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   LG Ravensburg, 25.10.2001 - 6 S 130/01   

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https://dejure.org/2001,22488
LG Ravensburg, 25.10.2001 - 6 S 130/01 (https://dejure.org/2001,22488)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 25.10.2001 - 6 S 130/01 (https://dejure.org/2001,22488)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 6 S 130/01 (https://dejure.org/2001,22488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Räumung einer Mietwohnung; Wirksamkeit der Kündigungen des Mietvertrags; Nichtaufklärung über die Begründung des Eigenbedarfs bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2003, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Andere, überwiegend im Schrifttum anzutreffende Stimmen nehmen einen etwas restriktiveren Standpunkt ein und bejahen mit unterschiedlichen Nuancen einen Rechtsmissbrauch nur dann, wenn bei Abschluss des Mietvertrags konkrete (greifbare) Anhaltspunkte für einen künftigen Eintritt eines Eigenbedarfs vorlagen, aufgrund derer der Vermieter einen solchen bei vorausschauender Planung hätte in Erwägung ziehen müssen (LG Ravensburg, WuM 2003, 332; AG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2004 - 23 C 0363/03, juris Rn. 16; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. IV Rn. 145 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XI 159 und Rn. 162; Barthelmess, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, 5. Aufl., § 564b BGB aF Rn. 72; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., § 573 BGB Rn. 138; MünchKommBGB/Häublein, 6. Aufl., § 573 Rn. 79; Lützenkirchen/Lützenkirchen, Mietrecht, 2013, § 573 BGB Rn. 81, 85; Köhler/Kossmann/Meyer-Abich, Handbuch der Wohnraummiete, 7. Aufl., § 117 Rn. 21; Benedicter, GE 2014, 976, 978; ähnlich auch LG Frankfurt am Main, WuM 2007, 635, 637).
  • AG Grünstadt, 19.04.2013 - 3 C 273/12

    Eigenbedarf absehbar: Vermieter muss neue Mieter informieren!

    (vgl. LG Ravensburg, Urt. v. 25.10.2001 - 6 S 130/01).
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