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   BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 124/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17315
BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 124/02 (https://dejure.org/2003,17315)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2Z BR 124/02 (https://dejure.org/2003,17315)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2Z BR 124/02 (https://dejure.org/2003,17315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Begründetheit einer sofortigen Beschwerde wegen Verkennens der Bedeutung eines nicht für ungültig erklärten Beschlusses über eine falsche und nicht verrechnete Jahresabrechnung gegenüber Wohnungseigentümern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 5 § 45 Abs. 2
    Verfahrensgegenstand bei Ansprüchen aus verschiedenen Abrechnungen - Einwendungsausschluss im Zahlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 587
  • WuM 2003, 353
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 124/02
    Der nicht für ungültig erklärte Abrechnungsbeschluss bindet die Wohnungseigentümer auch dann, wenn er materiell unrichtig ist (BayObLG NZM 2002, 743 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Klage einer BGB -Gesellschaft mit einem im

    Über die Fälle inkorrekter Entscheidung hinaus kommt es daher immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (BGH, WuM 2005, 25, 26; WuM 2003, 353).
  • LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch

    Andererseits ist wiederholt auch von der Kammer selbst entschieden worden, dass durch die Bestandskraft von Genehmigungsbeschlüssen über Jahresabrechnungen die weitere Rechtsverfolgung einzelner Wohnungseigentümer abgeschnitten wird, soweit sie auf angeblich unberechtigte Ausgabenpositionen gestützt wird (so auch BayObLG WuM 2003, 353).
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