Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 13.12.2002

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02   

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https://dejure.org/2003,824
BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02 (https://dejure.org/2003,824)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2003 - VIII ZR 244/02 (https://dejure.org/2003,824)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02 (https://dejure.org/2003,824)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses - Zum Stellen eines geeigneten und zumutbaren Ersatzmieters durch den Mieter - Beweislast bei Ablehnung eines Mietinteressenten durch den Vermieter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachmieter - Zumutbarkeit und Eignung - Einverständniserklärung Vermieter

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Nachmieter; Mietzinsberechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl eines Nachmieters; Ersatzmieter

  • Judicialis

    BGB § 535

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachmieter abgelehnt - Wer trägt die Beweislast?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alleinstehender mit Kind als Nachmieter zumutbar? - Vermieterin will Mieter nicht aus dem Mietvertrag entlassen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters beim Zeitmietvertrag

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Nachmieter mit Kind ist zumutbar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nachmieter mit Kind ist nicht "unzumutbar"

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1246
  • MDR 2003, 562
  • NZM 2003, 277
  • ZMR 2003, 413
  • WuM 2003, 204
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02
    Da er über bessere eigene Kenntnisse als der Vormieter in bezug auf die maßgeblichen Umstände verfügt, ist er zu einem substantiierten Gegenvorbringen gehalten (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98, NJW 1999, 1404 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02
    Der Revisionsrichter kann die Entscheidung des Berufungsgerichts regelmäßig nur darauf überprüfen, ob das Gericht den Rechtsbegriff verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889 unter I, 2 b; Senatsurteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443 unter II, 1 b).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 129/92

    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter fristloser Kündigung der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02
    Der Revisionsrichter kann die Entscheidung des Berufungsgerichts regelmäßig nur darauf überprüfen, ob das Gericht den Rechtsbegriff verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889 unter I, 2 b; Senatsurteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443 unter II, 1 b).
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 430/97

    Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen

    Auszug aus BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02
    Die Revision hat nicht angegeben, was sie auf den vermißten Hinweis hin zu den Bedingungen vorgetragen hätte, zu denen der Mietvertrag mit dem Zeugen D. hätte geschlossen werden können (BGH, Urteil vom 6. Mai 1999 - IX ZR 430/97 unter 1 c m.w.Nachw.; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 551 Rdnr. 11).
  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

    Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen

    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger einen von der Beklagten gestellten, geeigneten und zumutbaren Nachmieter trotz eines berechtigten Interesses der Beklagten an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses abgelehnt hätte und aus diesem Grunde seinen Anspruch auf Zahlung der Miete verloren haben könnte (§ 242 BGB; vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448, unter II 1 c; Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246, unter II A 1; BGHZ 155, 178, 189; OLG Hamm WuM 1995, 577; OLG Karlsruhe WuM 1981, 173; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Nach § 542 Rdnr. 10 ff., 34).
  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden

    a) Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Mieter, der sich vorzeitig aus seinem Mietverhältnis lösen will, seine Entlassung aus dem Mietverhältnis im Einzelfall dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt und ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3780 Rn. 23; vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 28; vom 18. Juni 2003 - VIII ZR 240/02, NJW 2003, 2739 unter 3 c bb; vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 197/88, NJW-RR 1990, 432 unter 3 c aa [zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Nichtvornahme eines Deckungsgeschäfts durch einen Kreditgeber]).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Berufungsgerichts regelmäßig nur darauf überprüfen, ob das Gericht den Rechtsbegriff verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246; Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443).
  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2003, S. 1246; BGH, WuM 2003, S. 204) kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran " ein berechtigtes Interesse " hat und dem Vermieter " einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter (Nachmieter) stellt.

    Es ist also eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatrichter ein nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum vorbehalten ist (BGH, NJW 2003, S. 1246).

  • KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in

    Zwar kann es so liegen, dass Vermieter und Mieter sich bindend auf die Entlassung des Mieters unter der Bedingung der Stellung eines geeigneten Nachmieters einigen (vgl. zum Wohnraummietrecht BGH NJW 2003, 1246, 1247, wobei es dort so lag, dass auch ein nach § 242 BGB einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung begründendes Interesse des Mieters vorlag; OLG Koblenz ZMR 2002, 344 und OLG Rostock MDR 2010, 1045, jeweils zum Gewerbemietverhältnis).
  • KG, 16.06.2014 - 8 U 29/14

    Geschäftsraummiete: Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis nach gerichtlicher

    Mit Urteil vom 22.1.2003 - VIII ZR 244/02 - (NJW 2003, 1246, Tz. 16) hat der BGH in einem Fall, in dem die Vorauszahlungen für einen Abrechnungszeitraum teilweise gezahlt waren, gebilligt, dass der Vermieter die Bruttomiete geltend macht, auf die darin enthaltenen Nebenkostenvorauszahlungen die nach seiner Abrechnung geschuldeten Nebenkosten anrechnet und den zugunsten des Beklagten verbleibenden Saldo mit der geschuldeten Nettomiete verrechnet; dadurch werde der Mieter im Ergebnis nicht schlechter gestellt als bei einer isolierten Nebenkostenabrechnung, weil der überschießende Betrag ihm auf jeden Fall gut gebracht wird.
  • LG Mannheim, 03.06.2009 - 4 S 5/09

    Anspruch auf Aufhebungsvertrag?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat und dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt (vgl. BGH, NJW 2003, 1246).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19

    Anpassung der Mietnebenkostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform

    Er kann weiterhin die Bruttomiete verlangen, wenn er auf die darin enthaltenen Vorauszahlungen die nach ihrer Abrechnung enthaltenen Nebenkosten anrechnet und den zugunsten des Mieters verbliebenen Saldo mit der Nettomiete verrechnet (BGH WuM 2003, 204).
  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 5 U 197/03

    Stellung eines Nachmieters

    Das gilt allgemein kraft Gesetzes, wobei noch ein berechtigtes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hinzutreten muss, und ebenso dann, wenn die Parteien eine dahingehende Vereinbarung getroffen haben (BGH NJW 2003, 1246 = MDR 2003, 562).
  • LG Osnabrück, 25.09.2018 - 1 S 132/18

    Vorzeitige Mietvertragsbeendigung über Kaffeevollautomaten

    Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter nämlich nicht die Aufhebung des Mietverhältnisses verlangen (vgl. OLG Rostock in MDR 2012, 1045 ff.; Bieber in MünchKommBGB, 7. Auflage, § 537, Rdnr. 12) auch dann nicht, wenn er einen adäquaten Nachmieter stellt, vgl. BGH in NJW 2003, 1246 ff.

    Dies setzt indessen voraus, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, welches das Interesse des Vermieters am Erhalt des Vertrags überwiegt, und der Ersatzmieter geeignet sowie zumutbar ist, vgl. BGH in NJW 2003, 1246 ff.

  • OLG Rostock, 14.01.2010 - 3 U 50/09

    Pflicht des Vermieters von Gewerberaum zur Entlassung des Mieters gegen

  • LG Hamburg, 03.07.2008 - 412 O 9/08

    - Hamburg-Mannheimer 11 -, AA des VV, Anrechenbarkeit der Altersversorgung,

  • OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 19 U 179/07

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken:

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 U 25/19

    Mietzins und Nutzungsentschädigung aus einem Mietverhältnis über Gewerberäume

  • LG Dresden, 07.08.2020 - 3 S 359/19

    Echte oder unechte Nachmieterklausel?

  • KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

  • LG Hildesheim, 03.06.2005 - 7 S 41/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer vertraglich vereinbarten

  • LG Hamburg, 28.11.2014 - 412 HKO 70/09

    Schadensersatzklage des Versicherungsvertreters nach fristloser Kündigung:

  • AG Wetzlar, 09.05.2006 - 38 C 1639/05
  • AG Bad Säckingen, 09.05.2022 - 10 C 203/20

    Nachmieterklausel bei wechselseitigem Kündigungsverzicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 295/08
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 10 U 171/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermieters gegenüber einem ehemaligen Mieter

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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 13.12.2002 - 2 S 401/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17574
LG Mönchengladbach, 13.12.2002 - 2 S 401/01 (https://dejure.org/2002,17574)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13.12.2002 - 2 S 401/01 (https://dejure.org/2002,17574)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 2 S 401/01 (https://dejure.org/2002,17574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerhaftung für alle Verpflichtungen bei gemeinsamen Abschluss eines Mietvertrages ; Ausgleichsverpflichtung im Innenverhältnis bei Gesamtschuldnerhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau verließ das Haus Als Mitmieterin muss sie trotzdem weiterhin Miete zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
  • WuM 2003, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 04.01.2007 - 9 U 18/06

    Auszug eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe aus der gemeinsam angemieteten

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dass für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der Mietwohnung eine Ausgleichspflicht gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auch dann besteht, wenn der verbleibende Ehegatte nach deren Ablauf die Wohnung weiterhin nutzt (so LG Mönchen-Gladbach, WuM 2003, 204; LG Hannover, FamRZ 2002, 29, 30), dürfte dem nicht zu folgen sein.
  • VG Kassel, 15.09.2004 - 7 E 1541/02

    Sozialhilfe für Mietkosten bei Erstattungsanspruch nach Auszug des Ehegatten.

    Nach überwiegender Rechtsprechung besteht im Falle eines Auszugs eines Ehegatten aus der gemeinsam angemieteten Wohnung ein Ausgleichsanspruch des verbleibenden Ehegatten gem. § 426 Abs. 1 BGB, jedenfalls solange, bis das Mietverhältnis frühestmöglich gekündigt werden kann (vgl. z.B. LG Mannheim, Urt. v. 25.10.1972, - 6 S 34/72 -, MDR 1973, 228 ff; LG Mönchengladbach, Urt. v. 13.12.2002, - 2 S 401/01 - LG Hannover, Urt. v. 08.03.201, - 3 S 1562/00 - 101, 3 S 1562/00 -, FamRZ 2002, 29 f).
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