe hierzu BVerfG, WM 1995, 1958).

    Die nach der Rechtsprechung des BVerfG gebotene Ermittlung dieses Interesses durch das Gericht (siehe BVerfG, WM 1995, 1958 [1959]), hat daher im vorliegenden Fall ergeben, dass diesem Belang hier kein wesentliches Gewicht zukommt.

  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Ein derartiger Anspruch ist nach der Rechtsprechung jedenfalls dann gegeben, wenn eine ausreichende Gemeinschaftsantenne nicht vorhanden ist (BayObLG, NJW 1981, 1275 = WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148] m.w. Nachw.).

    Da die Wohnung für den Mieter Mittelpunkt seiner privaten Existenz ist und er auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse, zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen ist, darf der Vermieter nach Treu und Glauben nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagen, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten könnten, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BayObLG, NJW 1981, 1275 = WuM 1981, 80 [81]; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 = WuM 1993, 525 [526]; jew. m.w. Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Da die Wohnung für den Mieter Mittelpunkt seiner privaten Existenz ist und er auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse, zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen ist, darf der Vermieter nach Treu und Glauben nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagen, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten könnten, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BayObLG, NJW 1981, 1275 = WuM 1981, 80 [81]; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 = WuM 1993, 525 [526]; jew. m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Es muss sich daher z.B. ein Mieter nicht generell darauf verweisen lassen, dass er sein Informationsinteresse durch ein bestimmtes, für ihn über die Gemeinschaftsanlage zugängliches ausländisches Programm befriedigen könne, wenn ihm der Zugang zu weiteren, anderen ausländischen Programmen hierdurch nicht möglich ist (BVerfG, WuM 1994, 365; NJW 1994, 2143).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 1478/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01
    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ein anerkennenswertes Interesse daran haben, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 [1148] u. st. Rspr.; s. z.B. BVerfG, NJW-RR 1994, 1232; WuM 1994, 365; OLG Karlsruhe, WuM 1995, 525).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    (1) Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann dem Mieter regelmäßig zugemutet werden, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht (vgl. beispielsweise LG Lübeck, NJW-RR 1999, S. 1532; LG Ellwangen, Der Wohnungseigentümer 2000, S. 146; LG Köln, WuM 2001, S. 235; LG Wuppertal, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2001, S. 747 ; LG Konstanz, WuM 2002, S. 210; AG Tiergarten, Grundeigentum 2000, S. 814; AG Hannover, Der Wohnungseigentümer 2004, S. 165).

    Die Anschaffungskosten für einen Digital-Receiver sind ähnlich hoch wie die Kosten für die Anschaffung und die fachmännische Installation einer Parabolantenne (vgl. LG Konstanz, WuM 2002, S. 210).

  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Der Vermieter hat seinerseits insofern nämlich auch ein schutzwürdiges und von Artikel 14 GG geschütztes Interesse an der Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes seiner Hausfassade ( LG Konstanz , NZM 2002,Seiten 341 f. = WuM 2002,Seiten 210 f.; LG Potsdam , Urteil vom 11.10.2007, Az.: 11 S 223/06; LG Potsdam , Urteil vom 24.07.2008, Az.: 11 S 204/07 ).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03

    Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch

    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann dem Mieter regelmäßig zugemutet werden, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht (vgl. beispielsweise LG Lübeck, NJW-RR 1999, S. 1532; LG Ellwangen, Der Wohnungseigentümer 2000, S. 146; LG Köln, WuM 2001, S. 235; LG Wuppertal, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2001, S. 747 ; LG Konstanz, WuM 2002, S. 210; AG Tiergarten, Grundeigentum 2000, S. 814; AG Hannover, Der Wohnungseigentümer 2004, S. 165).

    Die Anschaffungskosten für einen Digital-Receiver sind ähnlich hoch wie die Kosten für die Anschaffung und die fachmännische Installation einer Parabolantenne (vgl. LG Konstanz, WuM 2002, S. 210).

  • LG München I, 11.07.2005 - 1 T 17467/04

    Beseitigung einer auf dem Balkon angebrachten Parabolantenne zum Zweck des

    Nach der fächgerichtlichen Rechtsprechung im Mietrecht kann dem Mieter regelmäßig zugemutet werden, eine Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht (vgl. beispielsweise LG Lübeck, NJW-RR 1999, 1532 [LG Lübeck 29.12.1998 - 6 S 206/97] ; LG Ellwangen, WE 2000, 146; LG Köln, WuM 2001, 235 [LG Köln 14.02.2001 - 10 S 314/00] ; LG Wuppertal, ZMR 2 001, 747; LG Konstanz, WuM 2002, 210 [LG Konstanz 23.11.2001 - 6 S 52/01 H] ; AG Tiergarten, Grundeigentum 2000, 814; AG Hannover, WE 2004, 165) .

    D.ie Anschaffungskosten für einen Digital-Receiver sind ähnlich hoch wie die Kosten für die Anschaffung und die fachmännische Installation einer Parabolantenne (vgl. BverfG, a.a.O., LG Konstanz, WuM 2002, 210 [LG Konstanz 23.11.2001 - 6 S 52/01 H] ).

  • AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07

    Wohnraummiete: Beseitigungsanspruch gegen einen Mieter ausländischer Herkunft bei

    Den günstigsten Zugang jedenfalls muss der Vermieter dem Mieter nicht stellen, vgl. LG Konstanz, NZM 2002, 341.
  • LG Konstanz, 08.09.2006 - 11 S 52/06

    Antenne trotz Breitbandkabels?

    Bei dieser Sachlage ist unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Klägerin den Beklagten zuzumuten, die Kabelanlage als Zugang zu Programmen in türkischer Sprache zu nutzen (vgl. Bundesverfassungsgericht, a. a. O; LG Konstanz, Entscheidung vom 23.11.2001, Az.: 6 S 52/01 H).
  • AG Hamburg-Altona, 20.01.2009 - 316 C 275/08
    Des Weiteren gab es bereits vor dem Jahr 2005 fachgerichtliche Entscheidungen dahingehend, dass dem Mieter regelmäßig zugemutet werden könne, die Kabelanlage statt einer Parabolantenne zu nutzen, wenn auf diese Weise der Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters bestehe (vgl. LG Lübeck, Urt.v. 29.12.1998, NJW-RR 1999, S. 1532 [LG Lübeck 29.12.1998 - 6 S 206/97] f; LG Konstanz, Urt.v. 23.11.2001, WuM 2002, S. 210, zitiert nach juris ).
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