Weitere Entscheidung unten: AG Meppen, 20.09.2002

Rechtsprechung
   AG Rheine, 04.03.2003 - 4 C 668/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23513
AG Rheine, 04.03.2003 - 4 C 668/02 (https://dejure.org/2003,23513)
AG Rheine, Entscheidung vom 04.03.2003 - 4 C 668/02 (https://dejure.org/2003,23513)
AG Rheine, Entscheidung vom 04. März 2003 - 4 C 668/02 (https://dejure.org/2003,23513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung des Wohnung eines Mieters; Besichtigungsbefugnis bei einer Tierhaltung trotz Verbot der Tierhaltung laut Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zutrittsrecht bei unerlaubter Tierhaltung

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Betretungsrecht bei Verdacht einer unzulässigen Tierhaltung

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 535 BGB
    Besichtigungsrecht des Vermieters; Überprüfung des vertragsgerechten Mietgebrauchs (Tierhaltung)

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem

    Vor diesem Hintergrund kann dem Vermieter von Wohnraum entgegen einer Auffassung, die teilweise in der Instanzrechtsprechung (LG Stuttgart, ZMR 1985, 273, LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 2-11 S 146/12, BeckRS 2013, 06643; AG Münster WuM 2009, 288; AG Saarbrücken, ZMR 2005, 372; AG Rheine, WuM 2003, 315; vgl. auch LG Tübingen, GE 2008, 1055 zur Gewerberaummiete) und der Literatur (Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. § 535 Rn. 82; Erman/Lützenkirchen, BGB, 13. Aufl., § 535 Rn. 76; Krämer/Schüller in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., III. A Rn. 2720; Hannemann/Wiegner/Kühn, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 15 Rn. 132) vertreten wird, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von ein bis zwei Jahren zu besichtigen.
  • AG Alsfeld, 18.12.2020 - 30 C 73/20

    Verdacht auf illegale Hundehaltung begründet Besichtigungsrecht

    Die unstreitige Hundehaltung durch die Beklagte begründet konkrete Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, die einen hinreichenden sachlichen Grund für ein Besichtigungs- und Betretungsrecht des Klägers darstellt (vgl. auch AG Rheine BeckRS 2003, 30920382; ferner zum Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung als sachlichen Grund - wenn auch im konkreten Fall verneinend - AG Ibbenbüren, BeckRS 1998, 30988330; Bub/Treier, Hdb. Geschäfts- und Wohnraummiete, Kap. III. Rn. 2720).

    Da der Kläger nur ein einmaliges Besichtigungsrecht ohne Vornahme von Arbeiten geltend macht und damit die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs gering ist, setzt das Gericht diesen entsprechend einer monatlichen Nettokaltmiete auf 420, 00 Euro fest (vgl. auch AG Rheine BeckRS 2003, 30920382).

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Rechtsprechung
   AG Meppen, 20.09.2002 - 3 C 960/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21483
AG Meppen, 20.09.2002 - 3 C 960/02 (https://dejure.org/2002,21483)
AG Meppen, Entscheidung vom 20.09.2002 - 3 C 960/02 (https://dejure.org/2002,21483)
AG Meppen, Entscheidung vom 20. September 2002 - 3 C 960/02 (https://dejure.org/2002,21483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Kosten für die Auswechslung des Haustürschlosses ; Vorliegen eines Verstoßes gegen mietvertragliche Vereinbarungen durch Übergabe eines Schlüssel für die Hauseingangstür an die Postbotin

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Kosten für die Auswechslung des Haustürschlosses ; Vorliegen eines Verstoßes gegen mietvertragliche Vereinbarungen durch Übergabe eines Schlüssel für die Hauseingangstür an die Postbotin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin überlässt der Postbotin den Hausschlüssel - Kein Grund für den Vermieter, ein neues Türschloss einzubauen

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 535, 280 BGB
    Auswechslung des Türschlosses; Schlüsselüberlassung an den Postboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 315
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