Rechtsprechung
   BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4190
BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03 (https://dejure.org/2003,4190)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 2Z BR 8/03 (https://dejure.org/2003,4190)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 2Z BR 8/03 (https://dejure.org/2003,4190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entlastung des Verwalters ordnungsgem. Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung; Eigentümerbeschluss über Entlastung des Verwalters; Bestellung eines Verwaltungsbeirats mit 21 Mitgliedern; Änderung einer Teilungserklärung durch langjährige Übung; Verpflichtung des Verwalters zur ...

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 13 UR II 61/01
  • LG Regensburg - 7 T 132/02
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 760
  • WuM 2003, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03
    Zur Vollständigkeit der Abrechnung gehört es auch, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist (BayObLGZ 1989, 310./314).

    Im vorliegenden Fall ist der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters auch deshalb für ungültig zu erklären, weil der Verwalter seiner Verpflichtung zur Erstellung der Abrechnung wegen der fehlenden Angaben zum Girokonto noch nicht vollständig nachgekommen ist (BayObLGZ 1989, 310, 314/315).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass bei der Teilungserklärung nur auf Wortlaut und Sinn des im Grundbuch Eingetragenen abzustellen ist, wie es sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03
    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar (BayObLGZ.1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 20.3.2003 - 2Z BR 12/03).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03
    Der Senat hat am 19.12.2002 (BayObLGZ 2002, 417 = NJW 2003, 1328) entschieden, dass ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (zustimmend Greiner WE 2003, 54, 78, 102; a.A. Niedenführ NZM 2003, 305; Gottschalg NJW 2003, 1293).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03
    Die fehlenden Angaben sind vielmehr nachholbar (BayObLGZ.1989, 310/314; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 20.3.2003 - 2Z BR 12/03).
  • BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme

    Das ändert allerdings nichts daran, dass die Besetzung des Beirats mit nur zwei Mitgliedern rechtsfehlerhaft und daher anfechtbar ist (LG Konstanz NZM 2003, 812; Hogenschurz in Jennißen, WEG, § 29 WEG Rdn. 17; Merle in Bärmann, aaO, § 29 Rdn. 11 u. 16; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 29 Rdn. 12 m.w.N.; Bub, ZWE 2002, 7, 8 f.;vgl. auch BayObLG WuM 2003, 527 f.).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und inzwischen fast einhelliger Meinung (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. 2002 § 28 Rn. 48 m. w. N.) ist eine Jahresabrechnung dann ordnungsgemäß, wenn sie alle in dem betreffenden Abrechnungsjahr vorgenommenen Ausgaben und empfangenen Einnahmen erfasst und gegenüberstellt.

    (5) Zur Vollständigkeit der Abrechnung gehört es schließlich, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

    Die fehlenden Angaben sind grundsätzlich nachholbar (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung muss ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums ( BGH NJW 2003, 3554; BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; ZMR 1997, 323; BayObLG - 08.05.2003, 2Z BR 8/03; OLG Köln OLGR Köln 2001, 267), insbesondere der Instandhaltungsrücklagen und die Zinserträge , ausweisen (BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG WuM 1989, 530, 531; BayObLG WuM 1994, 568, 569), um zu überprüfen, ob Geld gewinnbringend angelegt wurde und ob die Rücklagen für zukünftige Maßnahmen ausreichen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 323).

    cc.) Selbst wenn man mit dem Amtsgericht davon ausginge, dass die Verwalterin nur eine Ergänzung der Abrechnung schuldete, entspricht die Entlastung nicht ordnungsgemäßer Verwaltung (OLG Düsseldorf, NZM 2007, 165; BayObLG ZMR 2003, 760).

  • OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06

    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme

    Sie muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für den Abrechnungszeitraum enthalten (BayObLG ZMR 2003, 760/761) und klaren Aufschluss über die Verwendung der gemeinschaftlichen Gelder und die Veränderung des liquiden Vermögens der Wohnungseigentümer zum Ende des Abrechnungszeitraums geben (Staudinger/Bub (2005) WEG § 28 Rn. 13).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

    Zwar ist die von der weiteren Beteiligten zu 2 erstellte Abrechnung unvollständig, da der Stand der gemeinschaftlichen Konten nicht ausgewiesen ist (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

    b) Der Senat möchte gleichwohl die Eigentümerbeschlüsse über die Entlastung der weiteren Beteiligten zu 2 für ungültig erklären, da er der Auffassung ist, dass ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BayObLGZ 2002, 417 = NJW 2003, 1328; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

  • LG Berlin, 19.10.2012 - 55 S 346/11

    Jahresabrechnung: Kontoendbestand muss nachvollziehbar sein!

    Fehlen Angaben, muss die Abrechnung jedenfalls insgesamt verständlich und nachvollziehbar sein (Beschluss des BayObLG vom 08.05.2003 - 2 Z BR 8/03 -, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    (2) Soweit die Antragsgegner einwenden, eine Instandhaltungsrücklage sei in die konkrete Jahresabrechnung deshalb nicht aufzunehmen, weil eine solche nicht vorhanden gewesen sei (vgl. BayObLG ZMR 2003, 760 ), folgt dem der Senat nicht.
  • KG, 06.04.2005 - 24 W 13/03

    Wohnungseigentum: Umlageschlüssel bei Abschluss eines gemeinschaftlichen

    Die fehlende Bestandsrechnung ist vielmehr nachholbar (BayObLG ZMR 2003, 760 m.w.N.).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung muss ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums ( BGH NJW 2003, 3554; BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG ZMR 2004, 50; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; ZMR 1997, 323; BayObLG - 08.05.2003, 2Z BR 8/03; OLG Köln OLGR Köln 2001, 267), insbesondere der Instandhaltungsrücklagen und die Zinserträge, ausweisen (BayObLG - 2Z BR 58/04 - 30.06.04; BayObLG WuM 1989, 530, 531; BayObLG WuM 1994, 568, 569), um zu überprüfen, ob Geld gewinnbringend angelegt wurde und ob die Rücklagen für zukünftige Maßnahmen ausreichen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 323).
  • AG Berlin-Tiergarten, 08.10.2009 - 10 C 127/09
    Eine solche ergäbe sich auch nicht schon aus einer jahrelang abweichendenÜbung (vgl. BayObLG, ZMR 2003, 760), von der vorliegend angesichts eines Zeitraums von vier Jahren ohnehin nicht ausgegangen werden könnte.
  • AG Nürnberg, 28.11.2003 - 1 UR II 186/03

    Mehrheitsbeschluss über eine nicht dem Mehrheitsprinzip unterworfene

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht