Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.09.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3748
BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04 (https://dejure.org/2004,3748)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 2Z BR 144/04 (https://dejure.org/2004,3748)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 2Z BR 144/04 (https://dejure.org/2004,3748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278 § 823 § 831; WEG § 27
    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht eines Verwalters; Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf eine zuverlässige Hauswartfirma; Verpflichtung des Verwalters die Hauswartfirma zu überwachen; Bestehen der Verkehrssicherungspflicht kraft Gesetzes oder durch ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto durch Garagentor beschädigt - WEG-Verwalterin darf sich auf bewährte Hauswartfirma verlassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht: Auch Pflicht des Wohnungseigentumsverwalters? (IMR 2006, 1024)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 100
  • NZM 2005, 24
  • ZMR 2005, 137
  • WuM 2004, 736
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04
    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt primär den Wohnungseigentümern (BGH NJW 1996, 2646).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01

    Haftung bei Glatteisunfall eines Fußgängers: Gesamtschuldnerische Mithaftung

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04
    Es kann deshalb dahinstehen, ob sich die Verkehrssicherungspflicht des Verwalters unmittelbar aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 WEG ergibt (so Horst MDR 2001, 191) oder ob eine gesonderte Delegation der Verkehrssicherungspflicht auf den Verwalter erforderlich ist (so OLG Frankfurt a.M. WuM 2002, 619).
  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04
    Der Verkehrssicherungspflichtige darf jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, so lange nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern (BGHZ 142, 227/233).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 14 U 107/07

    Sturz auf einer Eisfläche: Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer

    Die Verpflichtung alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist, umfaßt auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (BayObLG, NZM 2005, 24; OLG München, NZM 2006, 110).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    (1) Dass die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 1989, 394, 395; BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 532, 533) und Literatur (MünchKomm-BGB/Wagner, § 823 Rdn. 287; Bamberger/Roth/Spindler, § 823 Rdn. 262; Palandt/Sprau, § 823 Rdn. 50).
  • OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen

    Eine derartige Übertragung an den Antragsgegner zu 3, den Verwalter, erfolgte hier aufgrund Ziffer V a) des Verwaltervertrages vom 14.1.1974, nach dem den Verwalter die Pflicht zur "ordnungsgemäßen Verwaltung" der Anwesen trifft (BayObLG NZM 2005, 24).

    Da der "Betreuungsvertrag" im Namen der Antragsgegnerin zu 1 abgeschlossen wurde und der Antragsgegner zu 3 bei Vertragsschluss nur als Vertreter tätig war, ist auch eine Zurechnung über § 278 BGB nicht möglich (BayObLG NZM 2005, 24/25).

  • OLG München, 28.06.2013 - 1 U 4539/12

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers bei winterlicher

    Die Verpflichtung alles zu tun, was für eine ordnungsgemäße Verwaltung notwendig ist, umfasst auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 100).

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger seine Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten übertragen kann und ihn dann lediglich die Pflichtüberwachung des Dritten trifft, wobei der Verkehrssicherungspflichtige allgemein darauf vertrauen kann, dass der Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, solange keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 100).

  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses

    Hierfür genügt grundsätzlich die allgemein übliche Regelung im Verwaltervertrag, wonach der WEG-Verwalter alles tun muss, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG München, NJW 2006, 1293; OLG Karlsruhe, WuM 2009, 256; jurisPK-BGB/J. Lange/Schmidbauer, 7. Aufl., § 823 BGB Rn. 162; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 27 WEG Rn. 9; Wenzel, NZM 2006, 321, 323).
  • LG Mainz, 28.12.2017 - 3 S 32/17

    Verkehrssicherungspflicht: Anspruch eines Dritten auf Einsatz weiterer Maßnahmen

    9 Vorliegend hat die Wohnungseigentümergemeinschaft den Vertrag über die Hausmeistertätigkeit abgeschlossen (vgl. Bl. 31ff d.A.), so dass sie nicht gemäß § 278 BGB für ein etwaiges Fehlverhalten der Hausmeisterfirma einzustehen hat, weil sie die Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahmen eigener Maßnahmen nicht etwa dadurch erlangt hat, dass sie einen Dritten beauftragt hat, sondern dadurch, dass eigene Maßnahmen von ihrer Seite nicht mehr erforderlich waren, weil sie selbst alles zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht Erforderliche und Gebotene unternommen hat (BayOLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2 Z BR 144/04 OLG München, Beschluss vom 24.20.2005 - 34 Wx 82/05 -, zitiert nach juris).
  • AG Hamburg, 02.10.2015 - 23a C 420/14
    Soweit in der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.12.2008, Az.: 14 U 107/07; BayObLG, Beschl. v. 02.09.2004, Az.: 2Z BR 144/04; AG Hannover, Urt. v. 05.04.2012, Az.: 480 C 297/12) - jeweils ohne Begründung - davon ausgegangen worden ist, dass eine § 2 Nr. 2 des Verwaltervertrages entsprechende Formulierung zu einer solchen Delegation führe, überzeugt dies nicht.
  • LG Düsseldorf, 30.01.2020 - 16 O 354/16
    Dabei kann der eigentlich Verkehrssicherungspflichte, der die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen hat, im Grundsatz darauf vertrauen, dass der nunmehr Verkehrssicherungspflichtige seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 08.09.2004, BeckRS 2004, 09713).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5654
BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03 (https://dejure.org/2003,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2003 - 2Z BR 25/03 (https://dejure.org/2003,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2003 - 2Z BR 25/03 (https://dejure.org/2003,5654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26; ; WEG § 29; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 2; ; WEG § 44 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von Sondereigentum durch Baumaßnahmen - Verwaltervergütung; Verwaltervertrag, Vergütung, Auftragsvergabe, Negativbeschluss, Bereicherungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Sicherheitsleistung, ...

  • ibr-online

    Anspruch auf Sicherheit für mögl. Schäden am Sondereigentum?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Verwaltervertrags; Verzicht auf Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer ; Ordnungsmäßige Verwaltung; Strittigkeit des Vorhandenseins eines Mangels ; Vereinbarung gesonderter Vergütungsansprüche des Verwalters für ...

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 11/02
  • LG Landshut - 60 T 2690/02
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 736
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Der Senat hat sich dem angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).

    Weil nämlich ein Negativbeschluss denselben Inhalt wie ein Eigentümerbeschluss hat, durch den ein Beschlussantrag, eine bestimmte Maßnahme oder Handlung nicht zu ergreifen oder vorzunehmen, angenommen wird (siehe BayObLGZ 2002, 247), besteht zu einer unterschiedlichen Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Negativbeschlüssen im Allgemeinen kein Anlass.

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Ein solcher Negativbeschluss ist demnach kein Nichtbeschluss (BGHZ 148, 335; 152, 46).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt hier nicht ausnahmsweise deshalb, weil es der Antragsteller unterlassen hätte, zugleich mit der Anfechtung einen Vornahme- oder Verpflichtungsantrag zu verbinden (vgl. BGHZ 152, 46/51 f.; Wenzel ZWE 2000, 382/386; Deckert ZMR 2003, 153/158).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Ein solcher Negativbeschluss ist demnach kein Nichtbeschluss (BGHZ 148, 335; 152, 46).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Dazu ist es nicht erforderlich, dass der anfechtende Wohnungseigentümer persönlich betroffen ist oder sonst Nachteile erleidet (BGH Beschluss vom 17.7.2003 V ZB 11/03 Umdruck S. 5/6).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • LG Bonn, 14.02.2003 - 8 T 193/02
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 2Z BR 185/99
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Am 30.5.2000 (2Z BR 185/99) entschied der Senat abschließend, dass die Antragsgegner zu 1 und die damalige Hausverwalterin nicht berechtigt seien, aufgrund des Eigentümerbeschlusses vom 10.12.1996 weitere Entschädigungszahlungen an die Wohnungseigentümerin H. zu leisten.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Dies entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil damit typischerweise keine besonderen Verwalterleistungen verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1999, 267/268 f.; Gottschalg ZWE 2002, 200/205; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 26 Rn. 124).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des mit dem Verwalter abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags kann ein einzelner Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung der übrigen stellen (OLG Hamm ZMR 2001, 138/140; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 43 Rn. 35).
  • KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85

    Wohnungseigentümer; Gemeinschaft; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondereigentum;

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

  • OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

    Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02

    Instandssetzungspflicht der Wohnungseigentümer - Schadensersatzansprüche bei

  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

    Im Übrigen haben die Antragsteller den Anfechtungsantrag mit einem Verpflichtungsantrag verbunden, was zulässig ist, aber für das Rechtsschutzbedürfnis des Anfechtungsantrages nicht erforderlich gewesen wäre (BayObLG, WuM 2004, 736; Bärmann-Wenzel, a.a.O.).

    Ein Beschluss, der die Prüfung und etwaige Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu Gunsten der Gemeinschaft ablehnt, ist im Allgemeinen nur dann zu billigen, wenn solche Ansprüche offenkundig nicht in Betracht kommen oder nicht durchsetzbar sind (BayObLG, WuM 2004, 736).

  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04

    Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren

    Für die Anfechtung des negativen Eigentümerbeschlusses ist bei dieser Sachlage ohne weiteres ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (vgl. BGHZ 152, 46/51 f.; BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 10/11).

    Das wäre nur anders, wenn die von den Antragstellern vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar wäre (vgl. BayObLG WuM 2002, 330; WE 1999, 199; WuM 1994, 571/572), ein derartiger Anspruch also offensichtlich nicht besteht (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 11/12).

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist im Beschlussanfechtungsverfahren deshalb regelmäßig nicht zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03, WuM 2004, 736 nur Leitsatz).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

    Es kann insbesondere auch nicht deshalb verneint werden, weil der Antragsteller mit dem Antrag auf Ungültigerklärung nicht zugleich einen (positiven) Verpflichtungsantrag verbunden hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 10/11).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 49/04

    Entfernung eines Grillplatzes als bauliche Veränderung - Entfernungsanspruch

    b) Soweit es der Antragstellerin um die gänzliche Beseitigung der Anlage geht, ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der in der Eigentümerversammlung gefasste Negativbeschluss anfechtbar ist und der Antrag auf Ungültigerklärung nicht am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitert (vgl. BGHZ 148, 335; 152, 46/51 f.; BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Die Bestandskraft des Eigentümerbeschlusses steht einem Verpflichtungsantrag entgegen, durch den die abgelehnte Maßnahme herbeigeführt werden soll (Beschluss des Senats vom 17.9.2003 - 2Z BR 170/03 und Beschluss vom 26.9.2003 - 2Z BR 25/03; Deckert ZMR 2003, 153/158).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 231/03

    Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Sondereigentümers für

    a) Zu Recht hat das Landgericht die Anfechtbarkeit des Negativbeschlusses bejaht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, Az.: 2Z BR 25/03; Beschluss vom 27.11.2003, Az.: 2Z BR 183/03).
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