Weitere Entscheidung unten: LG Wiesbaden, 29.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1623
BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,1623)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2004 - VIII ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,1623)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03 (https://dejure.org/2004,1623)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebskosten für die Gartenpflege auch ohne Gartennutzungsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umlegung von Gartenpflegekosten in der Nebenkostenabrechnung bei nicht vorliegender Berechtigung der Mieter zur Gartenbenutzung; Eignung einer gepflegten Gartenfläche zur Verbesserung der Wohnqualität; Beteiligung der anderen Mieter an den Gartenpflegekosten eines einer ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Betriebskostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gartenpflegekosten sind umlagefähige Betriebskosten

  • Judicialis

    II. BV § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II. BV § 27 Abs. 1
    Umlagefähigkeit der Kosten der Gartenpflege

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen auch für nicht genutzten Garten zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Garten nicht genutzt - Muss der Mieter trotzdem zahlen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter legt Kosten der Gartenpflege um - Dafür müssen alle Mieter anteilig zahlen, auch wenn sie den Garten nicht benutzen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Pflegekosten gemeinschaftlicher Gartenflächen

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 545 (Ls.)
  • WuM 2004, 399
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Das gilt ebenso wie für die Kosten eines Aufzugs etwa für die Kosten einer Gemeinschaftsantenne, die Kosten der Beleuchtung von Eingang und Treppenhaus, die Kosten der Reinigung dieser Bereiche oder die Kosten der Gartenpflege (vgl. zu letzteren Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399).
  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige

    Es ist jedoch anerkannt, dass an Kosten für Einrichtungen, die einzelnen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind, die "ausgeschlossenen" Mieter nicht beteiligt werden dürfen (Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399, unter II 2, für Gartenflächen; KG, GE 2005, 1424, 1425, für Heizungsanlagen; OLG Düsseldorf, DWW 2000, 54, für Aufzugsanlagen; MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 556a Rdnr. 8; Ehlert, in: Bamberger/ Roth, 2. Aufl., § 556a Rdnr. 13).
  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20

    Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums als

    a) Diese Vorschrift umfasst die Kosten der Pflege von - wie vorliegend - zum Wohnanwesen gehörenden, gemeinschaftlichen Gartenflächen, die nicht dem Vermieter oder anderen Mietern zur alleinigen oder der Öffentlichkeit zur allgemeinen Nutzung überlassen sind, unabhängig davon, ob der Mieter diese Gartenfläche auch tatsächlich nutzt (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03, WuM 2004, 399 unter II 1 und 2; vom 10. Februar 2016 - VIII ZR 33/15, NJW 2016, 1439 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 29.04.2004 - 2 S 112/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20741
LG Wiesbaden, 29.04.2004 - 2 S 112/03 (https://dejure.org/2004,20741)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2 S 112/03 (https://dejure.org/2004,20741)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. April 2004 - 2 S 112/03 (https://dejure.org/2004,20741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe der Wohnung infolge der Anfechtung des Mietvertrages; Feststellung der Bonität der Mieterin im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung bei falscher Selbstauskunft des Mieters?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertrag erschwindelt? - Mieter gab falsche Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung trotz falscher Selbstauskunft

Besprechungen u.ä.

  • mhmmuenchen.de PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Selbstauskunft - Der gläserne Mieter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98
    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.04.2004 - 2 S 112/03
    Ergänzend weist das Berufungsgericht daraufhin, dass zutreffender Rechtsauffassung zu Folge bei einer Anfechtung im Mietrecht auch soziale Belange mit zu berücksichtigen sind, so dass es - selbst bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer arglistigen Täuschung gem. § 123 BGB - jedenfalls ab Bezug der Mieträume darauf ankommt, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses infolge der Pflichtverletzung des Mieters (hier: unrichtige Auskunft bezüglich der Angaben zur Bonität/ verschwiegene Mitteilung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) zumutbar ist oder nicht (vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1242; LG Wuppertal WuM 1999, 39 [LG Wuppertal 17.11.1998 - 16 S 149/98] ).
  • LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07

    Mietvertrag: Anfechtung wegen einer Falschauskunft des Mietinteressenten

    Zwar wird vertreten, dass falsche Angaben bei Abschluss des Mietvertrages für die Belange des Vermieters unerheblich seien, falls die Mieter die Mietkaution sofort gezahlt hätten und mit den monatlichen Mietzinsen nicht in Rückstand geraten seien (AG Rendsburg a.a.O.; LG Wiesbaden WuM 2004, 399); eine entsprechende Behauptung haben die Beklagten auch in erster Instanz aufgestellt.
  • LG Freiburg, 12.10.2018 - 3 S 98/18

    Wohnraummietvertrag: Arglistanfechtung bei widersprüchlichen Angaben des

    Die Anfechtung eines Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung ist vielmehr auch nach Überlassung der Mieträume neben der Kündigung zulässig (LG Wiesbaden, Urt. v. 29.04.2004 - 2 S 112/03; Staudinger/Singer/Finckenstein [2017] Rn 21 f, 94 zu § 123 BGB; für ein Gewerberaummietverhältnis: BGH, Urt. v. 06.08.2008 - XII ZR 67/06).
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