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   OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02   

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https://dejure.org/2002,5745
OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02 (https://dejure.org/2002,5745)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.09.2002 - 9 U 44/02 (https://dejure.org/2002,5745)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. September 2002 - 9 U 44/02 (https://dejure.org/2002,5745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überhitzung von Räumen als Mangel der Mietsache; Auftreten nur in den Sommermonaten ; Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung ; Notwendigkeit vorheriger Abmahnung; Ausspruch der Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate ; Behebbarkeit des Mangels; Bereitschaft des ...

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § ... 242; ; BGB § 284 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 535 S. 2 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 S. 3 a.F.; ; BGB § 544 a.F.; ; BGB § 556 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung vor Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung der Räume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Winter wegen überhitzter Räume gekündigt - Fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Mangel zu beheben und der Vermieter dazu bereit ist

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Überhitzung der Mieträume

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietmängel müssen gesundheitsgefährdend sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrags im Winter wegen Gesundheitsgefahr aufgrund drohender Überhitzung im Sommer ohne vorherigen Versuch der Abhilfe unzulässig - Unzulässigkeit der Kündigung wegen Abwendbarkeit der Gesundheitsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 144/85

    Pflicht des Mieters zur Entrichtung des Mietzinses während der Beseitigung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02
    Auf die Frage, ob in den Sommermonaten des Jahres 1998 für die Mitarbeiter der Beklagten tatsächlich (erneut) eine erhebliche Gesundheitsgefährdung wegen Überhitzung der Büroräume drohte, kommt es daher ebensowenig an wie auf die im Berufungsverfahren aufgeworfene Problematik (vgl. Berufungsbegründung S. 3 - 4, Bl. 58 f. II), ob die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mieters grundsätzlich die Angabe des konkreten Kündigungsgrundes gegenüber dem Vermieter voraussetzt (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 432, 433).
  • OLG Koblenz, 12.05.1992 - 3 U 1765/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02
    Zudem ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 544 BGB a. F. ausnahmsweise dann nicht möglich ist, wenn der Umstand, von dem die Gesundheitsgefährdung ausgeht, ohne Weiteres zu beheben und der Vermieter zur sofortigen Abhilfe bereit ist (RGZ 88, 168, 170; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228, 1229; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV, Rn. 156; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Auf., § 544 BGB Rn. 5), was notwendigerweise voraussetzt, dass dem Vermieter eine entsprechende Gelegenheit zur Abhilfe gegeben worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 94/99

    Zur Umlagefähigkeit von Beleuchtungskosten, Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02
    Aufgrund der nicht verlangten und daher nicht erfolgten Einsichtnahme ist die Beklagte gehindert, die Höhe der angefallenen Nebenkosten mit Erfolg zu bestreiten (OLG Düsseldorf NZM 2000, 762; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 535 Rn. 99).
  • RG, 21.03.1916 - III 408/15

    40. BGB. § 544.

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02
    Zudem ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 544 BGB a. F. ausnahmsweise dann nicht möglich ist, wenn der Umstand, von dem die Gesundheitsgefährdung ausgeht, ohne Weiteres zu beheben und der Vermieter zur sofortigen Abhilfe bereit ist (RGZ 88, 168, 170; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228, 1229; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV, Rn. 156; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Auf., § 544 BGB Rn. 5), was notwendigerweise voraussetzt, dass dem Vermieter eine entsprechende Gelegenheit zur Abhilfe gegeben worden ist.
  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

    a) Nach dem bis zum 31. August 2001 geltenden § 544 BGB aF konnte der Mieter im Falle einer erheblichen Gesundheitsgefährdung allerdings grundsätzlich sofort kündigen, also ohne dem Vermieter zuvor den Mangel angezeigt oder eine Abhilfefrist gesetzt zu haben; eine Ausnahme war nur für den Fall anerkannt, dass der Vermieter den beanstandeten Zustand leicht beheben konnte und dem Mieter ein kurzzeitiges Zuwarten zuzumuten war (OLG Naumburg WuM 2003, 144; OLG Düsseldorf WuM 2002, 267; jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 17.06.2003 - 9 U 82/01

    Zur Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags über

    Ob einer Kündigung auch wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine Abmahnung vorausgehen muss, wenn die Kündigung bei Überhitzung von Räumen außerhalb der Sommermonate erfolgt (Senat, Urteil vom 24.9.2002 - 9 U 44/02 - [W&M 2003, 144]), kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.
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