Rechtsprechung
| BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss - Ablehnungsbeschluss, Beseitigungsverpflichtung, Fahrradabstellstange, Negativbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Beseitigung einer Stange zum Abstellen von Fahrrädern als bauliche Veränderung
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 482/02
- LG München I - 1 T 15294/02
- BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03
Zeitschriftenfundstellen
- WuM 2004, 733
Wird zitiert von ... (12)
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum - Maximal zulässiger Trittschall
Ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733). - OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
Wohnungseigentum - Verjährung des Beseitigungsanspruchs
Ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05 -, zitiert nach Juris; BayObLG WuM 2004, 733). - OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
Wohnungseigentum - Einbau eines Treppenliftes zulässig?
cc) Die Entscheidung, ob eine nachteilige Veränderung im Sinne von § 14 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer vorliegt, obliegt in erster Linie tatrichterlicher Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733).
- OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
Wohnungseigentum - Wichtiger Grund gegen Verwalterbestellung: Abberufung!
Dabei kann zunächst dahinstehen, ob dem Landgericht dahingehend zu folgen wäre, dass die Anfechtung des Negativbeschlusses vom 28.01.2003 nicht notwendige Voraussetzung des Abberufungsverlangens durch die Antragsteller zu 2) und 3) wäre oder ob dieser Wohnungseigentümerbeschluss nicht vielmehr - weil ihm die vollen Wirkungen eines Eigentümerbeschlusses zukommen - mangels Anfechtung in Bestandskraft erwächst und damit der Wohnungseigentümer seinen Antrag auf eine ordnungsgemäße Verwaltung mit der entsprechenden Zielsetzung mit dem Anfechtungsantrag verbinden muss, um ein Scheitern wegen der eingetretenen Bestandskraft des Negativbeschlusses zu verhindern (so nunmehr OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; BayObLG WE 2004, 61; WuM 2004, 733; WuM 2004, 736; FGPrax 2004, 60;… Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 23 Rz. 11;… vgl. auch Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 23 Rz. 16;… anders Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 43 Rz. 28;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 69, vgl. aber auch § 26 Rz. 87 a. E.). - OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Wohnungseigentum - Störung durch Trittschall
Ob andere Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt, wie bereits im Beschluss vom 1. November 2007 ausgeführt, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733). - OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Wohnungseigentum - Bestimmung des maximal zulässigen Trittschalls
(1) Ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733). - OLG München, 05.04.2006 - 32 Wx 4/06
Wohnungseigentum - Fällung eines Baumes: Bauliche Maßnahme?
Der Senat kann deshalb als Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung des Landgerichts nur auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLG WuM 2004, 733). - OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
Wohnungseigentum - Zulässigkeit von Lüftungsgitter
a) Ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BayObLG WuM 2004, 733). - BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
Wohnungseigentum - Anspruch auf Einschreiten gegen vereinbarungswidrige Nutzung
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stände der ablehnende Eigentümerbeschluss dem Beseitigungsverlangen im Wege (BayObLGZ 2002, 247/249; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2003, Az. 2Z BR 131/03 und vom 30.10.2003, Az. 2Z BR 119/03). - KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
Wohnungseigentum - Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses
Ob eine bauliche Veränderung in diesem Sinne erheblich ist und andere Wohnungseigentümer dadurch über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05, zitiert nach juris; BayObLG WuM 2004, 733). - OLG München, 18.07.2005 - 4 Wx 63/05
- LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05
Wohnungseigentum - Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl
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